Jeder Hundertste bekommt Post und Besuch vom Amt

Wie hoch war das Nettoeinkommen im letzten Monat? Das ist eine der 179 Fragen, die in 1% der Ankumer, Bersenbrücker, Alfhausener und Gehrder Haushalte in den nächsten Wochen und Monaten gestellt werden. Sich vor der Befragung zu drücken, geht nicht, denn Bürger haben Rechte – und Pflichten.
Zu den Pflichten gehört, bei der Haushaltsbefragung, dem „Mikrozensus“, mitzumachen. Einige der vielen Fragen können, müssen aber nicht beantwortet werden. Die sind als „freiwillig“ markiert. Das Gros der Fragen muss aber beantwortet werden.

Die in der Samtgemeinde befragten Haushalte sind Teil eines großen Ganzen: Bundesweit werden jährlich rund 390.000 Haushalte mit 830.000 Personen im Rahmen des Mikrozensus befragt.

 

Eine Seite aus "Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt Mikrozensus 2015 und Arbeitskräftestichprobe 2015 der Europäischen Union"

Eine Seite aus „Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt Mikrozensus 2015 und Arbeitskräftestichprobe 2015 der Europäischen Union“

Warum werden die Daten erhoben?

Die erhobenen Daten vermitteln ein umfassendes Bild der sich stetig verändernden Lebenswirklichkeit der Menschen und sind darum von großer Bedeutung. Und das nicht zuletzt, um soziale Probleme zu erkennen oder Veränderungen in der Arbeitswelt. Auch die Armutsberichte basieren auf solchen Daten. Der Politik helfen sie zu entscheiden, welche Bevölkerungsgruppen – Stichwort Kinderarmut – stärker unterstützt werden müssen.
Wenn die Befragung ergibt, dass die Zahl der Einwohner gestiegen ist, nützen die Daten auch der Samtgemeinde Bersenbrück, denn jeder Einwohner mehr bringt über den kommunalen Finanzausgleich mehr Geld in die Kasse.

 

Die Fragenden sind ehrenamtlich unterwegs.

In den vier Orten der Samtgemeinde sind Woche für Woche und Monat für Monat ehrenamtliche „Interviewer“ unterwegs. Die stehen natürlich nicht überraschend vor der Tür. Sie melden sich vorher an, um den Fragebogen vor Ort mit den Bürgern abzuarbeiten.
Kein Bürger ist gezwungen, den Interviewer in die Wohnung zu lassen. Wer den Hausbesuch dieser Helfer ablehnt, muss die Auskünfte aber auf andere Weise erteilen, per Telefon oder man füllt einen Papierfragebogen aus. In der Post, die die „Auserwählten“ vom Landesamt für Statistik bekommen, steht, wie zu verfahren ist.

Wer beim jährlichen Mikrozensus dabei sein muss, darüber entscheidet der Zufall, genauer gesagt ein „mathematisch-statistisches Zufallsverfahren“. Dabei bilden mehrere Gebäude einen „Auswahlbezirk“. Das heißt in der Praxis: Es sind immer mehrere Haushalte in einer Straße „dran“.

Keine Weitergabe der Daten.

Vor allem in den sozialen Medien geben Bürger vieles von sich preis. Rückt einem der Staat mit vielen Fragen zur persönlichen Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Einkommenssituation auf die Pelle, ist so manchem nicht wohl bei der Sache. Eine Sorge könnte sein, dass die Informationen auch noch woanders landen, zum Beispiel beim Finanzamt. Das ist jedoch verboten. Es dürfen keinerlei Daten an andere Ämter weitergegeben werden.
Alle Angaben unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Nach Abschluss der Erhebung werden die Namen und Anschriften von den erhobenen Daten getrennt und vernichtet. Dadurch ist es nicht mehr möglich, die Daten einer bestimmten Person oder einem bestimmten Haushalt zuzuordnen.

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