Kein Zutritt mehr für Bürgerinnen & Bürger?

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit soll im Bauausschuss eine Angelegenheit beraten und beschlossen werden, zu der auch gehört, dass Bürgerinnen und Bürger keinen Zutritt mehr haben sollen zum Rathaus der Samtgemeinde in der Lindenstraße.

Rathaus Lindenstraße: Das Haus der Bürgerinnen und Bürger – geschlossen für Bürgerinnen und Bürger?

Ein kommentierender Beitrag von Rita Stiens.

Samtgemeindebürgermeister Michael Wernke (CDU) hat Rathaus-Pläne, die auch beinhalten, dass abgeschafft wird, was es bislang gab – den freien Zugang zum Rathaus Lindenstraße in Bersenbrück. Abgeschafft werden soll der nicht wegen der aktuellen Virus-Krise, sondern dauerhaft.

Was eine komplette nichtöffentliche Behandlung der neuen Rathauspläne angeht, räumte Michael Wernke nach einem Antrag der Gruppe SPD/Bürgerliste Alfhausen vom 5. Januar 2021 inzwischen ein, dass es auch einer öffentlichen Behandlung der Angelegenheit bedarf.

 

Bedrohungen, Angriffe: Gab es das im Samtgemeinde-Rathaus?

Dass Bürgerinnen und Bürger keinen Zutritt mehr haben sollen zum Rathaus Lindenstraße ist einer Beschlussvorlage für die Samtgemeinderatssitzung am 7. Oktober 2020 zu entnehmen. Darin ist die Rede von einem bislang „unkontrollierten Zugang zum Rathaus“ und davon, dass „im Alarmfall (z. B. Amoklauf)“ die Mitarbeiter*innen nicht ausreichend geschützt werden können.

Signal der bisherigen Offenheit: Die Ausstellungen der Reihe „Kunst im Ruhestand“, hier mit der Künstlerin Ute Sagel © Foto: Samtgemeinde Bersenbrück.

Ob Bersenbrück, Alfhausen, Ankum, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp oder Rieste: In allen Orten gibt es Rathäuser bzw. Gemeindeverwaltungen. Gab es hier jemals Attacken auf Verwaltungsmitarbeiter? Wenn ja, wäre das in dieser hier so überschaubaren Welt sicherlich bekannt und zum Thema geworden.

Worum es insgesamt geht berichtete klartext im Oktober unter dem Titel „Neue Rathaus-Pläne und deren Folgen“ (mehr dazu hier).

 

Offenheit und Transparenz: Hohe Güter in einer Demokratie. 

Agnieszka Hübers bietet im Bersenbrücker Rathaus Sprechstunden für Flüchtlinge an. Foto: Samtgemeinde.

Offenheit 2015: Agnieszka Hübers lud Flüchtlinge zu Sprechstunden im Rathaus ein. Foto: Samtgemeinde.

Eine Kommunalverwaltung ist nicht mit einem Finanzamt vergleichbar. Das Rathaus ist das Haus der Bürgerinnen und Bürger und damit sind das Rathaus und die Stadtverwaltung Orte, an denen demokratisches Handeln gelebt und reflektiert wird. Offenheit und Transparenz sind hohe Güter in einer Demokratie.

Welches Signal würde damit ausgesendet, dass sich ein Samtgemeindebürgermeister und der weitaus größte Teil der Verwaltung im repräsentativen, denkmalgeschützten Haus der Bürgerinnen und Bürger durch Abschaffung des bislang freien, unkontrollierten Zugangs abschottet von eben diesen Bürgerinnen und Bürgern? Und auch von den von ihnen gewählten Samtgemeinderäten, ist zudem zu fragen?

Eine einschneidende Maßnahme wie die Schließung des Rathauses Lindenstraße wäre durch nichts zu rechtfertigen, und schon gar nicht durch einen Verweis auf eine möglicherweise drohende Gefahr. Möglicherweise können Gefahren überall drohen, bei Schulen, bei allen öffentlichen Einrichtungen, die dann folglich alle prophylaktisch abgeschottet werden müssten. Ratshaus-Schließungen hat es nicht einmal dort gegeben, wo es gravierende Vorfälle gab. Beispiel Dresden.

 

Beispiel Dresden: „Notwendige Offenheit und Transparenz“ erhalten.

Wie die Sächsische Zeitung 2018 berichtete, meldeten im Jahr 2017 in Dresden 39 Mitarbeiter der Verwaltung gewalttätige Vorfälle durch Kunden. „Im Sozialamt gab es eine Beißattacke, Betrunkene pöbelten Mitarbeiter an, Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden tätlich angegriffen, es kam zu verbalen Entgleisungen, Drohungen in den Amtsstuben und vielem mehr.“

In Dresden wurde ein Strauß von Sicherheitsmaßnahmen entwickelt, aber punktuell und mit dem Ziel, das Prinzip des ,offenen Rathauses‘ beizubehalten und den Zugang nicht zu beschränken. Laut Sächsischer Zeitung äußerte sich Oberbürgermeister Dirk Hilbert 2018 nach Vorliegen des Sicherheitskonzeptes mit den Worten, bei diesem Konzept gehe es darum, die richtige Balance zu finden zwischen der Sicherheit für die Mitarbeiter und Besucher einerseits und der notwendigen Offenheit und Transparenz eines Verwaltungsgebäudes im 21. Jahrhundert andererseits (1).

Vor der Pandemie fanden die Sitzungen der Ausschüsse des Samtgemeinderats im Rothert-Saal des Rathauses Lindenstraße statt. Was würde daraus, würde das Rathaus dauerhaft für Bürgerinnen und Bürger geschlossen?

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Verstoß gegen geltendes Recht“.

Dauerhaft kein Zugang mehr für Bürgerinnen und Bürger zum Rathaus Lindenstraße, wo normalerweise auch immer die Ausschüsse des Samtgemeinderats tagten, zu denen es einen öffentlichen Zugang geben muss – das ist eine Angelegenheit von hohem öffentlichen Interesse. Entschieden werden soll die Angelegenheit neue Rathaus-Pläne jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dagegen erhob die Gruppe SPD/Bürgerliste per Antrag Einspruch.

SPD/Bürgerliste Alfhausen fordert Beratung in öffentlicher Sitzung. Die Gruppe SPD/Bürgerliste Alfhausen stellte mit Datum 5. Januar 2021 einen Antrag, die Angelegenheit auf die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Bauausschusses zu setzen, der am 12. Januar tagt. Ein entsprechender Antrag wurde danach auch für die Samtgemeinderatssitzung am 19. Januar gestellt.

Im Antrag der Gruppe SPD/Bürgerliste Alfhausen (BLA) heißt u.a.: „Obwohl diese Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und sicherlich auch großem öffentlichen Interesse ist, soll die Behandlung dieses Themas und das Zustandekommen eines entsprechenden folgenreichen Ratsbeschlusses der Öffentlichkeit vorenthalten werden, indem alles hinter verschlossenen Türen ablaufen wird. Diese Verfahrensweise verstößt nach unserer Auffassung gegen geltendes Recht“ (unten der volle Wortlaut des Antrags).

 

Der Antrag SPD/BLA zur Herstellung der Öffentlichkeit zeigte Wirkung.

Giebel Rathaus Lindenstraße.

Dass eine auch öffentliche Behandlung geboten ist, bestätigt eine Benachrichtigung vom 11. Januar 2021 an alle Ratsmitglieder.

Dieser Benachrichtigung ist zu entnehmen, dass Kontakt aufgenommen wurde mit der Kommunalaufsicht. Das Ergebnis: Zur Samtgemeinderatssitzung am 19. Januar wird so verfahren, wie im Antrag der Gruppe SPD/Bürgerliste Alfhausen vom 5. Januar gefordert wurde: Der Tagesordnungspunkt „Räumliche Situation im Rathaus“ wird in einen öffentlichen Teil und einen nichtöffentlichen Teil unterteilt. So hätte es laut Kommunalverfassungsgesetz auch schon zur Sitzung des Bauausschusses sein müssen.

 

„Öffentlichkeitsgrundsatz steht in enger Verbindung zum Demokratiegebot des Grundgesetzes“.

Den § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und damit den Öffentlichkeitsgrundsatz zu beachten, wird in einer Expertenkommentierung (2) als „unverzichtbar“ bezeichnet. Unter Berufung auf diesbezügliche Gerichtsurteile ist da zu lesen: „Der Öffentlichkeitsgrundsatz steht in enger Verbindung zum Demokratiegebot des Grundgesetzes; demokratische Legitimation, demokratische Kontrolle und demokratische Legitimation lassen sich sinnvollerweise nur unter der Voraussetzung parlamentarischer Öffentlichkeit verwirklichen.“

Kommentar Blum, Häusler, Meyer: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. 4. Auflage (2).

 

Wortlaut des Antrags der Gruppe SPD/Bürgerliste Alfhausen vom 5. Januar 2021

„Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister Wernke,

hiermit wird zu TOP Ö1 der Tagesordnung der o. a. Ausschusssitzung beantragt, die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung um den TOP „Räumliche Situation Rathaus, Anmietung von Räumlichkeiten“ mit der Vorlage 2321/2020 zu erweitern.
Begründung:
Der Tagesordnungspunkt „Räumliche Situation Rathaus, Anmietung von Räumlichkeiten“ soll lt. vorliegender Einladung vom 18.12.2020 nur im nichtöffentlichen Teil beraten werden. Dabei soll aufgrund Ihres Vorschlages ein weitreichender Beschluss über die räumliche Erweiterung der Samtgemeindeverwaltung durch die Anmietung vieler zusätzlicher Büroräume in der Stadtmitte gefasst werden. Obwohl diese Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und sicherlich auch großem öffentlichen Interesse ist, soll die Behandlung dieses Themas und das Zustandekommen eines entsprechenden folgenreichen Ratsbeschlusses der Öffentlichkeit vorenthalten werden, indem alles hinter verschlossenen Türen ablaufen wird.

Diese Verfahrensweise verstößt nach unserer Auffassung gegen geltendes Recht. Nach § 64 Nds. Kommunalverfassungsgesetz müssen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sein – es sei denn, das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern den Ausschluss der Öffentlichkeit. Über einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit hat das entsprechende Gremium nach den gesetzlichen Vorgaben selbst zu entscheiden.

Dass hier das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern, ist hier nicht ohne Weiteres zu erkennen. Sofern schutzwürdige sensible Daten Einzelner zur Sprache kommen, können diese im nichtöffentlichen Teil separat erörtert werden. Dadurch darf aber der Grundsatz der öffentlichen Sitzung nicht verletzt werden.“

(1) https://www.saechsische.de/wie-sicher-soll-das-rathaus-sein-4013643.html(1)
(2) Blum, Häusler, Meyer: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Kommentar, 4. Auflage

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