320 m Wand in Alfhausen, 2,50 m hoch

Alfhausener Anlieger wehrten sich u. a. gegen den Bau einer Lärmschutzwand. Sie ist die Folge des neuen Baugebiets – und einer Neuregelung, die auch andernorts Folgen haben könnte.

Natürlich nur grob skizziert, da es noch keine Planungsunterlagen gibt: eine Lärmschutzwand entlang der Bahnhofsstraße – zum Schutz der zukünftigen Bewohner des neuen Baugebiets.

Bislang lebten Alfhausener Bürger an der Gartenstraße und der Bahnhofsstraße zufrieden in ihren Häusern. Durch Lärm von den Bahnschienen fühlte sich niemand gestört. Mit etwa 10 Minuten Schienenverkehr in 24 Stunden, haben die Anlieger ermittelt, haben sie es zu tun. Das hat sie weder um den Schlaf noch um die Freude am Wohnen in ihren Häusern gebracht. Von Ruhe und Zufriedenheit kann unter den Anliegern inzwischen keine Rede mehr sein. In ihrem Lebensumwelt, bislang geprägt vom freien Blick auf Felder, stehen Veränderungen an, die Sorgen bereiten. Entstehen wird auch eine 320 m lange und 2,50 m hohe Lärmschutzwand.

Rechts liegt an dieser Straßenecke das neue Baugebiet, links der Bahnhofsstraße die Bahnlinie, entlang der die Lärmschutzwand entstehen wird.

Der Grund für die Wand: Das neue Baugebiet.

Stark verändern wird sich das Lebensumfeld zahlreicher Bürger allein schon durch das neue Baugebiet Nr. 45 „An der Bahnhofsstraße“ mit seinen 50 Grundstücken. Der Bau der Lärmschutzwand ist eine Folge dieses Baugebiets, das der Alfhausener Rat im Dezember 2014 auf den Weg brachte. In der Gemeinderatssitzung am letzten Mittwoch, 8. Februar 2017, fiel dann die letzte Entscheidung: Das Baugebiet ist durch, es wird mit dem Verkauf der Grundstücke begonnen, die Lärmschutzwand wird eines Tages kommen.

Lärmschutzwand auch an der B 68. Eine erste Wand wird an der B 68 entstehen, zum Schutz der neuen Kita. Im Haushalt stehen dafür 70.000 € an Mitteln bereit. 

Alfhausen, Bersenbrück, Rieste & die Abschaffung des „Schienenbonus“.

In der Samtgemeinde Bersenbrück sind mehrere Orte von der Bahn berührt. Was Alfhausen mit dem neuen Baugebiet zu spüren bekam – die Änderung eines Gesetzes – , kann auch für andere Gemeinden von Bedeutung sein: Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde nämlich der „Schienenbonus“ abgeschafft.

Der Wegfall des Schienenbonus für Bahnstrecken kann auch andernorts in der Samtgemeinde Folgen haben. Entlang dieser Strecke muss Alfhausen die 320 m lange Wand bauen.

„Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Fraktion von 2013, „hatte die Bundesregierung bereits 2011 dazu aufgefordert, das Lärmprivileg der Schiene abzuschaffen. Daher freuen wir uns besonders über den gelungenen Kompromiss und die Umsetzung des Vorhabens.“ Bundestag und Bundesrat stimmten dann einstimmig für die Abschaffung. Für viele Bürger in Deutschland war das gewiss ein Gewinn. Die Anlieger, die jetzt in Alfhausen davon betroffen sind, sehen das anders: für sie ist es keiner.

Das Baugebiet – in dem eine Fläche (weiß) Ackerfläche bleibt.

Anlieger weiterhin zwischen Hoffen und Bangen.

Einzelne Anlieger des neuen Baugebiets hatten sich nach eigener Aussage bereits seit 2015 mehrfach mit Sorgen zu Wort gemeldet, damals noch bei Bürgermeister Klaus Wübbolding. Es ging auch da bereits um eine mögliche Lärmschutzwand und darum, dass einigen Anliegern hohe Rechnungen ins Haus flattern könnten – weil ihre Straßen wegen des Baugebiets ausgebaut oder erneuert werden müssen. Wie man jetzt weiß, könnten Hausbesitzern Rechnungen bis zu 30.000 € drohen.

Kam zu spät: Die Anhörung der Bürger.

Obwohl sich einige Anlieger schon früh zu Wort meldeten, wurden sie nicht gehört. Die neue Bürgermeisterin Agnes Droste (CDU) berief am 31. Januar 2017 eine Anlieger-Versammlung ein. „Wir wissen das sehr zu schätzen“, sagt ein Betroffener. Zu ändern war zu dem Zeitpunkt aber in wesentlichen Punkten nichts mehr.

Hinter diesem Haus liegt das Baugebiet, schräg gegenüber wird der Lärmschutz entstehen.

Kurz nach dieser Versammlung fanden am 7. und 8. Februar die Sitzungen statt, in denen endgültig über das Baugebiet beraten und entschieden wurde. Im Planungsausschusses am 7. Februar machten alle, darunter die Bürgermeisterin, klar, dass man die Lärmschutzwand nicht will. Man müsse sie aber bauen, denn ohne diese Wand würde das Baugebiet nicht genehmigt werden. Kein Baugebiet – den Anliegern wäre das durchaus Recht.

Festzuhalten ist jedoch, dass es für die Gemeinde Alfhausen keine Alternative zu diesem Baugebiet gibt. Es wissen viele Bürgermeister ein Lied davon zu singen, wie schwierig es ist, überhaupt noch Flächen für ein Baugebiet anzukaufen. In der Regel wollen z. B. Landwirte nicht verkaufen, sondern bestenfalls Flächen tauschen. Damit das gelingt, muss eine Gemeinde zum einen über Tauschflächen verfügen und dazu auch noch über Flächen in einer Qualität, die den Wünschen der Landwirte entspricht. Auch das aktuelle Baugebiet in Alfhausen zeigt: Einer verkaufte nicht. Diese Fläche ragt nun in das Baugebiet hinein. Nicht nur das stört. Es verlaufen auch noch Stromleitungen über dem Baugebiet. Weil es keine Alternative gibt, führte für die Gemeinde an diesem Baugebiet kein Weg vorbei – dennoch bleiben Fragen.

Jetzt noch Idylle: Bei dieser Schranke an der Gartenstraße würde die Lärmschutzwand wohl beginnen und sich die Bahnhofstraße entlangziehen.

Musste das Lärmgutachten hingenommen werden?

„Niemand im Rat“, beklagt z. B. ein Anlieger, hat das Lärmgutachten, die Grundlage für den „Mauerbau“, hinterfragt. Hätte man es im Juli 2016, als es erstellt wurde, tun können und sollen? Gefragt wird auch, ob die Gemeinde das Baugebiet nicht früher als Ende 2014 auf den Weg hätte bringen können – vor der Gesetzesänderung bzgl. des „Schienenbonus“?

Jetzt bleiben, was die 320 m lange Wand angeht, für die Anlieger nur noch vage Hoffnungen – und eigentlich nicht einmal die. Einig waren sich die Vertreter alle politischen Gruppierungen im Planungsausschuss darin, dass der Bau dieser Wand eigentlich erst Sinn macht, wenn über einen Bahnhalt für Alfhausen entschieden wurde. Darüber könnten noch so einige Jahre vergehen. Allerdings wird nun mit dem Grundstücksverkauf begonnen, und die Käufer werden für den Bau der Lärmschutzwand zahlen, denn die Kosten dafür (ca. 300.000 €) sind im Erschließungsbeitrag enthalten. Das hat zur Folge: Wenn nur einer, der in dem neuen Baugebiet baut, den Bau der Wand einfordert, muss dem nachgegeben werden. Damit hätte sich dann die Hoffnung auf einen Bau erst in vielen Jahren zerschlagen.

Die Anlieger der Gartenstraße erwartet eine 10,50 m breite Straße mit Bürgersteig und Parkbuchten. Das kann sie teuer zu stehen kommen.

Straßenausbau: Hoffnung auf Verständigung.

Was den durch das Baugebiet bedingten Straßenausbau angeht, so bereitet der vor allem Anliegern der Gartenstraße große Sorgen. Eine neue Straße mit 10,50 m Breite plus allem Drum und Dran kann nach dem bisherigen Planungsstand für Hausbesitzer eine Belastung von 30.000 € bedeuten.

Agnes Droste.

Der Wunsch der Bürgerliste Alfhausen, den Beschluss über das Baugebiet nicht in der Ratssitzung am 8. Februar zu fassen, sondern um einen Monat zu verschieben, um Fragen wie die Anliegerbeiträge und die Straßenführung nochmals zu beraten, wurde abgelehnt. Und so bleibt den Anliegern weiterhin nur die Hoffnung, dass eintritt, was Gerd Steinkamp (CDU) bereits am Tag zuvor im Planungsausschuss sagte: Man werde die Sorgen zum Endausbau der Straßen berücksichtigen bzw. man wolle den Straßenausbau „möglichst kostengünstig gestalten“.

Dass Bürgermeisterin Droste im Januar eine Anliegerversammlung einberief und dass sie nach dieser Versammlung auch noch mit einzelnen Bürgern sprach, hat Anlieger in ihrer Hoffnung bestärkt, dass ihre Sorgen nunmehr tatsächlich ernst genommen werden und dass es ein ernsthaftes Bemühen geben wird, den Bürgern entgegenzukommen. Zeigen wird sich das, wenn es so weit ist: Wenn das Thema Endausbau der Straßen auf die Tagesordnung kommt.

Autor
Schlagwörter

Verwandte Beiträge

*

Top