Ab August: Was wird der Krippenplatz kosten?

Kostenfrei wird für Eltern ab August nur die Betreuung der Kinder im Kindergarten – nicht die Betreuung in einer Krippe. Darum müssen die Krippen-Gebühren neu berechnet werden.

Um die Qualität der Kinderbetreuung ist es in den Kitas der Samtgemeinde gut bestellt.

Die 14 Kitas, die es in den Orten der Samtgemeinde gibt, sind Orte, an denen beides geboten wird: die Krippenbetreuung und die Betreuung der größeren Kinder in den Kindergartengruppen. Dass Eltern ab August keine Gebühren mehr für die Kindergarten-Betreuung zahlen müssen, hat Folgen für die Krippen-Gebühren.

 

Kosten für den Krippenplatz: Es muss neu gerechnet werden.

„Die Gebühren für die Betreuung eines Kindes in einer Krippe (0-3 Jahre) entsprechen den Gebühren für die Betreuung im Kindergarten“, heißt es in der bisherigen Kita-Satzung der Samtgemeinde. Weil die Kindergartenbetreuung kostenlos wird, kann dieser Satz nicht stehenbleiben, denn einen Anspruch auf eine kostenlose Krippen-Betreuung gibt es nicht.

Zur neuen Riester KiTa wird auch eine Krippe gehören.

Krippenkind. Foto: © Frank Zunker

Notwendig wird eine Neuberechnung der Kosten für die Krippenbetreuung vor allem auch wegen der bislang gewährten Ermäßigungen. Ein Beispiel dafür: Eltern, die mehrere Kinder betreuen lassen, müssen für das 2. Kind nur 75 %, für das dritte und jedes weitere Kind nur 50 % des Grundbetrags bezahlen.

Diese Verknüpfung funktioniert nicht mehr, wenn der Eltern-Beitrag zur Kindergartenbetreuung bei 0 € liegt. Darum muss eine eigenständige Eltern-Gebühr für die Krippen-Betreuung festgelegt werden.

 

Krippenpreis „normale“ Kita – Preis Tagespflege.

Bei der Erarbeitung einer neuen Satzung dürfte auch eine Rolle spielen, in welchem Verhältnis der Preis für einen Krippenplatz in einer Kita zu dem Preis steht, der für eine Betreuung durch die Tagespflege zu zahlen ist. Die Tagespflege ist ein ergänzendes Angebot von ca. 80 Tagesmüttern, die auf selbstständiger Basis arbeiten. In diesem Bereich gibt es in der Samtgemeinde Bersenbrück auch zwei Großtagespflegen: das „Nimmerland“ in Ankum und das „Kuckucksnest“ in Gehrde.

Bis zu 10 Kinder pro Tag im „Nimmerland“. In der Tagespflege werden zahlreiche Kinder betreut. So hat allein die Großtagespflege Nimmerland, so Yvonne Schröder, insgesamt bis zu 16 Betreuungsverträge, weil man sich dort die Tage und Zeiten flexibel aussuchen bzw teilen kann. So kommt man im „Nimmerland“ auf bis zu 10 Kinder am Tag.

Kinderbetreuung in Gehrde. Foto: Samtgemeinde.

Wäre ein Krippenplatz in einer Kita deutlich preiswerter als ein Platz in der Tagespflege, könnten die Tagesmütter und die Großpflegen wirtschaftliche Probleme bekommen. Viele haben Geld in ihre Einrichtungen und Wohnungen investiert (das „Nimmerland“ ist gerade erst umgezogen), leisten eine engagierte Arbeit und werden aufgrund der Flexibilität und der kleinen Gruppen von vielen Eltern geschätzt. Keine Großtagespflegen und kein Tagesmütterangebot mehr, das wünschen sich auch die Gemeinden und die Samtgemeinde nicht.

 

Welche Folgen hat die Gebührenfreiheit?

Werden mehr Kinder angemeldet?

Ankum, Alfhausen, Bersenbrück, Rieste: Diese Gemeinden haben gerade erst Millionen Euros in den Bau neuer Kitas gesteckt. Und diese neuen Kitas sind schon jetzt ziemlich ausgebucht. Weil ein Kita-Neubau die Gemeinde 2 bis 3 Millionen Euro kostet, weil die Personalkosten massiv in die Höhe geschossen sind, weil auch kaum mehr Erziehungspersonal zu finden ist, plagen Gemeinden und Samtgemeinde Fragen zur weiteren Entwicklung der Dinge.

Fragen wie: Wird es durch die Gebührenfreiheit einen Ansturm auf Kita-Plätze geben? Braucht es noch mehr Personal, weil viele Eltern den Rechtsanspruch auf 8 Stunden kostenfreie Kindergartenbetreuung ausschöpfen? Bislang sind die meisten Kinder in der Samtgemeinde nur halbtags im Kindergarten.

Ein Aus für die Tagespflege – durch ein großes Preisgefälle zu Krippenplätzen in einer Kita – würde die Problemlage noch zusätzlich verschärfen. Längere Betreuungszeiten würden zudem den Samtgemeindehaushalt stärker belasten – der schon jetzt unter der Last der stark gestiegenen Kita-Kosten ächzt. Bei einer stark steigenden Nachfrage ist es auch fraglich, ob die vom Land Niedersachsen als Kompensation angebotenen Finanzmittel ausreichen werden.

Zeitdruck. Weil die Gebührenfreiheit im Kindergarten schon ab August gelten soll, muss die Samtgemeinde im Eiltempo eine neue Satzung auf den Weg bringen. Die müsste vom Samtgemeinderat in der Sitzung am 21. Juni verabschiedet werden, denn die nächste Sitzung findet erst im September statt.

 

Bis Juni soll es Klarheit über die Krippen-Gebühren geben.

Was die Krippen-Gebühren angeht: Nach einem Besuch in der Großtagespflege „Nimmerland“ versprach Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier vor Kurzem, dafür Sorge zu tragen, dass eine neue Gebührensatzung für Krippenplätze in einer Kita möglichst nicht zur Benachteiligung der Tagespflege führt. Was das ab August in Heller und Cent für Eltern bedeutet, die einen Krippenplatz in einer Kita in Anspruch nehmen, wird sich zeigen, wenn die neue Satzung zum Juni vorliegt.

Diese bisherige Satzung vom März 2013 muss in den nächsten Wochen von einer neuen abgelöst werden.

Die Gebührenfreiheit für die Kindergarten-Betreuung ist eine Entlastung für Eltern. Aber bislang ist vielleicht noch nicht jedem bewusst, dass Eltern für eine Krippenbetreuung weiterhin zahlen müssen. Für Eltern, die z. B. 1 Kind im Kindergarten hatten und ein 2. Kind in der Krippe wird das Kindergartenkind kostenfrei, aber für das Krippenkind ist – nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit – wohl mit höheren Gebühren zu rechnen als die bisherigen ermäßigten 75 % oder die 50 %, wenn das 3. Kind ein Krippen-Kind ist. Dennoch: Unter dem Strich dürfte auch für Eltern mit mehreren Kita-Kindern eine Entlastung durch die neue Gebührenfreiheit deutlich spürbar sein.

 

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