„Der Stadtrat ist der Chef der Verwaltung“

Erst eine Klage gegen Bürgermeister Christian Klütsch führte dazu, dass die Grünen im Bersenbrücker Stadtrat Akteneinsicht in drei Verwaltungsvorgänge bekommen. Die mündliche Verhandlung am 20. Juli vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück war eine Lektion in Sachen Demokratie und Bedeutung des Rechts.

Ihren Sitz hat die Stadtverwaltung Bersenbrück am Markt.

Ein kommentierender Beitrag von Rita Stiens.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz schreibt das Recht auf Akteneinsicht in § 58 fest. Der entsprechende Satz lautet: „Wenn ein Viertel der Mitglieder der Vertretung oder eine Fraktion oder Gruppe dies verlangen, ist einzelnen Abgeordneten Einsicht in die Akten zu gewähren“. Die Stadtrat-Grünen forderten in drei Fällen Akteneinsicht (1). Die Stadt verweigerte sie (2). Nach über zwei Jahren nun das Ende der Geschichte vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück.

Das Ergebnis der Verhandlung: Die Grünen bekamen, was sie gefordert hatten.

 

Ein voller Erfolg für die Grünen.

Die mündliche Verhandlung am 20. Juli endete damit, dass, wie das Gericht es formulierte, „der beklagte Bürgermeister der Stadt Bersenbrück erklärt hat, der klagenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bis Ende August 2020 Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge zu gewähren“. In der Sache ein voller Erfolg für die Grünen, denn sie erreichten in allen 3 Punkten die von ihnen geforderte Akteneinsicht.

Über den Gerichtstermin sprach klartext u.a. mit Steffen Zander, der für die UWG Bersenbrück im Stadtrat sitzt und der die Verhandlung als Zuschauer verfolgte. Steffen Zander empfand den Ausgang des Verfahrens „als Klatsche für die Stadtverwaltung“. Es sei nun „richterlich bestätigt worden, dass dem Rat gegenüber keine willkürlichen Hürden geschaffen werden dürfen, die die Rechte des Rates beschneiden“.

Bersenbrücks Bürgermeister Christian Klütsch (CDU) ist erst seit Ende 2016 ein Bürgermeister nach § 105 und damit auch der Verwaltungschef der Stadt. Sein Verwaltungsvertreter wurde Johannes Koop. Bis dahin wurde die Stadt seit 1972 von der Samtgemeindeverwaltung mitverwaltet und es gab einen Stadtdirektor, der ab 2012 Horst Baier war. Baier als Stadtdirektor – das wollten die Bersenbrücker CDU-Stadtväter Ende 2016 nicht mehr.

Anfang 2017: Verabschiedung des Stadtdirektors. Horst Baier (3. v. links) mit (rechts daneben) Bürgermeister Christian Klütsch. Links Elisabeth Middelschulte, Vorsitzende der Grünen-Fraktion – die klagte, um Akteneinsicht zu erlangen. Foto Samtgemeinde.

 

Dauerproblem Rechtebeschneidung in Bersenbrück.

Was Hürden angeht, die Rechtsverstößen gleichkommen können, kann Steffen Zander aus eigener Erfahrung mitreden. So bat er, wenige Monate nachdem die UWG in den Stadtrat eingezogen war, um Auskunft und Unterlagen für die Ratsarbeit.

In der Antwort der Stadt dann der Satz: „Zudem wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Anfragen an den Bürgermeister und die Verwaltung generell über die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden erfolgen sollen“.

Über den Fraktionsvorsitzenden – damit setzten sich die Stadt- und Verwaltungsverantwortlichen über Recht & Gesetz hinweg. Jedes Ratsmitglied kann Auskünfte in allen Belangen der Kommune verlangen, steht ausdrücklich im Kommunalverfassungsgesetz (§ 56). Und das aus einem guten Grund, denn das einzelne Ratsmitglied ist in einer Demokratie frei und soll auch nicht abhängig sein von einem Fraktionsvorsitzenden.

Ringen um Durchsetzung ihrer Rechte: (von links) Ratsmitglieder der UWG Bersenbrück, der SPD sowie rechts Josef Weissmann, Fraktion Bündnis90/Die Grünen, der mit Elisabeth Middelschulte die Klage einreichte.

UWG-Ratsmitglieder mussten in Bersenbrück um die Durchsetzung ihrer Rechte ringen, die SPD-Fraktion schaltete erfolgreich die Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück ein, um in Sachen Anträge zu ihrem Recht zu kommen, die Grünen klagten erfolgreich, um ihr Recht auf Akteneinsicht durchzusetzen: Belege dafür, dass es um die Beachtung der Rechte von Ratsmitgliedern in Bersenbrück schlecht bestellt ist.

 

„Bockigkeit“. Stadt verursacht weitere 700 € Kosten.

Immer wieder Schriftsätze, die im Verfahren Grünen-Fraktion gegen den Bürgermeister hin und her gingen, Gerichtstermine – das kostet viel Geld des Steuerzahlers. Und die Stadt verursachte weitere Kosten. Das Gericht hatte angeboten, im Rahmen der Verhandlung am 20. Juli auch gleich die Kostenfrage zu entscheiden und dafür nicht einen gesonderten Akt anzusetzen. „Das sei ein guter Vorschlag im Sinne des Steuerzahlers“, habe der Anwalt der Grünen dazu gesagt, so Elisabeth Middelschulte, denn ein weiterer Akt sei mit Kosten von 700 € verbunden. Die Stadt lehnte jedoch ab.

Das Gericht bietet einen kostensparenden Weg an – und die Stadt sagt dazu ,nein, wollen wir nicht‘! Steffen Zander kann sich das nur mit „Bockigkeit“ erklären von der Art, wenigstens an der Stelle setzt sich die Stadt durch, läuft es, wie die Stadt es will. Und so wird die Kasse der Stadt mit einer zusätzlichen 700-Euro-Ausgabe belastet, die mit keinerlei Vorteil für die Stadt verbunden ist. Warum die Stadt am Ende die gesamte Zeche bezahlen wird: siehe (3).

Unter dem Strich kann Steffen Zander dem Verfahren und den damit verbundenen Kosten Gutes abgewinnen. Sein Kommentar dazu: „Die Kosten, die ausschließlich durch das Verhalten von Herrn Koop verursacht worden sind, sind im Sinne der Demokratie gut angelegt.“ Damit spielt der UWG-Stadtrat darauf an, dass der Gerichtstermin zugleich eine Lektion in Sachen Demokratie war – für Bersenbrück, aber auch für alle anderen Gemeinden und Räte.

 

„Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“.

Steffen Zander hat einige Sätze der Richterin als wegweisend notiert. Dazu gehört, vor dem Hintergrund seiner Ratserfahrungen, der Satz: „Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“.

Stadtratsmitglieder der UWG wie auch der SPD und der Grünen schauten in den letzten Jahren immer wieder ins Gesetz – ins Kommunalverfassungsgesetz – um zu eruieren, was in Sachen Anfragen oder Anträge dem geltenden Recht entspricht. Dass sie feststellen mussten, dass ihre Rechte nur eingeschränkt oder gar nicht respektiert werden, war nicht die große Ausnahme, sondern geschieht immer wieder, so auch in der letzten Ratssitzung anlässlich eines Antrags.

 

Die Richterin: „Der Stadtrat ist der Chef der Verwaltung“. Widerspruch von Johannes Koop.

Steffen Zander.

Mit ihrem Satz „Der Stadtrat ist der Chef der Verwaltung“ unterstrich die Richterin, so Steffen Zander, die Bedeutung des Rats. „Wie wir immer wieder erleben konnten, entspricht es dem Selbstverständnis von Herrn Koop, dass er der Chef der Verwaltung ist“, so Steffen Zander, „aber nun durfte er sich aus dem Mund der Richterin anhören, dass nicht er, sondern der Rat der Chef der Verwaltung ist.“ Nach diesem Satz sei Johannes Koop der Richterin ins Wort gefallen, um zu widersprechen. Seiner Meinung nach sei ein Stadtrat nicht mit dem Landtag oder dem Bundestag zu vergleichen – woraufhin die Richterin widersprach.

Dass es Aufgabe des Rates ist, die Verwaltung zu überwachen, ist ebenfalls in Artikel 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nachzulesen. Der Satz lautet: Die Vertretung, sprich der Rat „überwacht die Durchführung ihrer Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“.

Ob, wie hier, in Ankum oder andernorts: Es ist Aufgabe des Rates, Verwaltung und Verwaltungs-Verantwortliche zu kontrollieren. Archivbild vom 4. Dezember 2019.

Es muss sichergestellt werden, dass ein Rat seine Kontrollaufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann: Das war die Botschaft beim mündlichen Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Ist dem nicht so, läuft das darauf hinaus, dass Bürgermeister und Verwaltung die Politik steuern. Es muss aber genau umgekehrt sein: Die Politik ist gehalten, Bürgermeister und Verwaltung zu kontrollieren. Keine Akzeptanz des Satzes „Der Stadtrat ist der Chef der Verwaltung“ – was daraus schließen für die weitere Entwicklung der Dinge im Stadtrat Bersenbrück?

Johannes Koop ist auch Mitglied des Samtgemeinderats. Was in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zur Sprache kam, ist für alle Ratsmitglieder, Verwaltungen und Verwaltungsverantwortliche von Interesse. An der Spitze der Samtgemeinde gab es im März einen Wechsel. Wie ist da die bisherige Bilanz in Sachen Anfragen und Anträge?

 

Der Rat ist der Chef der Verwaltung: Gilt auch für die Samtgemeinde.

Seit gut 4 Monaten ist Michael Wernke (CDU) der neue Samtgemeindebürgermeister. Was den Umgang mit Anträgen und Anfragen angeht, zeichnen sich öffentlich wahrnehmbar nur erste Ansätze eines Bildes ab. So reichte Bündnis90/Die Grünen mit Datum 15. April eine Anfrage beim Samtgemeindebürgermeister ein zum Baustart Lindenstraße. Auch im Namen der Fraktion bat Elisabeth Middelschulte, wie sie gegenüber klartext sagt, zwecks Vorbereitung auf die Ratssitzung am 12. Mai, um Beantwortung der Fragen bis zum 7. Mai. Der Bitte sei nicht entsprochen worden.

Es hätte losgehen können mit dem Bau eines Verwaltungs- und Wohngebäudes der HaseWohnbau in der Bersenbrücker Lindenstraße. Im April legte Michael Wernke die bereits abgeschlossene Planung erst einmal auf Eis.

Michael Wernke brachte die Anfrage erst in der Ratssitzung am 12. Mai zur Sprache. In der nachfolgenden Ratssitzung am 23. Juni meldete sich Elisabeth Middelschulte zu Wort. Michael Wernke, so die Ratsfrau der Grünen, habe am 12. Mai nicht alle Fragen beantwortet. Das bestätigt das Protokoll der Sitzung. Dass Fragen nicht beantwortet wurden, war damals auch schon einem Zuhörer aufgefallen, wie dem Protokoll zu entnehmen ist (siehe Foto der Protokoll-Passage):

Fragen der Grünen wurden nicht beantwortet, so ein Zuhörer und so zu lesen im Protokoll der Samtgemeinderatssitzung vom 12. Mai 2020.

Zu den Kosten des Bauvorhabens, antwortete Samtgemeindebürgermeister Wernke dem Zuhörer, könne er im öffentlichen Teil der Sitzung nichts sagen. Allgemein nach „den Kosten des Bauvorhabens“ hatten die Grünen auch nicht gefragt. So lauteten zwei der nicht beantworteten Fragen z. B., seit wann die Planungen abgeschlossen sind und welche Geldsumme bereits in das Projekt Lindenstraße investiert wurde.

 

In der Warteschleife: Das Millionenprojekt Lindenstraße 18.

Warum eine Anfrage zum Baustart Lindenstraße? Als Horst Baier im März aus dem Amt schied, war das HaseWohnbau-Projekt Lindenstraße quasi baureif.

Weil das Rathaus der Samtgemeinde aus allen Nähten platzt, wurde im Dezember 2017 nach einer Präsentation im Samtgemeinderat beschlossen, dass die Samtgemeinde Büroräumlichkeiten im Neubau Lindenstraße anmietet. „In dem neu entstehenden Gebäude könnten das Familienservicebüro oder die Seniorenbetreuung optimal untergebracht werden. Damit kann die Samtgemeinde ihre Beratungsangebote erheblich kundenfreundlicher gestalten“, hieß es dazu in der damaligen Beschluss-Vorlage. Beschlossen wurde die Sache im Rat ohne Gegenstimmen. Die CDU enthielt sich der Stimme.

So lautet der Ratsbeschluss vom Dezember 2017, der ohne Gegenstimmen bei 13 Enthaltungen gefasst wurde.

Seit dem Amtsantritt von Michael Wernke liegt das baureife HaseWohnbau-Projekt Lindenstraße, in dem bereits Hunderttausende Euro Planungskosten stecken dürften, nun auf Eis, und es ist nicht absehbar, ob, wie und wann es realisiert wird. Mit welchen Folgen? Um den Preis welcher Kosten? Wie soll es weitergehen mit dem Projekt und der vom Rat bereits beschlossenen Anmietung von Räumlichkeiten für die Verwaltung?

 

Demokratisches Mittel, um aktuelle Themen zu diskutieren.

Die Überwachung der Arbeit der Verwaltung ist eine der wichtigen Aufgaben der Gemeinde-, Stadt- und Samtgemeinderäte. Um sie ausführen zu können, stehen den Ratsmitgliedern umfangreiche Auskunftsrechte zu. Anfragen sind zudem ein demokratisches Mittel der Fraktionen, um aktuelle Themen in einer Ratssitzung diskutieren zu können.

2017: Erste Skizze des geplanten Baukörpers. © Samtgemeinde/Reinders

Die Anfrage der Grünen ist so ein Anstoß zur Diskussion und Beratung in den dafür zuständigen Gremien wie Samtgemeinderat und Ausschüsse. Zeit ist zudem Geld, wenn ein baureifes Millionen-Projekt auf Eis liegt.

Am 12. Mai sprach Michael Wernke von einer möglichen Alternative zu einem Umzug des Familien-Services in den Neubau von HaseWohnbau an der Lindenstraße. Es täten sich neue Möglichkeiten auf, über die er heute noch nicht sprechen könne (siehe Protokoll). 7 Wochen später, in der Ratssitzung am 23. Juni, gab es keine in dieser Sache weiterführenden Informationen.

Als Elisabeth Middelschulte in dieser Sitzung zur Sprache brachte, dass mehrere Fragen der Grünen-Anfrage nicht beantwortet wurden, entgegnete Michael Wernke, die Fragen könne er zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten, das müsse derzeit als Antwort genügen. Muss das genügen?

Die drei ersten Fragen der Grünen-Anfrage gehören zu denen, auf die es keine Antwort gab.

 

„Es reicht nicht aus wenn die Verwaltung sagt, ihrer Auffassung nach sei Auskunft gegeben worden“.

Grundsätzlich ist die Verwaltung verpflichtet, Anfragen zu beantworten, und es ist geboten, sie so korrekt wie möglich zu beantworten. Muss genügen, wenn gesagt wird, das müsse genügen? Was die Bewertung des eigenen Tuns angeht, lieferte die Richterin des Verwaltungsgerichts einen weiteren wegweisenden Satz, als sie sagte, so Steffen Zander, dass „es nicht ausreicht, wenn die Verwaltung sagt, ihrer Auffassung nach sei Auskunft gegeben worden“. Was heißt: Kein Ratsmitglied muss sich mit Auskünften zufrieden geben, die er oder sie als nicht ausreichend ansieht, und es ist zu fragen, wie sich ein ,das muss genügen‘ mit der zentralen Bedeutung des Rechts aller Ratsmitglieder auf Beantwortung einer Anfrage verträgt.

Anfragen: Die üblichen Verfahren. Der übliche Umgang mit Anfragen ist eine schriftliche Beantwortung, die dann allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben wird, oder eine mündliche Beantwortung in einer Ratssitzung, die zu Protokoll genommen wird.  Horst Baier verteilte z. B. während seiner Amtszeit eine schriftliche Antwort auf die jeweilige Anfrage im Vorfeld der Sitzung oder ging im Bürgermeisterbericht auf die Anfrage ein.

In ihrer Anfrage vom 15. April baten die Grünen darum, der Samtgemeindebürgermeister möge die Antworten auf die gestellten Fragen im Bauausschuss erläutern. Der tagte aber nicht. Während zwischen Februar und 19. März alle Ausschüsse tagten, lief der Politikbetrieb in der Samtgemeinde seit dem Amtsantritt von Michael Wernke auf Sparflamme – zeigt das Rats-Info-System. So tagte der Bauausschuss zuletzt am 5. Februar und soll erst wieder am 8. September tagen.

 

Politik ist eine öffentliche Angelegenheit.

Zwischen Ende März und Ende Juni gab es in der Samtgemeinde laut Rats-Info-System nur 2 Ausschusssitzungen (Finanz- und Bildungsausschuss), zwei der 4 Ausschüsse tagten nicht. Dagegen gab es mehrere nicht-öffentliche, informelle Runden wie Bürgermeisterrunde und Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden. Solche Runden können dem zusätzlichen Austausch dienen, mehr aber auch nicht.

Laut Kommunalverfassungsgesetz ist Politik eine öffentliche Angelegenheit und die entsprechenden Gremien sind die öffentlich tagenden Ausschüsse und der Samtgemeinderat. Zur Öffentlichkeit der Sitzungen gibt es im Kommunalverfassungsgesetz einen eigenen Paragraphen (§ 64) – was die Bedeutung des öffentlichen Tagens unterstreicht, denn es dient dem Zweck, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken.

 

Anmerkungen:
(1) Worum es ging, legte das Gericht in einer Pressemitteilung vom 17. Juli 2020 dar:
„Die klagende Fraktion begehrt mit ihrer Klage Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge in Bezug auf:
– ein seitens der Stadt Bersenbrück vollzogenes Grundstückstauschgeschäft von Flächen in Woltrup-Wehbergen gegen Flächen in Ahausen-Sitter
– die mögliche Anlage einer „Gartenfläche“ zwischen Bramscher Straße und Buddenbergstraße auf Kosten der Stadt Bersenbrück sowie
– die Abrechnung von Anlieger- und Ausbaubeiträgen im Kreuzungsbereich der Straße „Im Grunde“.“

(2) Laut Pressemitteilung 10/2020 des Verwaltungsgerichts vom 17. Juli hatte „der Beklagte die Akteneinsicht im Ergebnis mit der Begründung abgelehnt, die Klägerin habe ihr Begehren nicht schriftlich formuliert und keinen Überwachungszweck dargelegt. Ein solcher sei aber für die Gewährung kommunaler Akteneinsicht erforderlich“. Zum Ausgang der Sache teilte das Gericht am 20. Juli in einer Pressemitteilung mit: „In der mündlichen Verhandlung erklärten die beteiligten Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, das Gericht wird das Verfahren nunmehr durch Beschluss einstellen.“

(3) Den grünen Stadtratsmitgliedern stand der Weg vor das Verwaltungsgericht offen, weil es bei ihrer Klage um eine Einschränkung ihrer per Kommunalverfassungsgesetz zugestandenen Rechte ging. Ist so ein Verfahren zulässig, trägt am Ende die Gemeinde die Kosten. Dass die Gemeinde alle Kosten trägt, soll sicherstellen, dass niemand aus Angst vor möglichen Kosten auf den Klageweg verzichtet – in einer Sache, die elementare Rechte berührt.

 

Autor
Schlagwörter ,

Verwandte Beiträge

*

Top