Hallenbad-Neubau: Vergleichsbeispiele

Würde nichts getan, müsste das Hallenbad Ankum in absehbarer Zeit schließen. Im Planungsausschuss der Samtgemeinde wird am Mittwoch über einen Neubau diskutiert.

Zum Anschauungsmaterial, das präsentiert werden wird, gehört dieses Hallenbad in Gütersloh. © Samtgemeinde Bersenbrück.

Das Hallenbad in Ankum steht auf der Tagesordnung des Samtgemeinde-Planungsausschusses, der am Mittwoch, 15.02., um 17 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde in Bersenbrück tagt (im Hermann-Rothert-Saal). Den Ausschussmitliedern liegt zu diesem Thema eine Präsentation vor, die Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier in der Sitzung erläutern wird. Wer sie vollständig einsehen möchte, findet sie unter dem unten genannten Link.*

Ein Diskussionspunkt: Dass eine Sanierung des Hallenbads nicht sinnvoll ist. © Samtgemeinde Bersenbrück.

Die Baier-Präsentation und die Beschlussvorlage zum Hallenbad sind für die Ausschussmitglieder der Stoff für die Debatte und die Entscheidungsfindung. In der Beschlussvorlage heißt es: „Nach Einschätzung der Verwaltung ist eine Sanierung des bestehenden Gebäudes nicht mehr wirtschaftlich durchführbar.“ Baier stützt sich dabei, wie seiner Präsentation zu entnehmen ist, auf Experten, die sich „klar“ für „Abriss und Neubau“ aussprechen. Vier Beispiele für einen Hallenbad-Neubau werden in der Sitzung präsentiert – als Anschauungsmaterial in Sachen Standard, Ausstattung und Kosten.

Zum Anschauungsmaterial für die Ausschussmitglieder gehört auch dieses Hallenbad in Rees. © Samtgemeinde Bersenbrück.

Im Hallenbad: 61 % Nutzung von Schulen.

In welchem Ausmaß Schulen das Bad nutzen, zeigen die Zahlen. Im Bersenbrücker Freibad wurden im letzten Jahr 41.797 Besucher gezählt, darunter 7.578 von Schulen. Das ist ein Schulanteil von 18 %. Im Vergleich dazu sehen die Zahlen fürs Hallenbad Ankum wie folgt aus: Von den 14.967 Besuchern in 2016 entfielen 9.066 Besucher auf Schulen. Das entspricht einem Schulanteil von knapp 61%.

Hier eine der Schulsporthallen, für die die Samtgemeinde zuständig ist.

Wofür ist die Samtgemeinde zuständig?

Wünsche werden in Sachen Sporthallen immer wieder an die Samtgemeinde herangetragen. Jüngst z. B. zum Bau einer Sporthalle in Rieste. Wofür die Samtgemeinde zuständig ist, steht im Kommunalverfassungsgesetz. Zuständig ist sie danach für:

  • „die Trägerschaft der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Niedersächsischen Schulgesetzes“.
  • „die Errichtung und Unterhaltung der Sportstätten, die mehreren Mitgliedsgemeinden dienen“.

Und so stellt sich für die Samtgemeinde und ihren Rat bei Entscheidungen die Frage: Wird für den Schulsport eine neue Halle benötigt bzw. geht es um eine Sporthalle, die mehreren Mitgliedsgemeinden dient?

Zum Hallenbad in Ankum heißt es in der Beschlussvorlage für den Ausschuss: „Da ein Angebot für das Schulschwimmen in der Samtgemeinde erforderlich ist, muss nach Lösungen für den Erhalt des Hallenbades gesucht werden. Die verbleibende Restbetriebsdauer wird aufgrund der schlechten Gebäudesubstanz und der abgängigen Technik als sehr gering eingeschätzt.“

Kurse im Hallenbad. In den Wintermonaten finden im Hallenbad Ankum Kurse wie Schwimmkurse für Kinder (ab 6 Jahre) statt, Kurse zur Wassergewöhnung für Kinder (ab 4 Jahre) sowie Aqua-Fitness-Kurse im Flachwasser bzw. Tiefwasser.

Ein Projekt für die nächsten Jahrzehnte.

Blick ins heutige Hallenbad. © Samtgemeinde Bersenbrück.

Horst Baier wird in der Ausschusssitzung 4 Beispiele in unterschiedlicher Größenordnung für einen eigenständigen Neubau präsentieren (derzeit ist das Hallenbad mit der Turnhalle verbunden). Kostenmäßig bewegen sich diese Beispiele (aus Rees/Niederrhein, Gütersloh, Kamp-Lintfort und Friesoyte) zwischen 3,5 Millionen und 8,5 Millionen, die teuren allerdings mit Ausstattungen, wie sie für Ankum nicht zur Debatte stehen.

Das bisherige Ankumer Bad ist 16,66 m lang und 8 m breit. Das Wort attraktiv käme einem, um es zu beschreiben, nicht in den Sinn. Welchen Ansprüchen soll ein neues Bad, auch wenn es vor allem ein „Lehrschwimmbecken“ bliebe, genügen?

25-m-Bahn, mehr Bahnen? © Samtgemeinde Bersenbrück.

„Attraktivitätssteigerung“.

Alle Vergleichsbäder, die vorgestellt werden, haben 25-m-Bahnen und mit zumeist 5 Bahnen mehr Bahnen als das bisherige Ankumer Bad (3 Bahnen). Horst Baier empfiehlt in seiner Zusammenfassung u. a.: Der heutige Standard einer „Beckenlänge von 25 m sollte realisiert werden (4-5 Bahnen), ermöglicht zwei Kurse parallel (mehr Einnahmen).

Mehr Einnahmen durch mehr Besucher, darauf läuft hinaus, was als „Attraktivitätssteigerung“ bezeichnet wird. Das Bad attraktiver zu machen könne – nach Aussage in der Präsentation – positive finanzielle Folgen haben, denn durch energetische Einsparungen bei Wärme und Strom in Kombination mit mehr Besuchern/Kursen als bislang könnten die Betriebskosten im Vergleich zu denen des bisherigen Hallenbads stabil bleiben. Die Erkenntnisse, die Horst Baier präsentieren wird sind:

So sieht der Erkenntnisstand aus Sicht der Samtgemeindeverwaltung aus.

Beschlussempfehlung: Konzept für einen Neubau beauftragen.

Das Thema Hallenbau-Neubau dürfte im Ausschuss einigen Stoff für Diskussionen bieten, nicht zuletzt wegen der in der Präsentation genannten Kosten von 4 bis 5 Mio. €. klartext wird den Debattenverlauf verfolgen und darüber berichten. Noch geht es nicht um ein abschließendes, endgültiges Ja oder Nein in Sachen Neubau. In dem Beschlussvorschlag zur Ausschusssitzung steckt jedoch ein Ja zum Neubau, und er drückt aus, dass die Option Sanierung vom Tisch ist.

Der Beschlussvorschlag lautet:

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein erfahrenes Planungsbüro mit einem Konzept für einen Ersatzneubau zu beauftragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung werden in 2017 bereitgestellt. Auf Basis eines mit der Politik gestimmten Konzeptes ist eine Kostenschätzung einzuholen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.“

Der Planungsausschuss hat in dieses Sache nicht das letzte Wort. Was immer der Ausschuss beschließen wird, kommt, wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, am 2. März in den nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss und steht dann am 29. März auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Samtgemeinderats. Was der Samtgemeinderat beschließt, tritt dann schließlich in Kraft. Würde dem Beschlussvorschlag durch alle Instanzen zugestimmt, käme das Thema Hallenbau-Neubau, wenn die Kostenschätzung und die Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorliegen, erneut auf die Tagesordnung der Gremien.

* Der Link zum Ratsinformationssystem und der Präsentation „Optionen zum Hallenbad“: http://ris.bersenbrueck.de/bi/si0040.asp?__cpanr=1&

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