Höhere Gebühren für den Krippenplatz

Zur neuen Riester KiTa wird auch eine Krippe gehören.

Nach 4 Jahren ohne Erhöhung sollen jetzt die Gebühren steigen – z. B. von 115 € auf 130 € für eine 5-stündige Krippenbetreuung. Kinder über 3 Jahre sind auch in der Krippe kostenfrei.

Neue Gebühren-Satzung & Beitragsfreiheit: Eine Situation, die Veränderungen mit sich bringt.

Änderung der Satzung für Kitas: Damit befasste sich am Dienstag (12. Juni) der Bildungsausschuss der Samtgemeinde. Bei Kitas laufen den Kommunen schon seit geraumer Zeit die Kosten davon. Durch die zum 1. August greifende Beitragfreiheit steigen die Belastungen weiter an. Beitragsfreiheit heißt:

  • Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr haben bis zur Einschulung einen Anspruch auf eine beitragsfreie Betreuungszeit von höchstens 8 Stunden täglich.
  • Auch in der Krippe ab vollendetem 3. Lebensjahr beitragsfrei. Ab dem vollendetem 3. Lebensjahr sind alle Kinder beitragsfrei, auch wenn sie noch in einer Krippengruppe betreut werden.

 

Erste Gebühren-Erhöhung seit 2014.

Dem Ausschuss lagen viele Seiten Ausführungen zum Thema Kita-Finanzierung und Kita-Gebühren vor. Für die Samtgemeinde ergibt sich vor allem aus den stark gestiegenen Personalkosten die Notwendigkeit, Gebühren zu erhöhen.

Hohe Tarifsteigerungen. Auf insgesamt mindestens 14,35 % beziffert die Samtgemeinde die Tarifsteigerungen 2014-2017. Dazu kommen weitere 7 % für die Jahre 2018-2020.

In der Beschlussvorlage heißt es dazu: „Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an das Personal in den Kindertagesstätten ist die Verbesserung der Eingruppierung zu begrüßen, jedoch geht damit eine weitere erhebliche finanzielle Belastung einher.“ Nach der im Ausschuss verabschiedeten neuen Satzung werden die Gebühren für Krippenkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr um ca. 13 % erhöht (im Vergleich zum Stand 2014). Und das sind die neuen Sätze:

Bei 5-stündiger Betreuungszeit = 130 €/Monat, bislang 115,00 €/Monat
Bei 6-stündiger Betreuungszeit = 156 €/Monat, bislang 138,00 €/Monat
Bei 7-stündiger Betreuungszeit = 182 €/Monat, bislang 161,00 €/Monat
Bei 8-stündiger Betreuungszeit = 208 €/Monat, bislang 184,00 €/Monat

Der Gruppenbetrieb in den Kitas ist inzwischen auf eine mindestens 5-stündige Betreuungszeit ausgerichtet. 4 Stunden wurden von den Eltern nicht mehr nachgefragt. Eltern können ihr Kind früher abholen, müssen aber den 5-Stunden-Satz bezahlen.

Kletterte immer weiter nach oben: Die Zahl der Krippen-Kinder (rot) und der Kindergarten-Kinder (blau). Grafik: Samtgemeinde

 

Geschwister-Ermäßigung.

In der Altersgruppe bis 3 Jahre muss nur für das älteste Kind die volle Gebühr bezahlt werden. Bei der Geschwister-Ermäßigung gibt es da eine Verbesserung: Die Gebühr für das 2. Kind beträgt nur noch 50 % des Grundbetrags (bislang 75 %); für jedes weitere Kind 25 % des Grundbetrags (bislang 50 %).

Eine Reihe von Familien, die bislang eine Geschwister-Ermäßigung bekamen, werden diese nicht länger bekommen, weil sich eines der Geschwister im beitragsfreien Jahr befindet. Allerdings zahlen Familien mit einem Kind im Kindergarten (beitragsfrei) und 1 Kind in der Krippe (ohne Ermäßigung) trotzdem insgesamt weniger Kita-Beiträge als vor der Einführung der Beitragsfreiheit.

Gebühren für mehr als 8 Stunden Betreuung. Für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren können Gebühren für eine über 8 Stunden hinausgehende Betreuung erhoben werden. Die Gebühr für eine Betreuungsstunde beträgt 26 €.

 

Mittagessen: 30 € bzw. 37,50 € pro Monat. 

Vier Große unter Kleinen: Am Kopfende des Tisches Eggermühlens Bürgermeister Markus Frerker. Von vorne links: sein Stellv. Stefan Klune, Claudia Buschermöhle, Leiterin der Marien-Kindertagesstätte, und Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier.

Essen in Eggermühlen. Foto: Samtgemeinde.

Verpflichtend ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Ganztagsgruppen (über 6 Stunden Betreuungszeit). Ansonsten kann sie, wenn gewünscht, in Anspruch genommen werden. Monatspauschale: 30 €. Für Kinder über 3 Jahre beträgt das Verpflegungsgeld 37,50 €.

Ein solches Verpflegungsgeld wurde auch bislang schon erhoben. Kostendeckend ist der Elternbeitrag zur Verpflegung nicht. Das Essen wird bezuschusst.

 

Kosten Krippe – Kosten Tagespflege.

Eltern haben für ihre Kinder im Alter von unter 3 Jahren das Wahlrecht und können ihr Kind entweder in der Krippe oder in Tagespflege betreuen lassen. Die Tagespflege (inklusive 2 Großtagespflegen) ist ein ergänzendes Angebot von ca. 80 Tagesmüttern, die auf selbstständiger Basis arbeiten und die eine sehr flexible und familiär orientierte Betreuung anbieten können.

Bei der Erarbeitung der neuen Gebühren-Satzung spielte auch eine Rolle, in welchem Verhältnis der Preis für einen Krippenplatz in einer Kita zu dem Preis steht, der für eine Betreuung durch die Tagespflege zu zahlen ist. Was die Tagespflege kostet, regelt eine entsprechende Satzung des Landkreises Osnabrück.

2 Großtagespflegen. Die Großtagespflegen sind das „Nimmerland“ in Ankum und das „Kuckucksnest“ in Gehrde. Allein das „Nimmerland“, so Leiterin Yvonne Schröder, hat bis zu 16 Betreuungsverträge. Weil man sich die Tage und Zeiten flexibel aussuchen bzw. teilen kann, kommt allein diese Tagespflege auf bis zu 10 Kinder am Tag.

 

© Kuckucksnest.

Tagespflege: „Unheimlich wichtig“.

Wenn die Krippenbetreuung in einer Kita deutlich weniger kostet als die Betreuung ist einer Tagespflege, ist zu befürchten, so in der Vorlage zu lesen, dass sich Eltern aufgrund der niedrigeren Gebühr in einer Krippe für die günstigere Betreuungsform entscheiden würden.

Käme es so, hätte das zur Folge, dass Tagespflege/die Tagesmütter um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten müssten – mit gravierenden Folgen für die davon Betroffenen, aber auch für die Gemeinden. Weniger Kleinkinder in der Tagespflege und dafür mehr Krippenkinder in der Kita, das hätte zur Folge, dass Gemeinden unter Umständen erneut Millionenbeträge für Neubauten oder Hunderttausende für Kita-Erweiterungen ausgeben müssten.

Quer durch die Reihen wurde im Ausschuss die Bedeutung der Tagespflege unterstrichen. Man müsse sie am Leben halten, weil sie gebraucht werde, so z. B. Detert Brummer-Bange (UWG Ankum). Agnes Droste (CDU) bezeichnete sie als „unheimlich wichtig“, vor allem auch wegen des flexiblen Angebots, für Schichtarbeiter z.B.

 

Zukünftig regelmäßige Anpassungen.

Mit dem JA zur Beschlussvorlage stimmte der Bildungsausschuss zugleich weiteren Erhöhungen zu. Die entsprechende Passage lautet, „zukünftig in regelmäßigen Abständen eine Anpassung der Kindertagesstätten-Gebühren in der Satzung aufzunehmen und zu beschließen.“ Orientieren soll sich die Erhöhung prozentual an den in den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst festgeschriebenen Tariferhöhungen.

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