Kultur: Nach 28 Jahren wieder ein Thema

1989 stoppte die Samtgemeinde die Förderung kultureller Aktivitäten. Nun will sie wieder einsteigen. Zur Debatte steht am Montag, 20. Nov., der Entwurf einer „Kulturförderrichtlinie“.

Ausstellungen, Konzerte, Theater usw.: Auf der Basis einer Förderrichtlinie will die Samtgemeinde wieder in die Kulturförderung einsteigen.

Kultur – ein weites Feld, das der Samtgemeinderat schon lange nicht mehr beackert hat. Der Grund dafür: Kultur und Sport, wurde 1989 vom Samtgemeinderat beschlossen, sind die Sache der einzelnen Gemeinden. Als Ausgleich für die wegfallende Förderung durch die Samtgemeinde behielten die Gemeinden seit diesem Beschluss mehr Geld in ihrer eigenen Kasse: Die Umlage, die alle Gemeinden an die Samtgemeinde zahlen müssen, wurde gesenkt.

 

„Nicht in der Lage, das ,sog. Alltagsgeschäft‘ zu garantieren“.

Dass jetzt wieder eine Kulturförderung zur Debatte steht, ist die Folge eines Antrag des Bersenbrücker Kulturrings vom 30. Juli diesen Jahres. Der Gegenstand des Antrags: „Bezuschussung der Kosten für eine Verwaltungskraft“ auf 450 €-Basis (ca. 7.000 € pro Jahr).

Der Vereinsvorsitzende Johannes Koop weist in diesem Antrag darauf hin, er sei als Vorsitzender nicht in der Lage, das „sog. Alltagsgeschäft zu garantieren“, und ein Rückgriff auf die übrigen Vorstandsmitglieder sei „wegen deren beruflichen Tätigkeit bzw. deren persönliche Situation nur eingeschränkt möglich“.

Hinter jedem Verein, den es in den Orten der Samtgemeinde gibt, steht viel ehrenamtliches Engagement und ein immer wieder neu zu stemmender Balance- und Kraftakt der Vorstände und ihrer Helfer, um das Ehrenamt auszufüllen zu können – bei einem Sport- oder Heimatverein ebenso wie bei jedem anderen Verein. Dem Verein Kulturring Geld für eine Verwaltungskraft gewähren, weil es um Kultur geht?

 

Lokal: z. B. Ausstellungen des Heimatvereins Ankum.

Wiedereinstieg in die Kulturförderung?

Der Antrag des Kulturrings Bersenbrück warf die grundsätzliche Frage auf: Will und soll die Samtgemeinde wieder Kulturförderung betreiben und wenn ja in welcher Art? Die Antwort gab es in der Samtgemeinderatssitzung vom 28. September. Sie lautete: Ja, Kultur soll wieder gefördert werden, aber nur auf der Basis einer von der Verwaltung zu erarbeitenden Förderrichtlinie.

Der Entwurf für eine solche Richtlinie steht nun am Montag, 20. November, im Samtgemeindeausschuss für Feuerwehren, Umwelt, Soziales, Wirtschaft, Tourismus und Kultur zur Debatte. Einige Eckpfeiler der Richtlinie sind:

– Erst woanders um Geld bemühen.

In dem Papier heißt es: „Es wird erwartet, dass die Antragsteller zuvor um eine Beteiligung anderer Stellen, vor allem der Mitgliedsgemeinden, nachgesucht haben. Wenn Mitgliedsgemeinden eine Förderung ablehnen, wird auch die Samtgemeinde keine Förderung vornehmen.“

Weiteres aus dem Entwurf: Förderung maximal 25 % (maximal 20.000 €) pro Projekt/Veranstaltung. Vorgelegt werden muss ein schlüssiges und nachvollziehbares Finanzierungskonzept. Förderungsfähig sind nur Projekte und Veranstaltungen mit „samtgemeindeweiter und überregionaler Bedeutung“. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Samtgemeinde; es besteht kein Rechtsanspruch.

 

Kein Geld gibt es für Veranstaltungen und Projekte:

• in Verbindung mit Geselligkeit und Tanz
• auf kommerzieller Basis
• von Parteien und Kirchen
• die vorrangig der Werbung und der Einwerbung von Spendenmitteln dienen
• die ausschließlich dem Vereinsleben nutzen.

Das heißt z. B.: Veranstaltungen wie Mondnacht auf Hawaii, Schützenfeste, Oktoberfest, Reggae Jam sind kommerzielle bzw. gesellige Festivitäten. Dafür gäbe es keine Förderung mit Steuergeldern.

Förderfähige Veranstaltungen sind:

Konzertveranstaltungen – Kinder- und Jugendkultur – Folklore – Kabarett – Theateraufführungen – Autorenlesungen – Ausstellungen – Vorträge und Diavorträge.  

Bewegte viele: Die Ausstellung „Was man zum Leben braucht…“. Hier ein Bild von der Eröffnung.

 

Kein Geld für Verwaltungskosten.

Gefördert werden, zeigt der Richtlinienentwurf, sollen nur Veranstaltungen. Dass einem Verein Geld für eine Verwaltungskraft gewährt wird, schließt der Richtlinienentwurf aus. Das geht aus dem Punkt „Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Kosten“ hervor. Aufgelistet werde da folgende Kosten:

  • Sonstige Bewirtungskosten für Pressekonferenzen, Sponsorengespräche, Empfänge etc.
  • Kosten für die Dokumentation der Veranstaltung
  • Präsente
  • Blumenschmuck
  • Laufende Internetkosten
  • Kosten für Vereinsfestschriften
  • Verwaltungskosten des Fördernehmers

Der Beschlussvorschlag, der den Ausschussmitgliedern vorliegt, lautet: „Der beigefügte Entwurf einer Kulturförderrichtlinie für die Samtgemeinde Bersenbrück wird in der vorliegenden Form beschlossen. Als Höchstbetrag unter 4.1 der Richtlinie könnte 20.000 € vorgesehen werden. Ein entsprechender Haushaltsansatz ist ab dem Jahr 2018 einzuplanen.“

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