Parkplätze: Wohin mit den vielen Autos?

Die Parkplatz-Lage ist z. B. in Ankum immer wieder ein Thema. Wer baut, muss jetzt mehr Parkplätze schaffen als bislang. Klingt gut, kann aber auch eine Kehrseite haben…

Bei Bauvorhaben müssen nunmehr im Normalfall 1,5 Parkplätze pro Wohnung vorgesehen werden.

Großstädter, die z. B. nach Ankum oder Bersenbrück kommen, wundern sich darüber, dass es hier überhaupt eine Parkplatzdiskussion gibt. Nun ist man hier jedoch, anders als ein Großstädter, daran gewöhnt, auf Anhieb und möglichst sogar direkt vor dem angesteuerten Laden einen Parkplatz zu bekommen.

Eine steigende Einwohnerzahl in den Orten, mehr als ein oder zwei Autos pro Haushalt – das trägt dazu bei, dass es insgesamt enger wird. Selbst bei kleineren 2-Zimmer-Wohnungen, die von 2 Personen bewohnt werden, gibt es vielfach nicht nur ein Auto, sondern zwei.

 

Jetzt 1,5 Parkplätze pro Wohnung.

Wer baut, muss jetzt mehr Parkplätze auf dem Grundstück schaffen, so die neue Genehmigungspraxis des Landkreises. Bislang reichten in der Regel 1 bis 1,2 Parkplätze pro Wohnung. Nun müssen es im Normalfall 1,5 Parkplätze sein. Bei Mehrfamilienhäusern ändert das die Lage deutlich, denn das bedeutet: Auf dem Grundstück steht weniger Raum für den Bau von Wohnungen zur Verfügung. An dieser Stelle kommt die „Ablöse“ ins Spiel.

 

Parkstreifen an der Straße.

Ablöse für öffentliche Parkplätze.

Ablöse bedeutet: Ein Bauherr „kauft“ sich eine Parkplatznutzung von der Gemeinde. Und das geht so: Entlang zahlreicher Straßen gibt es Streifen mit Parkplätzen, die von der Gemeinde ausgewiesen wurden. Baut jemand z. B. ein Mehrfamilienhaus, kann er mit der Gemeinde darüber verhandeln, einige öffentliche Parkplätze gegen Zahlung einer bestimmten Summe Geld „abzulösen“. Das heißt: Der jeweilige Bauherr schafft nur einen bestimmten Teil Parkplätze auf seinem eigenen Grundstück und beschafft sich den fehlenden Teil von der Gemeinde.

 

Auch bei Ablöse kein Anspruch auf den Parkplatz.

Die Gemeinde kann dem Ansinnen, Parkplätze abzulösen, stattgeben, muss es aber nicht. Sagt die Gemeinde ja und nimmt Geld dafür, gehen die Parkplätze aber nicht in den Besitz des Bauherren über. Sie können nur genutzt werden – wenn der Platz frei ist. Niemand kann ein Schild aufstehen nach dem Motto „dieser Parkplatz gehört mir“.

Auch wenn abgelöste Parkplätze grundsätzlich weiterhin allen Bürgern offenstehen, ist die Ablöse ein problematisches Geschäft, denn es kann die Parkplatzprobleme insgesamt verschärfen, besonders da, wo die Lage insgesamt schon sehr eng ist.

Trägheit, die Ärger schafft. Ballen sich Autos, ist Ärger vorprogrammiert. Ein Faktor beim „wilden“ Parken ist aber auch die Trägheit mancher Zeitgenossen, die einfach irgendwo parken, statt einen wenige Schritte entfernten ordentlichen Parkplatz zu nutzen.

Statt auf dem Grünstreifen könnte, nur wenige Meter entfernt, auf einem ordentlichen Parkplatz geparkt werden.

Durch die Abforderung, 1,5 Parkplätze pro Wohnung zu schaffen, ist absehbar, dass sich in manchen Gemeinden die Anträge mehren werden, Parkplätze abzulösen. Eine „Ablöse“ bedeutet jedoch in jedem Fall, dass es mehr Autos in einem Ort bzw. Ortsbereich gibt, die die vorhandenen öffentliche Parkplätze besetzen. Es ist an den Gemeinden zu prüfen, ob das im jeweiligen Fall vertretbar ist oder nicht.

Dass ausreichend Wohnraum geschaffen wird, was auch einem durch Knappheit bedingten Anstieg von Mieten entgegenwirkt, ist im Interesse von Bürgern und Gemeinden. Die Parkplatzfrage bzw. „Ablöse“ ist in der Regel weniger in kleineren Orten von Brisanz, sondern vor allem in Städten und Stadtvierteln, wo bislang schon höchste Parkplatznot herrschte.

Autor
Schlagwörter ,

Verwandte Beiträge

*

Top