Vergabe: KfW-Standard, sozialer Wohnungsbau

Wer bekommt einen Bauplatz im Ankumer Baugebiet „Nördliche Kunkheide“? Der Gemeinderat hat Kriterien zur Vergabe beschlossen. Entscheidend: energieeffizientes Bauen. Bei den Mehrfamilienhäusern mit 10 bzw. 6 Wohnungen soll es sozialen Wohnungsbau geben. Festgelegt wurden auch die Preise.

Vom Prozessionsweg aus gesehen: Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Nördliche Kunkheide“.

Hier ein erster Bericht zur gestrigen Sitzung (11. März) des Ankumer Gemeinderats. Zum neuen Baugebiet  „Nördliche Kunkheide“ beschloss der Rat Kriterien für die Vergabe der Bauplätze und legte die Preise fest.

Kurz vor Sitzungsbeginn in der Grundschule Ankum: Austausch unter den Ratskollegen. Es herrschte Maskenpflicht während der gesamten Sitzung.

 

Ein „stolzer Betrag“: 139,00 €/ m² bzw. 149,00 €/m².

Kostenintensiv: die Erschließung.

Was die Preise angeht, entschied der Gemeinderat einstimmig: Die Grundstücke für die Ein- und Zweifamilienhäuser werden zu einem Preis von 139,00 €/ m² inklusive Erschließungsbeitrag und Ausgleichsbeitrag für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen veräußert. Teurer sind mit 149,00 €/m² die Grundstücke, die für eine Reihenhaus-Bebauung vorgesehen sind sowie für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern.

Bürgermeister Detert Brummer-Bange (UWG Ankum) sprach von einem „stolzen Betrag“ und erläuterte, dass die Gemeinde bei der Preisgestaltung zahlreiche Kosten berücksichtigen müsse wie die für den Grunderwerb, die Planung und Erschließung des Baugebiets sowie den Ausgleichsbeitrag für naturschutzrechtliche Kompensations-Maßnahmen. Die Gemeinde mache durch den Verkauf der Baugrundstücke keinen Gewinn, Geld zuschießen könne sie aber auch nicht.

Zeitraum 4 Jahre, um die 200 Eigenheime und Mietwohnungen. Für alle, die ein Grundstück erwerben, gilt: Mit der Bebauung ist innerhalb von 2 Jahren zu beginnen und innerhalb weiterer 2 Jahre ist das Bauvorhaben spätestens abzuschließen. Insgesamt können im neuen Baugebiet um die 200 Eigenheime und Mietwohnungen entstehen.

Kurz vor der Sitzung (von links): Bürgermeister Detert Brummer-Bange, sein Verwaltungsvertreter Michael Wübben sowie Marc Pauli, in der Verwaltung zuständig für Bauangelegenheiten. Ein Baugebiet, das bedeutet über einen langen Zeitraum viel Arbeit für die Verwaltung.

 

„Setzen ökologische Maßstäbe“. Vergabe nach KFW-Standards.

Lang war die Liste derjenigen, die sich bei der Gemeinde eingetragen hatten für den Erwerb eines Grundstücks im neuen Baugebiet. Alle Interessierten wurden im Herbst 2020 angeschrieben und gebeten, verbindlich einen Bewerbungsbogen auszufüllen. Der enthielt u.a. die Frage nach dem KfW-Standard. Weil der KfW-Standard bei der Vergabe der Bauplätze ein „ganz wichtiges“ Kriterium sei, würden mit dem neuen Baugebiet „ökologische Maßstäbe“ gesetzt, so Bürgermeister Brummer-Bange.

Das war eine der Fragen in dem Bewerbungsbogen, der von den Bauinteressierten auszufüllen war.

Beschlossen wurde zur Grundstücksvergabe für den Bau von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern, dass gemäß den KfW-Standards, die angegeben wurden, Gruppen gebildet werden. Gruppe 1: KfW 40+, Gruppe 2: KfW 40, Gruppe 3: KfW 55. Dabei wird bei der Vergabe zunächst die Gruppe 1 berücksichtigt. Die verbleibenden Grundstücke werden dann in der Gruppe 2 und nachfolgend in der Gruppe 3 vergeben.

KfW-Standards. Die Werte 40+, 40 und 55 definieren unterschiedliche Effizienzhaus-Standards. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf. Der KfW-Standard ist immer das Ergebnis einer Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen wie vor allem Heizung, Lüftung und Dämmung.

Haben ihren Preis: Die Grundstücke im neuen Baugebiet „Nördliche Kunkheide“. © Gemeinde Ankum.

 

Wahl des Bauplatzes per Losentscheid. Die ersten Zugriffe aus der Gruppe 1.

Das Baugebiet ist groß, und nicht jeder der Bauplätze ist gleichermaßen begehrt. Einen Bauplatz aussuchen können sich zuerst die Bauwilligen aus der Gruppe 1 (KfW 40+). Wer sich aus dieser Gruppe zuerst, als Zweiter oder Dritter einen Bauplatz aussuchen kann, wird per Los entschieden.

Ist die Gruppe 1 durch, geht es in gleicher Weise weiter mit den Gruppen 2 und 3. Für Reihenhäuser gilt zudem: Wer ein Reihenhausteil selbst nutzt, wird bei der Vergabe bevorzugt. Das alles klinge kompliziert, so Detert Brummer-Bange, sei es aber de facto nicht. Man habe das bereits beim Baugebiet Eichhornweg so praktiziert.

 

Kategorie Mehrfamilienhaus: Mit sozialem Wohnungsbau.

4 der Bauplätze für Mietwohnungsbau.

Auf einigen Grundstücken ist der Bau von Mehrfamilienhäusern mit 10 bzw. 6 Wohnungen möglich. Dabei ist, so die Vorgabe der Gemeinde, die angegebene Höchstzahl an Wohnungen je Wohngebäude „maximal auszuschöpfen“.

Pro Mehrfamilienhaus muss ein Wohnungsanteil in Höhe von mindestens 30 % den Kriterien für sozialen Wohnungsbau entsprechen: Dazu muss sich ebenfalls verpflichten, wer ein Grundstück für den Bau eines Mehrfamilienhauses bekommen will. Beim Mietwohnungsbau mit 10 Wohnungen müssen demnach mindestens 3 Wohnungen den Kriterien für sozialen Wohnungsbau entsprechen, bei Häusern mit 6 Wohnungen sind es 2.

 

Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum.

Der Wohnungsmarkt hat sich auch hier in eine Richtung entwickelt, dass sich zahlreiche Menschen keine Wohnung mehr auf dem freien Wohnungsmarkt leisten können. Rentner gehören z. B. dazu, Alleinerziehende, Geringverdiener bis hin zu Normalverdienenden. Für sie gibt es den sozialen Wohnungsbau, bei dem ein bestimmter Mietzins nicht überschritten werden darf.

Werden im Juli für Menschen mit einem B-Schein bezugsfertig sein für eine Kaltmiete von 5,60 €/qm: Sozialwohnungen in Rieste von HaseWohnbau (www.hasewohnbau.de).

Sozialer Wohnungsbau bedeutet, dass Wohnungen Einzelpersonen, Paaren, Familien mit einem B-Schein (Wohnberechtigungsschein) vorbehalten sind. Einen B-Schein bekommt, wer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Die Einkommensgrenzen sind jedoch nicht sehr niedrig angesetzt. Bei 1 Person liegt die Einkommensgrenze bei einem Brutto-Einkommen von etwa 17.000 €, bei einem 2-Personen-Haushalt bei etwa 23.000 € – dazu kommen 3.000 € pro Kind. Diese Zahlen sind nur eine Richtschnur. Genaueres kann sich nur aus der Prüfung des Einzelfalls ergeben.

Für B-Scheine ist der Landkreis zuständig. Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist der Fachdienst Planen und Bauen des Landkreises Osnabrück zuständig. https://service.landkreis-osnabrueck.de/alle-dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2231/show

Nun nützt ein B-Schein aber wenig, wenn es kaum Sozialwohnungen gibt. Neue Sozialwohnungen errichtete in den letzten Jahren in der Samtgemeinde Bersenbrück nur die samtgemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft HaseWohnbau. Fertiggestellt wird derzeit ein Wohnhaus in Rieste mit Sozialwohnungen (Kaltmiete 5,60 €/qm). Mit den Weichenstellungen für das neue Baugebiet könnte zumindest in Ankum bei den Sozialwohnungen eine Verbesserung der Lage eintreten.

Einstimmig. Bei Verstößen soll es Vertragsstrafen geben. Ebenso wie die Kaufpreise für die Bauplätze wurden auch die Vergabekriterien einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Wenn gegen die Vorgaben der Gemeinde verstoßen wird, soll das per Vertragsstrafe geahndet werden.

 

Auch mehr biologische Vielfalt in der „Nördlichen Kunkheide“.

Wer im neuen Baugebiet bauen will, ist auch an Vorschriften für mehr biologische Vielfalt gebunden. Keine Schotter-Vorgärten und Hecken schreibt z. B. der Bebauungsplan vor. „Durchgrünt“ soll es sein, das neue Ankumer Wohnviertel für Hunderte Menschen.

Auf Naturkurs auch beim Regenrückhaltebecken in der „Nördlichen Kunkheide“, wie Bürgermeister Detert Brummer-Bange anlässlich eines Zeitungsartikels postete.

Durch die Gestaltungsvorgaben der Gemeinde für die Vorgärten „soll ein (natur-) freundliches Siedlungsbild gefördert werden.“ Darum sind „Komplettversiegelungen sowie die Herrichtung als Schotter-, Splitt- oder Kiesfläche nicht zulässig“. Was dazu festgelegt wurde: Mehr dazu hier.

 

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