Vorlagen: 3x am Rat und am Recht vorbei?

3 Vorlagen zur Finanzausschuss-Sitzung am 30. November werfen Fragen auf bezüglich der Rechte des Samtgemeinderats sowie der Einhaltung von Recht und Gesetz.

Vor Sitzungsbeginn: Wie hier im September tagt der Finanzausschuss wieder in Ankum in der Aula der Grundschule.

Wie der Tagesordnung zur Sitzung des Finanzausschusses zu entnehmen ist, wird es u.a. um 3 Aufsichtsratsmandate gehen – bei HaseWohnbau, HaseEnergie und bei der Alfsee GmbH.

Über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat, ob sie nun vom Samtgemeindebürgermeister vorgeschlagen werden oder von den Fraktionen, entscheidet der Samtgemeinderat. So wird, zeigt die Recherche in Protokollen bis zurück ins Jahr 2013, verfahren – und so war es auch noch in der Erläuterung zu einer Beschlussvorlage zur Ratssitzung am 12. Mai 2020 zu lesen.

Es entscheidet der Samtgemeinderat, so in einer Beschlussvorlage (2038/2020) zur Ratssitzung am 12. Mai diesen Jahres zu lesen.

Über die 3 Vorlagen, die zur kommenden Sitzung des Finanzausschusses eingebracht wurden, schlägt Samtgemeindebürgermeister Michael Wernke (CDU) 3 Personen für Aufsichtsräte vor. Die sollen jedoch nicht gewählt werden, wie die Vorlagen zeigen. Dem Rat soll nur mittgeteilt werden (per Mittteilungsvorlage), wer in die Aufsichtsräte einziehen soll.

Anders als bislang wird erstmalig zur Besetzung von Aufsichtsratspositionen nur eine Mitteilungsvorlage eingebracht statt einer Beschlussvorlage.

Per Mitteilungsvorlage wird ein Rat jedoch nur über einen Sachverhalt informiert, er wird darüber in Kenntnis gesetzt. Abgestimmt wird über Mitteilungsvorlagen nicht. Darum kann es keine Mitteilungsvorlagen in Angelegenheiten geben, in denen der Rat per Abstimmung entscheiden muss. Als Grundlage für eine Entscheidung des Rates wird eine Beschlussvorlage eingebracht.

 

„Entscheidet über die zu entsendenden Mitglieder der Samtgemeinderat“.

Dass keine Mitteilungsvorlage zu den Aufsichtsratsbesetzungen eingebracht werden kann, ist sogar der Vorlage selbst zu entnehmen, denn der erste Satz im erklärenden Text zu HaseWohnbau lautet z. B.: „Gemäß § 138 NKomVG entscheidet über die zu entsendenden Mitglieder im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft, an der die Samtgemeinde beteiligt ist, der Samtgemeinderat.“

 

Wenn der Samtgemeinderat entscheidet, wie in der Vorlage zu lesen, bedarf es einer Beschlussvorlage und einer Abstimmung und nicht einer Mitteilungsvorlage, mit der nur etwas zur Kenntnis gegeben wird.

 

„Gemäß § 138 NKomVG entscheidet über die zu entsendenden Mitglieder (…) der Samtgemeinderat“, das sind auch die Worte in den ersten Sätzen der Mitteilungsvorlagen für die Aufsichtsräte HaseEnergie sowie Alfsee GmbH. Das ist ein Widerspruch in sich, denn wenn es der Entscheidung des Samtgemeinderats bedarf, bedarf es einer Beschlussvorlage und nicht einer Mitteilungsvorlage.

Nun gibt es zur anstehenden Sitzung des Finanzausschusses in Sachen Besetzung einer Position in einem Gremium einer Gesellschaft aber auch eine Beschlussvorlage – zur Entsendung von Michael Wernke in die Gesellschafterversammlung von HaseNetz. Darin der Satz: „Gemäß § 138 NKomVG wählt der Samtgemeinderat die Vertreter der Samtgemeinde für die Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen die Samtgemeinde beteiligt ist“. In dem Fall eine Beschlussvorlage und eine Wahl durch den Samtgemeinderat –  in den drei anderen Fällen nicht?

 

Keine Aufsichtsratsmitgliedschaften mehr für Andreas Güttler.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses ist Johannes Koop (CDU). Auch er wurde z. B. 2013 auf Vorschlag des damaligen Samtgemeindebürgermeisters Dr. Horst Baier gewählt – am 16. Dezember 2013 in den Aufsichtsrat HaseEnergie. Zu dem Zeitpunkt war Johannes Koop der Erste Samtgemeinderat und damit der Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters.

So zu lesen im Protokoll zur Samtgemeinderatssitzung am 16. Dezember 2013.

Die 3 Vorschläge von Michael Wernke zur Besetzung der Aufsichtsratspositionen laufen darauf hinaus, dass sein Verwaltungsvertreter, der Erste Samtgemeinderat Andreas Güttler, nicht länger in Aufsichtsräten vertreten ist. Einziehen in die Aufsichtsräte sollen andere Beschäftigte der Samtgemeindeverwaltung – allerdings ohne dass darüber im Samtgemeinderat abgestimmt wird.  Der Samtgemeinderat soll die Vorschläge nur „zustimmend zur Kenntnis nehmen“.

§ 138, Absatz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz: „Über die Entsendung entscheidet die Vertretung“. In einer Samtgemeinde ist die Vertretung der Samtgemeinderat.

Wenn es der Entscheidung des Samtgemeinderats bedarf, wäre es ein Vorgehen vorbei an den Rechten des Rates und am Gesetz, wenn der Rat nur in Kenntnis gesetzt würde in einer Sache, in der es einer Entscheidung des Rates bedarf. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Mitglieder des Finanzausschusses zu den 3 Mitteilungsvorlagen verhalten werden.

Ort & Zeit. Der Finanzausschuss tagt am Montag, 30. November, um 18 Uhr in der Aula der Grundschule Ankum, Am Kattenboll 9, 49577 Ankum.

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