Wasserentnahme verboten

Der Landkreis Osnabrück untersagt die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern zweiter und dritter Ordnung. Auch der Regen der letzten Zeit habe in den Gewässern nichts an den extrem niedrigen Wasserständen geändert.

Zu niedrige Wasserstände gefährden die ökologische Funktion der Gewässer.

Hier die Pressemitteilung des Landkreises vom 29. Juli im Wortlaut: „Die Dürre hält an: Wegen der anhaltenden Trockenheit herrschen in den Gewässern des Landkreises Osnabrück extrem niedrige Wasserstände. Deshalb verbietet der Landkreis Osnabrück bis Ende August die Entnahme von Wasser aus allen Gewässern, Bächen und Flüssen zweiter und dritter Ordnung. Ausnahmen sind Mittellandkanal und Stichkanal, da die beiden Kanäle wegen ihrer Größe und Bedeutung als einzige Gewässer im Kreisgebiet zu den Gewässern erster Ordnung zählen.“

 

Mindestwasserführung nicht mehr gewährleistet.

„An der anhaltenden Dürre haben auch die zurückliegenden Niederschläge nichts geändert. Bisher waren in erster Linie die Oberläufe und kleinere Gewässer von der Trockenheit betroffen. Die Pegel zeigen jedoch deutlich, dass auch in den Mittel- und Unterläufen der Gewässer mittlerweile Wasserstände erreicht werden, die die ökologische Funktion der Gewässer gefährden.

Das Entnehmen von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer etwa zur Beregnung ist erlaubnispflichtig. Die Entnahme kann nur zugelassen werden, wenn eine ausreichend große Abflussmenge im Gewässer erhalten bleibt, die die Funktion als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen garantiert. Diese Mindestwasserführung ist bei den derzeitigen Wasserständen in den Fließgewässern nicht mehr gewährleistet.“

 

Bis 31. August 2020.

„Da eine Verbesserung wegen der Wetterprognosen derzeit nicht absehbar ist, hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück eine Regelung zum Schutz der Gewässer getroffen. Mit dieser „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück“ sind Wasserentnahmen aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung ab dem 30. Juli bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Osnabrück www.landkreis-osnabrueck.de eingesehen werden.“

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