Regeln: Wer darf Schul- und Kita-Räume nutzen?

Wer darf rein, wer nicht? Mit der Nutzung von Schul- und Kita-Räumen wird sich jetzt die Politik beschäftigen: Die Samtgemeinde legte ein Regelwerk – eine Satzung – vor.

Wie Schule heute aussieht, konnten Altenheim-Seniorinnen und -Senioren in der Oberschule Ankum erleben – auf Einladung der UWG und mit Unterstützung der Schule.

Seitdem sie über attraktive Räume wie Mensen und Aulen verfügen, sind Schulen und Kitas mancherorts zu begehrten Veranstaltungsorten geworden. Wer Schul- und Kita-Räume zu welchen Bedingungen nutzen darf, ob für eine Nutzung bezahlt werden muss oder nicht, steht am Dienstag, 27. Februar, im Bildungsausschuss der Samtgemeinde zur Diskussion. Als Trägerin der Schulen und Kitas hat die Samtgemeinde eine Benutzungssatzung vorgelegt.

Ein Vorzeige-Bauwerk: Die Grundschul-Turnhalle in Gehrde.

 

Für die hiesigen Sportvereine weiterhin unentgeltlich.

Die hiesigen Sportvereine können die Turnhallen der Schulen schon lange zu Trainingszwecken nutzen, wenn die Schulen sie nicht brauchen. So wird es auch weiterhin sein. Dazu heißt es im Entwurfstext: Die Turnhallen der Samtgemeinde wie auch die Bewegungsräume in Kitas können von „Turn- und Sportvereinen und anderen Sport treibenden Organisationen mit Sitz in der Samtgemeinde unentgeltlich genutzt werden.“

„Die Sportvereine“, erklärt Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier auf Nachfrage, „haben eine Dauernutzung nach Belegungsplan und müssen auch keine extra Heizkosten zahlen.“ Es fallen auch keine Hausmeisterkosten an, denn „Hausmeister sind bei Sportvereinsnutzungen nicht präsent, da die Vereine Schlüssel haben und sich auskennen.“

Ort & Zeit Ausschusssitzung. Am Dienstag, 27. Februar, 17 Uhr, Hermann-Rothert-Saal, Ebene 7, Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück. Außerdem zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung: Sondermittel für die Schulen im Haushaltsjahr 2018. Jeannette Hammel, Bibliothekarin des Medienforums, wird über das erste Jahr Online-Ausleihe („Onleihe“) berichten.

 

Haben „Vorfahrt“: Die Interessen der Schulen und Schüler.

Die Räume stehen vielen offen.

Als öffentliche Einrichtungen dienen die Schulen und Kitas auch, so in der Satzung zu lesen, „im angemessenen Umfang der Durchführung kultureller oder sozialer Veranstaltungen der Einwohner, Vereine oder sonstiger Gruppierungen der Samtgemeinde Bersenbrück.“

Nicht anderweitig genutzt werden dürfen Räume jedoch während des laufenden Kita- bzw. Schulbetriebs inklusive Schulspeisung. Externe Besucher können zu Mittag aus gesetzlichen Gründen weder in Kitas noch in Schulen zugelassen werden. Schulen und Kitas haben auch außerhalb des laufenden Betriebs „Vorfahrt“: Wenn sie ihre Räume brauchen, können andere nicht rein.

Die Benutzungssatzung ist, zeigt der Text, keine „Verhinderungssatzung“. Im Unterschied zur bisherigen Nutzungspraxis gibt es jedoch Regeln.

Keine Konkurrenzsituation. Kneipen oder Hotels sollen nicht um ihr Geschäft gebracht werden. Und so heißt es in der Satzung: Es soll „keine Konkurrenzsituation zu privaten Anbietern entstehen“.

 

Offene Türen nach „Spielregeln“.

Zu den wichtigsten Spielregeln gehört: Eine Veranstaltung muss vorher bei der Hausherrin – der Samtgemeinde – angemeldet werden („mindestens vier Wochen vor der geplanten Nutzung“). Dazu kommen so einige Regelungen, die auf ein „verantwortungsbewusstes Verhalten“ abzielen wie z. B. ,die Räume müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgelassen werden‘. Um 22 Uhr muss zudem Schluss sein, und es gibt Regelungen zur Haftung. Neu auch: Einige müssen zahlen.

In der Aula der Grundschule in Ankum: Eine Veranstaltung der Gemeinde zur Präsentation der Entwürfe des Bieterverfahrens für ein Grundstück an der Kolpingstraße.

 

Für sehr viele kostenfreier Zugang (ohne Entgelt).

Grundsätzlich erfolgt die Überlassung von Räumen gegen ein Entgelt (zwischen 15 € und 45 € pro Tag). Eine Benutzergruppe muss jedoch kein Entgelt zahlen. Dazu gehören laut Satzungsvorschlag Nutzer der Gruppe C. Das sind „Vereine und Organisationen für Unterrichtszwecke, öffentliche Behörden und Dienststellen, Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, Sportvereine, Religionsgemeinschaften (religiöse Gemeinschaften), caritative Vereine, Gesangvereine für Übungsabende.“ Wer genau fällt in welche Kategorie? Dazu heißt es: „Die Samtgemeinde Bersenbrück entscheidet über die Zugehörigkeit eines Benutzers zu einer der drei Gruppen“.

Zur „teuersten“ Gruppe A, die beispielsweise 45 € Entgelt pro Tag für eine Aula-Nutzung zahlen müsste, gehören z. B. gewerbliche „Konzertagenturen oder Theater“. Pro Tag heißt für 4 Stunden. Bei mehr als 4 Std. erhöht sich das Nutzungsentgelt um 50 %.

Keine Vermietung für private Feiern. „Für die Durchführung von privaten Feierlichkeiten werden Schul- und Kindergartenanlagen grundsätzlich nicht überlassen“, heißt es in der Satzung.

 

Häufig von Erwachsenen genutzt: Die Mensa in Eggermühlen.

5 € je angefangene Hausmeisterstunde.

Nutzer von Räumen wie Aulen und Mensen sollen 5 € pro angefangene Hausmeisterstunde zahlen – wenn die Benutzungszeit außerhalb der Dienstzeit des Hausmeisters liegt. Das heißt: Wenn der Hausmeister für die Veranstaltung wochentags Überstunden machen oder am Wochenende antreten muss.

„Würde ein Verein“, so Horst Baier zum Satzungsentwurf, „sein Jubiläum am Samstag oder Sonntag feiern, dann würden wir auch Gebühren für den Hausmeister und Heizkosten nehmen.“

Grundsätzlich fallen Heizkosten nur bei einmaligen Nutzungen an und nicht bei Dauernutzung, wie es bei Sportvereinen in Turnhallen der Fall ist. Zu zahlen wären während der Heizperiode (Anfang Oktober bis Ende April) z. B. 20 € für die Benutzung einer Aula.

 

Auch Parteien dürfen rein – keine Wahlkampfveranstaltungen.

„Politischen Parteien und ihren angegliederten Organisationen können Räume in Gebäuden der Samtgemeinde überlassen werden“, steht im Entwurf – aber nicht für Wahlkampfveranstaltungen. Die Sperre greift ab 2 Monate vor einer Wahl. Der Text dazu lautet: „Im Zeitraum von 2 Monaten vor Wahlen wird unwiderlegbar vermutet, dass es sich um Wahlkampfveranstaltungen handelt“.

 

Am 14. März tagt der Samtgemeinderat.

Wie die Mitglieder des Bildungsausschusses die Benutzungssatzung sehen, ob sie darüber abstimmen und wenn ja wie, wird sich in der Ausschusssitzung zeigen.

Ratsinformationssystem: Eine Teilansicht zur Sitzung des Feuerwehr-Ausschusses am 1. März.

In den nächsten 14 Tagen werden zwei weitere Samtgemeinde-Ausschüsse tagen: am 1. März der Ausschuss für Feuerwehren, Umwelt, Soziales, Wirtschaft, Tourismus und Kultur und am 6. März der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen. Die erste Samtgemeinderatssitzung diesen Jahres findet am 14. März statt. Informationen zu allen Sitzungen – so Tagesordnungen und Unterlagen – stehen allen Bürgern einige Tage vorher über das Ratsinformationssystem zur Verfügung (zu erreichen über: www.bersenbrueck.de).

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