10 Einblicke ins See-Projekt Ferienapartments

4 Apartment-Typen, Konferenzzentrum mit Dachterrasse: Die am 5. September im Gemeinderat präsentierten Pläne zum See-Projekt von Georg Dobelmann erlauben detaillierte Einblicke.

Das Gesamtprojekt: 8 Ferienhauskomplexe in unterschiedlichen Größen plus ein Nebengebäude und ein Konferenzgebäude. © mga Architektur Gesellschaft.

Er geht in die nächste Phase und wird öffentlich ausgelegt, der Bebauungsplan Nr. 63 „Ferienapartmentanlage Ankumer See“: Das beschloss am 5. September der Ankumer Gemeinderat bei nur einer Gegenstimme und 2 Enthaltungen. Vor der Abstimmung wurden die Pläne präsentiert und erläutert.

Ferienhauskomplex Typ 1 besteht aus 3 Apartments. Oben liegen die Bereiche Wohnen, Essen, Küche. Von diesem Typ gibt es zwei auf dem Gelände. © mga Architektur Gesellschaft.

Die Architektur: funktional. Bebaut wird das Grundstück in zwei Reihen, wobei die obere mittig durch einen Vorplatz unterbrochen ist. Die maximal 110 Betten, die da in Ergänzung zum See- und Sporthotel entstehen sollen, verteilen sich auf 8 unterschiedlich große Gebäudekomplexe. Dazu kommen ein Nebengebäude und ein Konferenzzentrum. Unter den Apartments auch einige behindertengerechte. Die längsten Gebäudekomplexe sind die vom Typ 2. Davon gibt es zwei. Darin vorgesehen sind unten wie oben je 8 Gästeräume.

Ein Gebäude ist das Konferenzzentrum mit – wie hier in den Grundrissen zu sehen – 2 Tagungsräumen und entsprechenden Nebenräumen wie Teeküche und Stuhllager. © mga Architektur Gesellschaft.

 

Bauherr muss sich an Vorgaben halten.

Der Verkauf des Hanggrundstücks in unmittelbarer Seenähe durch die Gemeinde Ankum ist an Bedingungen geknüpft. Ausgehandelt wurden sie zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn und sie fanden ihren Niederschlag in dem „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“.

Nahansicht der Planung im südlichen Grundstücksbereich, der dem See- und Sporthotel am nächsten liegt. © mga Architektur Gesellschaft.

In diesem Plan ist festgeschrieben, zu welchem Zweck der Bauherr das Grundstück bebauen darf. Eine private Villa könnte dort zum Beispiel nicht entstehen.

6.789 qm. Der Geltungsbereich dies Bebauungsplans Nr. 63 „Ferienapartmentanlage Ankumer See“umfasst 6.789 qm. Ausführlich präsentiert wurde die Planung in der Ratssitzung von Oliver Markus Dehling vom Planungsbüro Dehling & Twisselmann.

Ein Gebäude vom Typ 2: Darin unten 7 Gästezimmer (plus Housekeeping) und oben 8 Gästezimmer. © mga Architektur Gesellschaft.

Genutzt werden darf das Grundstück nur, so im Plan festgeschrieben, zum Bau einer „Ferienappartementanlage“, die „vorwiegend dem touristisch genutzten, ferienmäßigen Wohnen dient sowie sonstigen, dem Ferienwohnen zugeordneten, das Wohnen nicht wesentlich störenden Nutzungen“.

Im Gebäudetyp 3 gibt es, wie dieser Grundriss zeigt, große Apartments (2 unten, 2 oben). © mga Architektur Gesellschaft.

Die Anlage muss so gebaut werden, wie im Plan vorgelegt. Größere Abweichungen darf es nicht geben. Zugänglich werden die Ferienapartments von der Tütinger Straße aus. Für die Autos wird es 38 Stellplätze auf dem Grundstück geben.

Zu den im Plan festgeschriebenen Festlegungen für die Hecken bei den Kfz-Stellplätzen gehören auch die Pflanzen, die verwendet werden müssen.

 

Flachdächer „extensiv begrünen“. Keine Schotter- und Kiesflächen.

Auch was die Begrünung angeht, gibt es Festlegungen im Plan, die zwingend eingehalten werden müssen. Zudem ergeben sich auch aus dem Artenschutzgutachten Verpflichtungen. Zu den Grün-Vorschriften gehört z. B.:

  • Grüne Dächer. Dazu heißt es: „Flachdächer, die nicht als begehbare Terrassenflächen erstellt, auf denen keine Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen (z.B. Solaranlagen) oder auf denen keine sonstigen technischen Anlagen errichtet werden, sind mindestens extensiv zu begrünen.“
  • Stellplätze mit Hecken. Laut Plan sind die „Kfz-Stellplätze mit standortgerechten heimischen Heckenpflanzen einzufrieden. Die Höhe der Hecke muss zwischen 0,80 und 1,00 m über Oberkante Stellplatz betragen und die Hecke muss in der festgesetzten Höhe dauerhaft erhalten werden. Ausfälle sind durch Neupflanzungen derselben Gattung und Art zu ersetzen“.

Rechts die Parkplatzreihe im nördlichen Teil. Sie setzt sich zum Süden hin fort. © mga Architektur Gesellschaft.

  • Kein Schotter & Kies. Die nicht überbauten Flächen der Grundstücke sind als Grünflächen oder gärtnerisch anzulegen. Vegetationsfeindliche Schotter-, Splitt- oder Kiesflächen sind nicht zulässig.
  • Aus Gründen des Fledermausschutzes soll die Beleuchtung des Plangebietes, insbesondere der Straßenseitenräume, sparsam und nach den neuesten Standards erfolgen.

Im Nebengebäude ist auch ein Fahrradraum mit einer E-Bike-Ladestation vorgesehen. © mga Architektur Gesellschaft.

 

Von Vogelschlag bis Mülltonnen.

Um den Boden fürs Bauen zu bereiten, wird so einiges an Grün beseitigt werden. Um Tiere zu schützen, darf das nur in einem bestimmten Zeitraum geschehen – zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar. Zu den Festschreibungen im Plan gehört auch, dass Müllbehälter in „Einhausungen“ oder „hinter einer dichten Anpflanzung“ untergebracht werden müssen, damit sie nicht öffentlich sichtbar sind. Sorge getragen werden muss auch dafür, dass Vogelschlag an Glasflächen vermieden wird.

Wie der Schnitt (rechts) zeigt: Vor dem Gebäude liegt ein Laubengang, von dem aus die Gäste die Räumlichkeiten betreten. Zur anderen Seite hin dann unten eine Terrasse und oben ein Balkon. © mga Architektur Gesellschaft.

Öffentlich bekannt ist das Dobelmann-Vorhaben Ferienapartmentanlage am See bereits seit dem Frühjahr 2017. Im Januar diesen Jahres wurde es den Ratsmitgliedern in einer interfraktionellen Sitzung ausführlich präsentiert. Nach außen drang so viel, dass es quer durch alle Fraktionen Zustimmung geben wird, weil das Projekt einen Beitrag leistet zur weiteren Entwicklung des Tourismus in Ankum. Vor diesem Hintergrund sorgte Dr. Mechthild Wortmann in der Ratssitzung für eine Überraschung.

Gebäudetyp 4 mit 2 Apartments, eines unten, eines oben. Das Baugrundstück fällt zum See hin ab. © mga Architektur Gesellschaft.

 

„Nur das Interesse eines Einzelnen im Blick gehabt“.

Mechthild Wortmann hielt eine längere Rede und übte darin deutliche Kritik. Ankum könne sich glücklich schätzen, sagte sie, ein Areal wie das am See zu haben, das sich dafür anbiete, auch für nachfolgende Generationen das „grüne Wohnzimmer Ankums“ zu werden. Statt dessen hätte man sich ohne große öffentliche Debatte darauf geeinigt, das Grundstück zu verkaufen, habe nur das Interesse eines Einzelnen im Blick gehabt.

Ein Teil des Geländes, auf dem die Apartmentanlage entstehen soll (Archivfoto von 2017).

Man habe gar nicht erst versucht, so Mechthild Wortmann, Bürger aufzurufen, sich mit Ideen für das See-Grundstück einzubringen. Dass Nachhaltigkeit für Mechthild Wortmann ein wichtiges Thema ist, stellte sie im Rat schon zuvor unter Beweis. So gab sie z. B. den Anstoß dazu, dass Ankum sich auf den Weg macht zur Fairtrade Town, was für sie auch bedeutet, regionale Produkte zu kaufen und damit nachhaltiger einzukaufen.

Wie nachhaltig ist, was da am See entstehen soll, fragte die Ratsfrau, und kritisierte, dass es dazu keinerlei Untersuchungen gegeben habe. Wer einmal A gesagt hat, schloss Mechthild Wortmann, müsse nicht B sagen, wenn A falsch ist – und rief den Rat wie die Ankumer Bürger dazu auf, sich gegen das Vorhaben auszusprechen. Mechthild Wortmann war bei der Abstimmung die einzige, die gegen den Beschlussvorschlag über die Plan-Auslegung stimmte.

Bürgermeister und Verwaltung in der Ratssitzung am 5. September. Von links: Stellv. Bürgermeister Klaus Menke, Bürgermeister Detert Brummer-Bange, Michael Wübben und Werner Gramann.

 

Öffentliche Beteiligung.

Bürgermeister Detert Brummer-Bange wies darauf hin, dass mit dem Beschluss, den der Rat an dem Tag fasste, der Weg zur öffentliche Beteiligung eröffnet wurde. Mit der öffentlichen Auslegung der Unterlagen können Bürger ihre Einwendungen und Anregungen einbringen, ebenso wie die sog. Träger öffentlicher Belange.

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