Dürfen die das? NEIN!

In Bersenbrück begegnen sie einem an vielen Ecken und Enden: Kaufland-Schilder an Straßenlaternen und sogar an Verkehrsschildern. Diese Schilder müssen verschwinden. Sie sind illegal.

02-Kaufland-Schild-LampeIn Bersenbrücks Straßen macht Kaufland mit zahlreichen Hinweisschildern an Straßenlaternen auf sich aufmerksam. Diese Schilder wurden ohne Zustimmung aufgehängt. Zu einer nachträglichen Zustimmung wird es nicht kommen, weil solche Hinweisschilder an Laternen generell nicht zugelassen werden.
Für die Kaufland-Hinweisschilder heißt das: Der Bauhof wird sie entfernen. Für die Kosten müsste der Verursacher aufkommen und nicht der Steuerzahler, der die Bauhöfe finanziert.

Kaufland ist derzeit der große „Sünder“ in Sachen „wildes“ Anbringen von Hinweisschildern. klartext sah aber auch ein Hinweisschild von Combi, das hängt, wo es nicht hängen darf.

Anders als bei den kleineren Hinweisschildern, die an Lampenpfähle gebunden wurden, sieht die Sache bei größeren und fest installierten Hinweisschildern an Straßenlampen aus. Davon gibt es einige wenige. Diese Schilder dürfen, in Abstimmung mit einer Werbefirma, aufgehängt werden. Die entsprechende Vereinbarung wurde mit dem Ziel getroffen, wildes Plakatieren zu verhindern. Die Samtgemeinde lässt wissen, dass sie auf diese Schilder keinen Einfluss hat.

 

Kaufland-Hinweise an Verkehrszeichen: Nicht erlaubt.

01-Kaufland-VerkehrsschildAn Verkehrsschildern wie diesem Schild „Vorfahrt achten“ dürfen keinerlei Werbe- oder Hinweismaterialien angebracht werden. Werbung und Propaganda aller Art an amtlich aufgestellten bzw. in Verbindung mit amtlich aufgestellten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist unzulässig, weil sie den Verkehr verunsichern könnte.

 

 

 

 

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