„Boardinghaus am See“: Zahlreiche Einwände

Neuer Name, Einwände von Bürgern, erneute Auslegung: Nach dem gelungenen Start von „Onkel Otto am Dom“ und dem „Georgetown“ im Herzen von Ankum erlebt das See-Projekt von Georg Dobelmann eine Verzögerung durch eine erneute Auslegung. Außerdem reichten einige Bürger bereits eine lange Liste von Einwänden gegen das Vorhaben ein.

Nah am Seeufer: Die Boardinghaus-Anlage soll 110 Betten bieten. Planungsbüro Dehling & Twisselmann

Dass ein Bebauungsplan ein zweites Mal öffentlich ausgelegt wird, kommt eher selten vor. Warum nach der ersten Auslegung des Plans zum Dobelmann-Projekt am Ankumer See Ende letzten Jahres nun eine zweite? Dafür gibt es vor allem zwei Gründe.

Grund Nr. 1: Der Investor Georg Dobelmann änderte den Namen von „Ferienappartementanlage Ankumer See“ in „Beherbergungsbetrieb – Boardinghaus Ankumer See“. Nach klartext-Informationen ist der Hintergrund für die Namensänderung, dass eine Positionierung als „Boardinghaus“ die Möglichkeit auf Fördermittel eröffnet. Ansonsten ist das Projekt so gut wie unverändert.

Grund Nr. 2: Zur 1. Auslegung wurden formale Aspekte beanstandet. Dazu gehörte, dass die Internet-Veröffentlichung „de facto nicht existierte“, so einem an die Gemeinde Ankum gerichteten Anwaltsschreiben zu entnehmen. Der angegebene Link habe nicht zu den Unterlagen geführt. Nach klartext-Informationen gab es tatsächlich ein Problem, weil die Verbindung zwischen den Webseiten mein-ankum.de und bersenbrück.de zeitweise nicht funktionierte.

Boardinghaus für Urlaubsgäste und Geschäftsreisende. Gebaut werden sollen laut Unterlagen acht Gebäude sowie ein Nebengebäude. In 7 der Gebäude sollen auf einer Nutzfläche von 2.240 qm vier unterschiedliche Boardinghaus-Gebäudetypen mit insgesamt 110 Betten entstehen. Ein achtes Gebäude mit ca. 240 qm Nutzfläche soll Platz für zwei Konferenzräume mit Nebenräumen bieten.

 

13 Seiten Einwände von Bürgern.

Mit seinem Votum zum Bebauungsplan Nr. 63 machte der Ankumer Gemeinderat am 5. September 2019 den Weg zur ersten Auslegung frei. Mehr dazu hier. Dass eine zweite Auslegung erforderlich wurde, bedeutet einen Zeitverzug von einigen Monaten. Zu den Unterlagen, die jetzt ausliegen, gehört auch ein Schreiben mit zahlreichen Einwänden einiger Bürger. Sie füllen13 Seiten, und die habe es durchaus in sich, denn die Bürger ließen sie von einer Anwaltskanzlei erarbeiten, die bekannt ist für ihre Kompetenz auf diesem Gebiet.

Hier ein Teil der Grünfläche. Insgesamt ist das Grundstück etwa 7.000 qm groß.

Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers, sich für seine Rechte zu engagieren und eine Anwaltskanzlei zur Wahrung der Rechte einzuschalten. Wenn eine bislang von Bäumen und Sträuchern gesäumte Grünfläche mit einem Boardinghaus-Komplex samt Tagungsgebäude bebaut werden soll, dann braucht es nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass so ein Bauvorhaben vor allem für die nahen Anwohner signifikante Veränderungen mit sich bringt.

Bauland ist knapp, mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden: Aus diesem Grund entspricht es den Zielen der Gemeinde Ankum, durch innerörtliche Verdichtung zusätzliche Baumöglichkeiten zu schaffen. Muss jedoch eine intensive Verdichtung von der Art Boardinghaus hingenommen werden? Das ist die Frage.

 

Was darf in dem Konferenzgebäude stattfinden?

Zu den Faktoren, die aus Sicht der Einwände-Vorbringer eine unzumutbare Belastung darstellen, gehören nicht nur die mit dem zunehmenden Autoverkehr und dem großen Parkplatz verbundenen Belastungen.

Das Konferenzgebäude. © Dehling & Twisselmann

So wird z. B. auch vorgebracht, dass ein Tagungsbereich erwähnt wird. Dessen Nutzung werde aber nicht beschrieben. Befürchtet wird, dass dort auch Events stattfinden, dass ein „störender Betrieb in unmittelbarer Nähe zu Wohnflächen“ entsteht.

In diesen Corona-Zeiten fallen Events reihenweise ins Wasser, aber es werden ja auch wieder normale Zeiten kommen. Und da ist im benachbarten See- und Sporthotel, an das der Boardinghaus-Komplex angeschlossen ist, so einiges los, bei schönem Wetter auch auf der großen Terrasse.

Zitiert wird dazu die Eigenwerbung des Hotels, die lautet: „Unser Eventsaal bildet den repräsentativen Rahmen für Ihre private Feierlichkeit oder geschäftliche Anlässe. Das modulare Raumsystem erlaubt, je nach Bedarf, maßgeschneiderte Raumgrößen für bis zu 250 Gäste. Auch eine Vollnutzung des Eventsaals für Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen ist problemlos möglich.“

Wird, was jetzt als Tagungsbereich bezeichnet wird, auch zu einem Ort für Events und damit verbundenen Belastungen wie z.B. Verkehr und Lärm? Moniert wird, dass eine solche Nutzung bislang nicht ausgeschlossen wird.

Bis einschließlich 28. August 2020 können noch Stellungnahmen eingereicht werden. Die Unterlagen stehen auf der Webseite www.bersenbrueck.de/Bekanntmachungen-an zur Verfügung. Im Rathaus in Ankum (Hauptstraße 27) sind sie wegen der weiterhin anhaltenden Gefährdung durch das neue Corona-Virus nur nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung einzusehen (Tel. 05462/7474-0). Die Rathaus-Geschäftszeiten: siehe https://mein-ankum.de/rathaus-und-service/verwaltung

Als „Völlig misslungen“ bewerten die Bürger, die Einwände vorbrachten, die geplante Erschließung. Reichlich Kritik gibt es auch an Gutachten. Da ist z. B. von „erheblichen Ungenauigkeiten“ im Gutachten zu Fledermäusen die Rede und der Beitrag zum Schallschutz wird als „fehlerhaft“ bezeichnet. Ein Anwalt vertritt naturgemäß die Interessen seiner Mandanten, und so bleibt abzuwarten, wie die Einwände von den Fachplanern, der Gemeinde Ankum, dem Gemeinderat bewertet und abgewogen werden.

 

Wie geht’s weiter?

Nach Ablauf der Auslegungsfrist steht die Beschäftigung mit den eingegangenen Stellungnahmen an. Das ist ein vertrautes Prozedere, denn es ist ja nicht der erste Bebauungsplan der Gemeinde Ankum. Die Aufgabe ist, sorgfältig abzuwägen. Das letzte Wort hat der Gemeinderat. Eine sorgfältige Abwägung aller Einwände und Stellungnahmen ist schon deshalb geboten, weil gegen einen vom Rat verabschiedeten Bebauungsplan auch geklagt werden kann.

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