BSB: Rathaus-Pläne für Hengeholt-Heuer

Was kommt, wenn es die Bersenbrücker Gastronomie-Institution Hengeholt-Heuer (Lindenstraße 18) nicht mehr gibt? HaseWohnbau und die Samtgemeinde haben da einen Plan.

Wurden im Bauausschuss bekannt: Pläne von HaseWohnbau für das Areal Hengeholt-Heuer. © Samtgemeinde

Mit der Schließung von Hengeholt-Heuer geht in Bersenbrück eine Ära zu Ende. Ob Vereinstreffen oder Familienfeier: Für viele verbinden sich mit Hengeholt-Heuer persönliche Erlebnisse. Nun soll ein neues Kapitel am prominenten Standort Lindenstraße 18 aufgeschlagen werden. Entsprechende Pläne hat die samtgemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft HaseWohnbau. Befasst war damit der Bauausschuss der Samtgemeinde in seiner Sitzung am 14. November. In dieser Sitzung stellte Reinhold Heidemann den Sachverhalt dar. Herr Hölscher vom Architekturbüro Reinders zeigte und erläuterte eine erste Konzeptstudie.

 

Erste Skizze des geplanten Baukörpers. © Samtgemeinde/Reinders

Büros & Wohnungen: Aufwertung des Stadtbildes.

HaseWohnbau beabsichtigt, auf dem Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Dadurch könnte, so in der Vorlage zu lesen, „eine Aufwertung des Stadtbildes von Bersenbrück erreicht werden“. Im Wesentlichen dadurch, dass Rathaus-Abteilungen mit erhöhtem Publikumsverkehr zur Lindenstraße 18 ziehen.

Entstehen könnten auf dem Hengeholt-Heuer-Gelände nach den allerersten Planungsansätzen, die in der Ausschusssitzungen präsentiert wurden, 8 Wohnungen von ca. 60 qm Größe sowie 400 qm Büroraum – zu nutzen von der Samtgemeinde.

 

Haupt-Rathaus: Lindenstraße 2. „Neben“-Rathaus: Lindenstraße 18.

Das Haupt-Rathaus der Samtgemeinde an der Lindenstraße 2 platzt aus allen Nähten. Darum sollen Einrichtungen umziehen – dahin, wo jetzt noch Hengeholt-Heuer steht. „In dem neu entstehenden Gebäude könnten das Familienservicebüro oder die Seniorenbetreuung optimal untergebracht werden. Damit kann die Samtgemeinde ihre Beratungsangebote erheblich kundenfreundlicher gestalten“, heißt es dazu in der Vorlage.

Durch eine attraktive ebenerdige (barrierefreie) Lage in der Innenstadt von Bersenbrück und die familienfreundliche Ausgestaltung der Räumlichkeiten würde insbesondere Frauen mit Kindern und Senioren der Zugang zu den Angeboten der Samtgemeinde erleichtert. Alle bisherigen Skizzen zeigen nur eine erste Grobplanung. So auch zum Familienzentrum, bei dem sich Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier z. B. einen offenen Beratungsbereich mit Kinderecke und Café wünscht.

Bei Bedarf bestünde im 1. Obergeschoss des neuen Gebäudes zudem die Möglichkeit, dort einen gesamten Fachdienst der Samtgemeindeverwaltung anzusiedeln. Da die Lindenstraße 2 und die Lindenstraße 18 nicht weit voneinander entfernt liegen, stellt die Entfernung aus Sicht der Samtgemeinde „keine Behinderung in den Abläufen“ dar.

Teile der Verwaltung (Tourismusbüro, Wirtschaftsförderung) wurden bereits in die Marktschule ausgelagert. Es fehlt aber weiterhin an Platz und an einer Lösung für Mitarbeiter, die im 2. Obergeschoss des Altbaus arbeiten. Keine Wärmedämmung, im Sommer unzumutbar heiß, kein zweiter Fluchtweg gehören dort zu den Problemen.

 

Im hinteren Bereich: Parkplätze. © Samtgemeinde/Reinders.

Parkplatznot lindern.

Zusätzlich bekäme die Samtgemeinde in der Lindenstraße 18 die Möglichkeit, Mitarbeiter-Parkplätze im hinteren Bereich des Grundstücks anzumieten. Das liefe auf eine Entlastung der Innenstadt hinaus. So ist in der Innenstadt der Parkdruck gestiegen, weil das Parkdeck gegenüber dem Rathaus nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Es braucht einen „Ankermieter“.

Warum müssen sich Samtgemeindegremien mit der Sache befassen? Zum einen betreffen die Pläne die Samtgemeinde. Aus der Perspektive von HaseWohnbau geht es um die Finanzierung. Der Knackpunkt ist die Vermietung. Ohne einen Hauptmieter, „Ankermieter“ genannt, kann die Finanzierung scheitern. Der „Ankermieter“ wäre nach den Plänen von HaseWohnbau die Samtgemeinde – die das Erdgeschoss und möglicherweise auch das 1. Obergeschoss nutzt. „Ohne den Ankermieter Samtgemeinde lässt sich das Projekt wahrscheinlich nicht realisieren“, heißt es in der Vorlage.

 

Blick von oben auf Hengeholt-Heuer.

Zustimmung im Ausschuss.

Im Bauausschuss  stießen die Pläne auf viel Zustimmung. Gesprochen wurde z. B. darüber, ob der Hengeholt-Heuer-Komplex in Gänze abgerissen werden soll oder in Teilen umgebaut und umgenutzt werden kann. Das wird derzeit noch geprüft. Die Ausschussmitglieder tendierten jedoch quer durch die Fraktionen in Richtung komplett neu bauen.

Aus den Reihen der UWGs (Ankum und Samtgemeinde), der SPD und der Grünen hieß es zu dem Projekt: „sinnvolle, optimale Nachnutzung“, so z. B. Reinhold Waldhaus (SPD). Michael Lange (UWG Samtgemeinde) sprach von einer „super Möglichkeit“. Für die CDU-Vertreter sprach Gerd Steinkamp davon, er sehe „sehr viele Vorteile“. Dem schloss sich auch Michael Strehl an. Der Beschlussvorschlag wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Er lautet:

Austausch vor der Sitzung. Stehend: Dr. Horst Baier.

„Die Samtgemeinde Bersenbrück schließt mit der HaseWohnbau einen langfristigen Mietvertrag über 20 Jahre zur Anmietung von Büroräumlichkeiten in einem geplanten Bauprojekt in der Lindenstraße in Bersenbrück ab. Dabei ist ein ortsüblicher Mietzins anzusetzen. Der Mietvertrag umfasst zunächst das Erdgeschoss und kann in Abhängigkeit vom Bedarf erweitert werden.“

Damit ist ein erster Schritt zur Realisierung der Pläne für das Areal Hengeholt-Heuer getan. Eine Entscheidung des Samtgemeinderats, ist zu erwarten, wird in der nächsten Sitzung am 14. Dezember erfolgen. Bei Zustimmung könnte mit der Realisierung begonnen werden.

 

Übergangslösung für Teile der Verwaltung.

Weil HaseWohnbau bei Hengeholt-Heuer/Lindenstraße 18 aber zumindest in Teilen neu bauen muss, können die Räumlichkeiten voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2020 genutzt werden. Bis dahin bedarf es einer Zwischenlösung für Mitarbeiter der Verwaltung.

Der Vorschlag der Samtgemeindeverwaltung: Übergangsweise können Büroräume im Obergeschoss des Marktzentrums genutzt werden. Die wurden bisher vom Landkreis Osnabrück genutzt und stehen nach Ablauf des Mietvertrags zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Landkreis leer. Zu erreichen sind die Räume per Treppenhaus und Fahrstuhl.

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