Nicht vergessen: Kontakt-Verbot, Abstand halten!

Bau- & Gartenmärkte geöffnet, ebenso Ankums bekannteste Eis-Adresse, schönes Wetter, Ostern naht: Das dringend gebotene „Wir bleiben zu Hause“ könnte darüber in Vergessenheit geraten. Alle Bürger sind jedoch weiter verpflichtet, sich an das Kontaktverbot und die Corona-Vorsichtsmaßnahmen zu halten.

Nur vereinzelt Menschen auf den Plätzen und Straßen wie hier in Ankum: So sollte es weiterhin sein.

Je schöner das Wetter, desto leichter gerät möglicherweise in den Hintergrund, dass sich Deutschland im Corona-Krisenmodus befindet, und das heißt zum Beispiel: Kontakte sind weiterhin strikt reglementiert.

 

So lautet das Kontaktverbot.

Zu Hause bleiben, so soll und muss es im Prinzip weiterhin sein. Die Vorschrift dazu lautet: „Jede Person hat Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ Weiterhin gilt: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“ Dazu kommt: Bei Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Je größer der Abstand, desto besser.

Was Besuche angeht, sind in der Verordnung des Landes Niedersachsen über die Beschränkung sozialer Kontakte einige Ausnahmen vorgesehen. Mehr dazu am Schluss dieses Artikels.

 

Hinweise beachten, wie hier beim Café Sich.

Unbedingt Abstand halten.

Dass z. B. die Bau- und Gartenmärkte wieder für alle geöffnet sind, könnte missverstanden werden in Richtung ,es ist alles vielleicht doch nicht so schlimm‘. Das wäre verhängnisvoll, denn die Lage ist unvermindert ernst.

Jeder Laden, der geöffnet sein darf, muss Vorschriften einhalten und durchsetzen, damit sich die Kunden nicht zu nahe kommen. Lebensmittelmärkte erlauben z. B. das Betreten des Ladens nur noch mit einem Einkaufswagen, und das wird kontrolliert. Es steht nur eine bestimmte Zahl von Einkaufswagen zur Verfügung, damit nicht zu viele Kunden gleichzeitig im Laden sind. Der Wagen selbst ist auch ein Stück Sicherheit, denn wer als Kunde einen großen Wagen vor sich herschiebt, kommt anderen nicht so nahe wie ohne Wagen.

 

Nur dringliche Anliegen erledigen.

Auch wenn es schwerfällt: Alle Anliegen, die nicht dringlich sind, sollten derzeit nicht erledigt werden. So verlockend es z.B. ist, sich angesichts der bestehenden Einschränkungen einen kleinen Ausflug zu seinem Lieblingseis in Ankum zu gönnen: Bilder, wie man sie aus jedem Jahr kennt – draußen stehen viele Menschen nahe beieinander – darf es in dieser Zeit nicht geben. Weil es im Ankumer Café am Artländer Dom auch Brötchen und Kuchen gibt, darf bei Sich auch Eis verkauft werden.

Erlaubt ist beim Eis-Café Sich in Ankum nur, wie die Infos signalisieren, sich unter Einhaltung der Abstands- und Zugangsregeln ein Eis zu holen – um sich dann mit dem Eis vom Laden wegzubewegen.

 

Ordnungsdienst und Polizei kontrollieren.

Was den Eisverkauf in Ankum angeht: Die Zahl der Personen, die in den Laden dürfen, ist, wie die Aushänge zeigen, festgelegt. Nahe beim Laden sein Eis essen, geht ebenfalls nicht. Ein Radius von 50 m ist fürs Eisessen tabu. Geboten ist: Sich mit dem gekauften Eis zügig vom Laden wegzubewegen.

Hinweis auf einer Bank am Ankumer See.

Zum Treffpunkt für ein gemütliches Beisammensein darf in dieser Corona-Zeit kein Platz, keine Bank und keine Treppe werden. Auch wenn Ladenbesitzer dafür sorgen müssen, dass die Vorschriften eingehalten werden: In der Samtgemeinde sind auch der Ordnungsdienst und die Polizei unterwegs, um bei Verstößen gegen die Vorschriften einzugreifen.

In Ankum wird inzwischen auch an das Abstandsgebot beim Sitzen auf Bänken erinnert, so z. B. am Ankumer See. Erinnert sei nochmals auch daran, dass die Spielplätze geschlossen sind und nicht genutzt werden dürfen.

 

Kein komplettes Besuchsverbot. „Auf das Minimum beschränken“.

In der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen über die Beschränkung sozialer Kontakte, die erst gestern, am 3. April herauskam, sind Ausnahmen vorgesehen, in denen vom generellen Kontakt- und Besuchsverbot abgewichen werden darf, darauf weist der Landkreis Osnabrück am heutigen Samstag, 4. April, hin. Danach „dürfen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen, die außerhalb von Einrichtungen wohnen, weiterhin in ihren Wohnungen oder auf ihrem Grundstück besucht werden. Auch ein Umgangs- und Sorgerecht darf im jeweiligen privaten Bereich ausgeübt werden.

Überall geboten: Abstand halten.

Das bedeutet also, so in dieser Pressemitteilung zu lesen, „dass Kinder für ihre alten Eltern einkaufen und diese auch besuchen dürfen. Auch hilfebedürftige Personen und Minderjährige dürfen mit Lebensmitteln und den Gütern des täglichen Bedarfs versorgt werden. Landkreis und Stadt weisen aber weiter darauf hin, dass diese Ausnahmen vom Besuchs- und Kontaktverbot auf das wirklich notwendige Minimum beschränkt werden sollten und setzen dabei auf das verantwortungsvolle Handeln gerade auch von Kindern im Umgang mit ihren alten Eltern.“

Die Informationslage scheint momentan aber nicht sehr zuverlässig zu sein, denn einige Stunden nach dem Landkreis wurde am heutigen 4. April in einer Presseinformation des Landes Niedersachsen mitgeteilt, die neue Verordnung würde zeitnah „dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung.“ Was genau wie geändert wird, bleibt also abzuwarten. Die Kontakte reduzieren und Abstand halten, darauf wird aber auch in den Presseinformation des Landes Niedersachsen verwiesen.

Die Zahlen steigen weiter, auch die Zahl der aktuell Infizierten. Stand 4. April, 8.26 Uhr. © Landkreis Osnabrück.

 

Immer mehr Menschen im Krankenhaus.

Sehr verantwortungsbewusst handeln tut weiterhin Not, denn nicht nur die Gesamtzahl der bestätigten Covid-19-Infizierten steigt in der Stadt und im Landkreis Osnabrück weiterhin an. Es müssen auch immer mehr Menschen in Krankenhäusern behandelt werden.

Rechts: Die Anzahl der Menschen in Quarantäne.

Waren es am 31. März um 8.23 Uhr erst 59 Menschen, die wegen Covid-19 im Krankenhaus lagen, davon 3 intensivpflichtig, so sind es am Samstag, 4. April (Stand 8.26 Uhr ) bereits 97 Menschen, davon 22 intensivpflichtig. Auch die Zahl der Toten stieg weiter auf inzwischen 8. In der Samtgemeinde Bersenbrück gibt es weiterhin 15 bestätigte Fälle und dort sind inzwischen 74 Menschen in Quarantäne. Alle Infos des Landkreises Osnabrück zur Corona-Lage auf https://www.landkreis-osnabrueck.de/veterinaer-gesundheit/infektionsschutz/covid-19

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