In Alfhausen forderte die Gruppe SPD-Bündnis90/Die Grünen Aufklärung in Sachen KiGa-Grundstück. Nur über „Transparenz in der Sache schaffen wir wieder Vertrauen“, so die Gruppe.
Vor wenigen Tagen, am 10. April, äußerte sich die Gruppe SPD-Bündnis90/Die Grünen zur geplatzten Grundstücks-Schenkung, stellte Fragen und forderte eine öffentliche Ratssitzung. Mit Datum 12. April lud Bürgermeister Klaus Wübbolding zu einer Ratssitzung ein. Im öffentlichen Teil gibt es allerdings keinen Tagesordnungspunkt zur Entwicklung der Dinge beim Kindergarten-Grundstück.
„Ansatz von möglichen Kungeleien entgegenwirken“.
Die Gruppe SPD-Grüne hält bezüglich des Kindergartengrundstücks eine öffentliche Ratssitzung für angezeigt, um „auch nur den Ansatz von möglichen Kungeleien“ entgegenzuwirken. „Nur über klare Transparenz“, so die Gruppe, „schaffen wir wieder Vertrauen in der Bevölkerung“. In dem Schreiben an Bürgermeister Wübbolding wird gefordert, mehrere Punkte auf die Tagesordnung der öffentlichen Ratssitzung zu setzen, darunter die Punkte:
Was ist von Oktober 2015 bis März 2016 passiert? Welche Kosten wie Bodengutachten, Abrisskosten sind bislang entstanden und welche zusätzlichen Kosten entstehen der Gemeinde? Gefragt wird auch, ob der der Standort „unter Berücksichtigung der bereits entstanden Kosten und der zu erwartenden (Lärmschutzwall, etc.) nach wie vor der wirtschaftlichere für die Gemeinde ist“ oder ob über einen Alternativstandort nachgedacht werden muss. Dass es nicht zu einer „Schenkung“, wie sie ursprünglich geplant war, kommt, trug ein anonymer Informant in die Öffentlichkeit. Mehr dazu hier.
Ratssitzung am 20. April. Am Mittwoch, 20. April, findet die nächste Sitzung des Gemeinderates Alfhausen statt. Um 19.30 Uhr im Hotel Sauerland, Hauptstraße 14.
Berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit.
Dadurch, dass die „Schenkung“ bereits im Oktober ein öffentliches Thema war und auch der Name des „Spenders“ genannt wurde, ist das Thema bereits seit Monaten ein öffentliches Thema. Nach § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gilt grundsätzlich, dass Sitzungen öffentlich sind. Es gibt, was „geheimzuhaltende Elemente“ angeht, enge Grenzen.
Schutzwürdig wäre z. B., so die Rechtssprechung, wenn „persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse eines Betroffenen zur Sprache kommen, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit besteht“. An der Information, ob Alfhausen das Grundstück zu den bislang bekannten Konditionen bekommt („geschenkt“) oder ob die Gemeinde das Grundstück jetzt doch „erwerben muss“, wie Bürgermeister Wübbolding sagt, also mehr Geld ausgeben muss, besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit.
Bitte um Akteneinsicht. Harry Kindt, der Gruppensprecher von SPD- Bündnis90/Die Grünen, bat in einer Mail an den Bürgermeister am 13. April um Akteneinsicht. Dem wurde zugestimmt. Ein Termin soll vereinbart werden.
Die neue Lage und die Folgen.
Im Alfhausener Haushaltsplan 2016 ist zur Investition Kindergarten zu lesen: „Hierfür werden Gesamtkosten in Höhe von 1.970.000 € angenommen, die sich in Baukosten (1.900.000 € ) und Grunderwerbskosten (70.000 €) aufteilen. Die Summe von 70.000 € steht für die ursprüngliche „Schenkungs“-Vereinbarung, nach der die Gemeinde die Kosten für bestimmte Leistungen wie die Beseitigung der Altbaulasten (Schutt) übernimmt.
Nach der bislang bekannten Sachlage werden die Grunderwerbskosten höher ausfallen. Das normale Vorgehen ist: Über die neue Sachlage – die neue Summe – in öffentlicher Sitzung einen Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe herbeizuführen.
Eine der zu klärenden Fragen ist, warum sich erst im April, sechs Monate nach Bekanntgabe der „Schenkung“, die Schwierigkeiten auftaten, vor denen Alfhausen jetzt steht. In seiner Stellungsnahme gegenüber klartext sagte Bürgermeister Klaus Wübbolding, dass sich „der Sachverhalt nicht mit wenigen Worten erklären lässt“. Im Rahmen einer öffentlichen Ratssitzung könnte die Sachlage ausführlich erklärt und aufgeklärt werden