3 Vorlagen: Von der Tagesordnung genommen

Unter dem Titel „Vorlagen: 3 x am Rat und am Recht vorbei?“ berichtete klartext kurz vor der Sitzung des Finanzausschusses über 3 Mitteilungsvorlagen auf der Tagesordnung dieses Ausschusses. Hier nun, was sich dazu in der Sitzung am 30. November tat.

Kurz vor Beginn der Samtgemeinderatssitzung im Mai 2020. In der Sache Mitteilungs- oder Beschlussvorlage geht es im Kern um die Rechte des Rates.

Manfred Krusche.

Die 3 Mitteilungsvorlagen (mehr dazu hier) zu Aufsichtsratsmandaten bei der Alfsee GmbH, bei HaseWohnbau und bei HaseEnergie wurden in der Sitzung des Finanzausschusses des Samtgemeinderats von der Tagesordnung genommen.

Warum, das wurde in der Sitzung nur andeutungsweise deutlich. So sagte Manfred Krusche, Ausschussmitglied und Vorsitzender der SPD-Fraktion, eine Beschlussvorlage habe eine andere Qualität als eine Mitteilungsvorlage. Gerd Uphoff (CDU) äußerte sich zum Vorschlagsrecht des Samtgemeindebürgermeisters. Eine die Sachlage erhellende Aussprache gab es nicht.

Wie klartext nach der Sitzung auf Nachfrage bei den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden erfuhr, hatten SPD/Bürgerliste Alfhausen, UWG Ankum/FDP, Bündnis90/Die Grünen sowie UWG Samtgemeinde im Vorfeld der Sitzung gefordert, dass statt der Mitteilungsvorlagen Beschlussvorlagen eingebracht werden. Im Kern geht es bei dieser Sache um die Rechte des Samtgemeinderats bei der Bestimmung von Mitgliedern des Aufsichtsrats.

 

Wird vom Samtgemeinderat bestimmt: Das war Konsens im Samtgemeinderat. 

Ist der Bürgermeister der Samtgemeinde Geschäftsführer von Gesellschaften wie Alfsee GmbH, HaseWohnbau oder HaseEnergie, so wird auf Vorschlag des Bürgermeisters an seiner Stelle ein Beschäftigter der Samtgemeinde Bersenbrück vom Samtgemeinderat zum Aufsichtsratsmitglied bestimmt: Vom Samtgemeinderat bestimmt – so war es in den letzten Jahren in zahlreichen Beschlussvorlagen zu lesen und es gab in dieser Sache – es wird eine Beschlussvorlage eingebracht, der Samtgemeinderat stimmt über den Vorschlag ab – auch keinerlei Dissens zwischen der CDU-Fraktion und den übrigen Fraktionen des Samtgemeinderats, wie die Ratsprotokolle zeigen.

 

Die Beschlussvorlage: Ausdruck der Entscheidungshoheit des Samtgemeinderats. 

Zu den zahlreichen Beispielen, die es in dieser Sache gibt, gehört die Samtgemeinderatssitzung vom 8. November 2016. Das standen gleich 3 Beschlussvorlagen auf der Tagesordnung zu Gremienbesetzungen, darunter Benennungen für die Aufsichtsräte Alfsee GmbH und HaseEnergie.

Drei Beschlussvorlagen im November 2016 auf der Tagesordnung des Samtgemeinderats.

 

Weil Samtgemeindebürgermeister Dr. Baier Geschäftsführerpositionen innehatte bei der Alfsee GmbH und bei HaseEnergie und darum nicht selbst in den Aufsichtsrat einziehen konnte, schlug er vor, in beiden Fällen den Ersten Samtgemeinderat Andreas Güttler zu entsenden. Der Samtgemeinderat stimmte den per Beschlussvorlagen eingebrachten Vorschlägen einstimmig zu.

 

Erstmalig keine Beschlussvorlage – und keine Entsendungen von Andreas Güttler in Aufsichtsräte. 

Nun erneut ein Sachverhalt wie 2016 und in anderen Jahren zuvor: Weil der Samtgemeindebürgermeister, jetzt Michael Wernke (CDU), Geschäftsführerpositionen innehat bei der Alfsee GmbH, bei HaseWohnbau und bei HaseEnergie, soll an seiner Stelle  ein anderes Mitglied der Verwaltung in den Aufsichtsrat dieser Gesellschaften einziehen. Eingebracht wurde dazu aber nicht eine Beschlussvorlage, sondern nur eine Mitteilungsvorlage.

Wenn es der Entscheidung des Samtgemeinderats bedarf, wäre das ein Vorgehen vorbei an den Rechten des Rates (§ 138 Absatz 3) und auch an Festlegungen in Gesellschaftsverträgen. Was die Rechte des Samtgemeinderats angeht, ist z. B. im Gesellschaftsvertrag HaseWohnbau von 2017 zu lesen:

Der Rat bestimmt, indem er abstimmt und damit bekundet, ob er dem Vorschlag des Samtgemeindebürgermeisters zustimmt oder  nicht. Um ein Votum herbeizuführen, bedarf es einer Beschlussvorlage.

 

Fortsetzung folgt. 

Im Finanzausschuss wurden die 3 Mitteilungsvorlagen zur Entsendung von Verwaltungsmitarbeitern in Aufsichtsräte von der Tagesordnung genommen. Wie es weitergeht in dieser Sache, dürfte sich in der Samtgemeinderatssitzung am 16.Dezember zeigen.

Andreas Güttler.

Auffällig in diesem Zusammenhang auch: Anders als Horst Baier, der 2013 z. B. seinen damaligen Verwaltungsvertreter, den Ersten Samtgemeinderat Johannes Koop (CDU), statt seiner für den Aufsichtsrat HaseEnergie benannte und in den Jahren ab 2016 den neuen Ersten Samtgemeinderat Andreas Güttler, will Samtgemeindebürgermeister Michael Wernke seinen Verwaltungsvertreter Güttler nicht in Aufsichtsräte entsenden. Für alle Aufsichtsratsmandate, die Andreas Güttler innehatte, schlug Michael Wernke andere Personen vor. Ebenso wie die Einbringung der Mitteilungsvorlage dürfte auch die Nicht-Benennung des Ersten Samtgemeinderats Güttler Fragen aufwerden.

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