Straßenreinigung: + 44 %, Grundschule Eggermühlen

8 Jahre konnten die Straßenreinigungsgebühren stabil gehalten werden, nun steht eine kräftige Erhöhung an. Außerdem: eine erste Planung für die Grundschule in Eggermühlen.

Bei maschineller Reinigung muss bezahlt werden. Wo nicht maschinell gereinigt wird, stehen die Bürger in der Pflicht.

Endspurt in der Politik für 2017 – und da stehen auf der Ebene der Samtgemeinde noch eine ganze Reihe von Themen und Entscheidungen an, die von großem Interesse für die Bürger sind. Zwei dieser Themen, mit denen sich am Dienstag, 14. November, der Planungsausschuss der Samtgemeinde beschäftigen wird, sind:

  • Die Straßenreinigungsgebühr – eine Angelegenheit, die Hausbesitzern in Ankum, Bersenbrück und Rieste an den Geldbeutel geht.
  • Über Verbesserungen bzw. eine Sanierung der Grundschule Eggermühlen wurde ausgiebig geredet – nun liegt eine konkrete Planung vor.

 

Eine maschinelle Reinigung gibt es in drei Orten.

Starke steigende Straßenreinigungsgebühren

Über einen Zeitraum von 8 Jahren konnten die Gebühren für die Straßenreinigung stabil bei 1 € pro Kehrmeter gehalten werden. Nun liegt dem Planungsausschuss der Samtgemeinde ein Beschlussvorschlag vor, die Gebühren auf 1,44 € pro Kehrmeter zu erhöhen – ein Anstieg um 44 %.

Betroffen davon sind Hausbesitzer in Ankum, Bersenbrück und Rieste. Wo maschinell gereinigt wird, muss gezahlt werden. Wo nicht maschinell gereinigt wird, muss nicht gezahlt werden. Dort haben jedoch die Anlieger eine Reinigungspflicht (siehe weiter unten).

 

Statt 20 € pro Jahr 28,80 €.

Eine Steigerung um 44 % ist ein starker Anstieg. Die Ausgangssumme ist jedoch relativ gering. Bei einer Grundstücksbreite von 20 m steigt die Jahresbelastung z. B. von bislang 20 € auf 28,80 €. Bei einem Eckgrundstück mit ingesamt 40 m an den beiden Straßenseiten würde die Belastung von bislang 40 € pro Jahr auf 57,60 € steigen.

67.548,62 Kehrmeter werden pro Woche in der Samtgemeinde gereinigt. In verkehrsberuhigten Straßen wird grundsätzlich keine Reinigung durchgeführt, weil diese Flächen von der Reinigungsmaschine nicht erfasst werden können.

 

Kostenfaktor: Steigende Kosten für Beseitigung des Kehrguts. Vor Jahren konnte so manches noch kostengünstig entsorgt werden; Styropor z. B., das heute (teurer) Sondermüll ist. Auch bei Kehrgut haben sich die Bedingungen und Anforderungen verändert, z. B., weil der bei der Reinigung aufgenommene Straßenstaub auch problematische Stoffe wie Bremsabrieb oder Ölspuren enthalten kann.

Entsorgung: So stand es in der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinden Bersenbrück, Artland und Fürstenau.

Dass die Entsorgungskosten steigen, zeichnet sich schon länger ab. So heißt es z. B. in der Vorlage: „Im Jahre 2017 konnte bereits anhand der Rechnungen registriert werden, dass hier wegen der gesetzlichen Auflagen eine drastische Kostensteigerung ab 01.10.2017 erfolgt ist.“

Kostenfaktor: Leerung Abfallbehälter. Es gab eine Änderung des Nds. Straßengesetzes, die zur Folge hat, dass zu den Reinigungspflichten der Gemeinde auch das Bereitstellen und die Leerung von Abfallbehältern gehört. Auch das trägt zur Verteuerung bei.

Nicht mitbezahlen über die Straßenreinigungsgebühr müssen die Betroffenen die Kosten für Abfallbehälter, die an Straßen aufgestellt sind, die nicht durch die Straßenreinigung erfasst werden wie z.B. Abfallbehälter in Grünanlagen, auf Spielplätzen, an Wanderwegen oder im Außenbereich.

Aus dem Gebührenbedarf der Samtgemeinde in Höhe von 97.550,78 € ergibt sich eine kostendeckende Gebühr je Kehrmeter in Höhe von 1,44 €. Nun ist es zunächst die Aufgabe des Planungsausschusses, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen. Das letzte Wort hat der Samtgemeinderat, der am 14. Dezember tagen wird.

 

Alfhausen, Eggermühlen, Kettenkamp und Gehrde: Anlieger in der Pflicht.

Im Herbst fällt viel Laub an.

In den genannten Orten werden keine Straßen maschinell gereinigt. Dort muss also kein Hausbesitzer eine Straßenreinigungsgebühr zahlen, steht aber für das eingesparte Geld persönlich in der Pflicht. Laut Satzung bedeutet das z. B., mind. wöchentlich eine Straßenreinigung „jeweils bis zur Fahrbahnmitte, bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien der Fahrbahnen. Für Grünflächen und Straßenbegleitgrün in der Mitte der Fahrbahn bzw. als Fahrbahntrennung, z.B. Überquerungshilfen, obliegt die Reinigungspflicht den Anliegern beider Straßenseiten gemeinsam.“

Fahrbahnen müssen von Anliegern nicht von Schnee und Eis befreit werden. Der Winterdienst beschränkt sich auf Gehwege, gemeinsame Rad- und Gehwege und auf Fuß- oder Wohnwege.

Wie genau die Reinigungspflichten von Anliegern aussehen an Straßen, die nicht maschinell gereinigt werden, ist vielen Bürgern möglicherweise gar nicht bekannt. Die entsprechenden Vorschriften stehen in der  Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Bersenbrück. Hier nachzulesen: http://www.bersenbrueck.de/staticsite/staticsite.php?menuid=2852&topmenu=4 auf www.

 

Grundschule Eggermühlen: Die erste Planung.

Schulleiterin Lübbert zur Lage (in Weiß) mit Vertretern des Samtgemeinderats und der Samtgemeindeverwaltung. Aus Platzmangel stapelt sich vieles im Hausmeisterraum.

Zur Sanierung und zum Umbau der Grundschule Eggermühlen gibt es inzwischen eine erste Planung. Entschieden wird darüber in der Ausschusssitzung nicht, aber man ist einen Schritt weitergekommen: Worüber bislang nur geredet wurde, liegt jetzt zum Anschauen vor – und es wird sich zeigen, was die Sache kosten wird. Eingeteilt wurde das Gesamtprojekt in 3 Bauabschnitte.

Es fehlt an Platz für Sportgeräte.

Bauabschnitt I:

  • Erweiterung der Geräteraumfläche durch einen Anbau an die Turnhalle
  • Einrichtung eines Raumes für Förderschullehrer
  • Errichtung eines zusätzlichen Besprechungsraums
  • Lagerräume für Außenspielgeräte und Hausmeister
  • Sonnenschutz im Bereich Verwaltung und Schulklassen
  • Erneuerung der Westfassade mit Fenster, Heizkörpernischen und Fensterbänken

Bauabschnitt II:

  • Sanierung des Flachdachs im Bereich des Erdgeschosses

Bauabschnitt III:

  • Energetische Sanierung des Obergeschosses im Bereich der aufgeständerten Stahlkonstruktion

 

Fertig als Entwurf: Der Bauabschnitt I.

Planerisch wurde der Bauabschnitt I als Entwurf fertiggestellt. Er wird in der Sitzung vom Bramscher Architekturbüro Mutert präsentiert. Für die Abschnitte II und III sind aufgrund der erst mittelfristig geplanten Ausführungen noch keine Kosten ermittelt worden.

Der Beschlussvorschlag für die Sitzung lautet: „Die Ausführungen des planenden Architekten werden zur Kenntnis genommen. Über den Umfang und Zeitpunkt der durchzuführenden Umbau- bzw. Sanierungsvorhaben ist in den folgenden Haushaltsberatungen zu entscheiden.“

 

Noch offen: Ob es Fördermittel gibt.

Ändern kann sich die Sachlage, wenn einem Antrag auf Fördermittel für Eggermühlen Erfolg beschieden ist (mehr dazu hier). „Sollten hier kurzfristig Fördermittel bereitgestellt werden können“, heißt es in der Beschlussvorlage der Samtgemeinde, „sind hier gegebenenfalls die notwendigen Planungen zu forcieren.“

Autor
Schlagwörter

Verwandte Beiträge

*

Top