Achtung, Katzenhalter: Strengere Regeln

Bis zu 5.000 € Geldstrafe drohen, wenn sich Katzenhalter, deren Tiere ins Freie dürfen, nicht an die Vorschriften halten: kastrieren bzw. sterilisieren, Chip – und jetzt auch registrieren.

Extrem scheu: Eine der wildlebenden Katzen in Ankum, die bislang noch nicht eingefangen wurden.

Wer hier, von Alfhausen bis Rieste, eine Katze hält, fällt unter die 2012 verabschiedete Katzenverordnung der Samtgemeinde. Und die schreibt vor:

  • Kater und Katzen, die sich außerhalb der Wohnung des Tierhalters frei bewegen dürfen, müssen kastriert bzw. sterilisiert sein.
  • Außerdem Pflicht: eine Kennzeichnung mittels Chip.

Wer sich daran nicht hält, kann mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 € belegt werden. Nun kommt eine weitere Vorschrift hinzu.

Am 20. November tagte der Feuerwehrausschuss der Samtgemeinde, und dem lag ein Beschlussvorschlag zur „Neufassung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung im Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück“ vor. Der wesentliche Punkt dieser Neufassung ist:

  • Vorgeschrieben wird auch die Registrierung des Tieres.

Auch die Registrierung verpflichtend vorzuschreiben, soll dem Zweck dienen, den Vollzug der Katzenverordnung zu erleichtern.

Tierregister. Es gibt mehrere Register. Das bekannteste ist Tasso (www. tasso.net). Die Registrierung ist kostenlos. Es gibt bei Tasso z. B. ein Online-Formular, das über 5 Schritte zum Ziel führt. Über das Register können dann auch verschwundene Katzen gesucht werden. Über Tasso werden derzeit auch so einige Katzen und Hunde aus dem hiesigen Raum gesucht.

 

Für Katzen, die ins Freie dürfen, gelten Vorschriften.

Immer mehr wildlebende Katzen.

Erlassen wurde die Katzenverordnung, um zu verhindern, dass immer mehr wildlebende Katzen umherstreunen. Jeder Katzenhalter, der ein Tier unkastriert ins Freie lässt oder der ein Tier aussetzt, trägt dazu bei, dass die Zahl der wildlebenden Katzen steigt und steigt. Damit ist ein großes Katzenelend vorprogrammiert.

  • Katzen sind bereits im ersten Lebensjahr geschlechtsreif und können zweimal im Jahr bis zu sechs Junge bekommen.
  • Wild umherstreunende Katzen ernähren sich von Abfällen, Mäusen und Singvögeln, können vermehrt Krankheiten bekommen und übertragen.

 

Aus dem Flyer zur Katzenverordnung.

Verantwortung Kastration, Sterilisation. Oder Tierheim.

Es wäre schon viel gewonnen, wenn jeder Katzenhalter, dessen Tier ins Freie darf, seinen Pflichten nachkommen würde. Dann würden zumindest freiwillig gehaltene Katzen nicht weiter zum Anstieg der wildlebenden Tiere beitragen. Kastriert bzw. sterilisiert wird ein Tier am besten bis zum 5. Lebensmonat. In der Tierarztpraxis wird dieser medizinische Eingriff zumeist mit dem Einsetzen des Mikrochips kombiniert. Über Kosten, Durchführung und Terminabsprache informieren die örtlichen Tierärzte.

  • Wem eine herrenlose Katze zuläuft, der hat die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten. 1. Wenn das Tier zutraulich ist und man es behalten möchte, bedeutet das, alle Pflichten zu übernehmen, also auch die Kosten für Kastration und Chip, wenn die Katze ins Freie darf. Möglichkeit 2: Das Tier wird im Tierheim abgegeben (Nortruper Straße 12, 49637 Menslage, zwischen 8 und 12 Uhr, Tel. 05436-96 99 400, https://tierhofbadbergen.de.tl).

Falsch verstandene Tierliebe: wildlebenden Katzen nur Futter hinstellen und sie ansonsten ihrem Schicksal überlassen.

 

Katzenhalter wird auch, wer wildlebende Tiere füttert!

Wild lebende Katzen tauchen immer wieder auch in Wohngebieten auf. Die armen Tiere ist dann, vor allem bei jungen wildlebenden Katzen, eine häufige Reaktion – die dazu führt, dass Tieren Futter hingestellt wird. In der Katzen-Verordnung heißt es dazu unmissverständlich: Wer füttert, wird zum Katzenhalten und ist verpflichtet, die volle Verantwortung für die Tiere zu übernehmen. Und das heißt vor allem, für eine Kastration bzw. Sterilisation zu sorgen. Dazu müssten die Tiere jedoch eingefangen werden, was ein schwieriges und zeitaufwendiges Unterfangen sein kann.

Erläutert wurde die Sachlage im Ausschuss von Andreas Schulte, dem Leiter des Fachdienstes IV. Wie die Zahl der bislang schon wildlebenden Katzen verringern? Auf diese Frage gab es keine andere als die bisherige Antwort: Es bleibt dabei, dass Bürger selbst aktiv werden müssen, wenn ihnen wild lebende Tiere begegnen.

 

Ein Ausschnitt aus dem Flyer der Samtgemeinde mit Informationen zur Katzenverordnung.

Der Beschlussvorschlag, die Katzenverordnung zu ändern, wurde einstimmig angenommen. Und wie bei allen Beschlussvorschlägen eines Ausschusses hat auch bei diesem der im Dezember tagende Samtgemeinderat das letzte Wort.

 

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