Der Rat und der Wiederaufbau des NBZ

Der Samtgemeinderat ist die entscheidende Instanz in Sachen Wiederaufbau des Naturschutz- und Bildungszentrums am Alfsee (NBZ Alfsee). Nun wurde das Thema in den Planungsausschuss des Samtgemeinderats eingebracht. Das letzte Wort hat dann der Samtgemeinderat.

Der Brand hat die Ausstellungshalle des NBZ Alfsee komplett zerstört. Foto: Samtgemeinde Bersenbrück.

Nur 7 Monate nach der Eröffnung in Schutt und Asche, vermutlich Brandstiftung: Schockierend waren die Nachrichten am 1. Oktober zum Naturschutz- und Bildungszentrum am Alfsee. Es gab sofort nach dem Brand viel Unterstützung für einen Wiederaufbau, für das NBZ und sein Team.

Die Entscheidung über den Wiederaufbau, über Art und Umfang dieses Wiederaufbaus, liegt allein beim Samtgemeinderat. Er ist laut § 45 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) das „Hauptorgan der Kommune“.

9. März 2020: Ein Blick in die Ausstellungshalle am Tag der Eröffnung.

Der erste Schritt dahin ist die Beratung im Ausschuss für Planen, Bauen und Straßen. Dort steht als Punkt 3 der Tagesordnung: „Wiederaufbau NBZ Alfsee“. Nicht auf der Tagesordnung steht jedoch (Ratsinfosystem Stand 18. November) der Antrag der Grünen mit Datum 4. Oktober. Und so wandte sich die stellv. Fraktionssprecherin Elisabeth Middelschulte am 18. November mit dem Hinweise u. a. an Samtgemeindebürgermeister Michael Wernke (CDU): „Wir vermissen unseren Antrag vom 4.10.20  im Ratsinformationssystem und auf der Tagesordnung der Bauausschuss-Sitzung.“ Er sei vermutlich vergessen worden, und es wird darum gebeten, die Tagesordnung des Ausschusses um den Antrag zu ergänzen.

Ort & Zeit. Der Ausschusses für Planen, Bauen und Straßen tagt am Donnerstag, 19.11.2020, um 17:00 Uhr in der Mensa der Grundschule Bersenbrück, Overbergstraße 1, 49593 Bersenbrück. Die Tagesordnung kann eingesehen werden unter www.bersenbrueck.de (Ratsinformationssystem).

Samtgemeinderat 7. Oktober 2020, Ratsmitglieder einige Minuten vor der Sitzungseröffnung.

Können Bürgermeister und Verwaltung einen Antrag in der Schublade lassen? In dieser Sache wandte sich 2017 die SDP-Fraktion des Stadtrats Bersenbrück an die Kommunalaufsicht und bekam eine deutliche Antwort. Im Brief der Kommunalaufsicht vom 12. Juni 2017 an die SPD-Fraktion heißt es: „Die Verwaltung der Stadt hat mitgeteilt, dass künftig bei entsprechenden Anträgen die Tagesordnung unverzüglich ergänzt wird“. Ob der Antrag der Grünen noch aufgenommen wird, dürfte sich spätestens in der Sitzung zeigen.

Der Antrag der Grünen hat den Wortlaut: „Der Wiederaufbau des NBZ nach der Brandkatastrophe möge unmittelbar in die Agenda der Samtgemeinde aufgenommen werden“. „Begründung: Das erst im März eröffnete NBZ ist durch den Brand vollkommen zertört worden. Alle dort beschäftigten Mitarbeiter*innen und auch viele Mitarbeiter*innen der Verwaltung hatten in vielen Arbeitsstunden über Jahre an der Verwirklichung gearbeitet. Die Zerstörung wirkt symbolhaft in der Region. Diesem Symbol sollte der Rat der Samtgemeinde entgegenwirken, indem er den vollständigen Wiederaufbau unmittelbar und zeitnah auf die Tagesordnung setzt“. Per Pressemitteilung äußerte sich am heutigen 18. November die Gruppe SPD/Bürgerliste Alfhausen zum Wiederaufbau.

 

„NBZ am Alfsee schnell wieder aufbauen“

Das ist der Titel der Pressemitteilung von SPD/Bürgerliste Alfhausen. Darin zu lesen: „Die SPD/BLA-Gruppe im Samtgemeinderat Bersenbrück unterstützt einen schnellen Wiederaufbau des Naturschutz- und Bildungszentrums (NBZ) am Alfsee.

Durch den vernichtenden Brand vor ein paar Wochen wurde nicht nur das Gebäude, sondern auch die interaktive Ausstellung des NBZ zerstört. Nach einhelliger Meinung der Gruppenmitglieder habe das Naturschutz- und Bildungszentrum in relativ kurzer Zeit, auch gerade durch die gute Arbeit der ehrenamtlichen- und hauptamtlichen Mitarbeiter, eine hohe Akzeptanz erworben, lobte der Gruppenvorsitzende Manfred Krusche kürzlich in der Fraktionssitzung.

Im März diesen Jahres: NBZ-Eröffnungsfreude (von rechts) bei Dr. Horst Baier, Norbert Niedernostheide, Jürgen Christiansen und Martin Ferner.

Bereits im Jahr 2012 hatte der damalige Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier die erste Idee für die Wiederbelebung der alten Segelschule samt Bootshaus, erinnert Werner Lager seine Gruppenmitglieder, um die Attraktivität des Alfsees zu steigern und um das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Der Umbau habe 2,2 Millionen € gekostet und zusätzlich etwa 700.000 € für die Gestaltung der Ausstellung. Dr. Baier habe sehr viele Fördermittel besorgt. Rund 1,2 Millionen € an Fördermitteln stammen aus dem europäischen Fond für regionale Entwicklung und aus Landesmitteln, führt Lager weiter aus.

1,2 Mio. € Fördermittel: Die gute Nachricht überbrachte 2017 Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel (links). Über diesen Durchbruch freute sich damals auch Werner Lager (2. von rechts).

Der stellvertretende Gruppenvorsitzende Richard Kock (Bürgerliste Alfhausen)  erinnerte an den Grundgedanken des NBZ, den Besucherinnen und Besuchern, aber ganz besonders den jungen Menschen, das Umweltbewusstsein näher zu bringen. Der Alfsee, so Kock, zähle mit seinen über 100 Vogelarten zu einem bedeutenden Lebensraum für Flora und Fauna. Der Samtgemeinderat müsse nun zeitnah die grundlegenden Beschlüsse für den Wiederaufbau fassen.“

 

Zum Beschlussvorschlag der Samtgemeinde.

Zu den Erläuterungen der Verwaltung zum Beschlussvorschlag zum Wiederaufbau des NBZ gehört der Satz: „Nach Aussage des Schadensabwicklers der VGH trägt die Versicherung alle Kosten, um den Wert und Zustand des Gebäudes eine Sekunde vor dem Schadensfall wiederherzustellen.“

So sah es wenige Monate vor dem Brand aus. Foto: Samtgemeinde Bersenbrück.

Was die zukünftige Ausgestaltung angeht, werden Veränderungen vorgeschlagen. Dazu zu lesen: „In ersten Gesprächen zur Wiederherstellung der Ausstellung und zur Sanierung konnte festgestellt werden, dass sich im Zuge des Betriebs des NBZ einige Defizite ergeben haben, die sich aufgrund der Sachzwänge aus dem Umbau einer Bootshalle/hauses ergeben haben. So musste seinerzeit der Seminarraum in das Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes gelegt werden, da die Deckenhöhen im Erdgeschoss für größere Gruppen nicht geeignet sind. Weiter hat sich gezeigt, dass der Kreativraum im Erdgeschoss, der direkt vom Foyer aus zu erreichen war, für die Betreuung ganzer Klassen zu klein war. Auch stellte sich die Benutzung des Seminarraums im OG für Menschen mit körperlicher Einschränkung trotz des Plattformliftes als unglücklich dar. Deshalb sollten jetzt im Zuge des Wiederaufbaus alle Möglichkeiten zur Verbesserung der räumlichen und betrieblichen Situation genutzt und zumindest diskutiert werden.“ Dem Planungsausschuss liegt der folgende Beschlussvorschlag vor:

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