Hallenbad-Neubau in Ankum: Nächste Schritte

Steuerersparnisse in beträchtlicher Höhe sollen u. a. dazu beitragen, den Hallenbad-Neubau in Ankum zu finanzieren. Wie? Damit befasst sich am 7. März der Finanz-Ausschuss der Samtgemeinde.

Ein Hallenbad-Neubau in Ankum: Im Finanz-Ausschuss stehen dazu am 7. März Entscheidungen an.

In der Samtgemeinde sollen weiterhin möglichst viele Kinder schwimmen lernen. Zu diesem Zweck wird beabsichtigt, das marode Hallenbad in Ankum „durch einen Neubau am gleichen Standort zu ersetzen“, so in einer Beschlussvorlage zur kommenden Sitzung des Finanz-Ausschusses zu lesen.

 

Beträchtliche Steuervorteile zugunsten des Hallenbad-Neubaus nutzen.

Wie den Hallenbad-Neubau finanzieren? Zur Lösung dieses Problems soll das Finanzamt einen Beitrag leisten. Klingt vielleicht überraschend, ist jedoch möglich.

Unternehmer wissen, was es wert ist, gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückzubekommen. Wie viel zurückkommt, hängt davon ab, ob der ganze oder nur der halbe Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

Wichtig: Sicher schwimmen. Foto: Samtgemeinde

Beim Hallenbad-Neubau sähe das so aus: Auf geschätzte Netto-Baukosten von 6,6 Mio. € kämen zusätzlich rund 1,25 Mio. € Vorsteuer drauf (19 %). Weil in dem neuen Hallenbad aber u.a. auch Schulsport stattfinden wird, könnte die Samtgemeinde nur eine anteilige Vorsteuer für den Bereich des Nicht-Schulschwimmens ziehen – ca. 50 % und damit nur 627.000 € statt 1,25 Mio. €.

Um die volle Vorsteuer vom Finanzamt zurückzubekommen, muss ein anderer Weg beschritten werden – über die Gründung einer neuen Gesellschaft. Diese neue Gesellschaft soll die Ankum Bersenbrücker Bäder GmbH sein, bestehend aus der Samtgemeinde (40 % Anteil) und der HaseEnergie (60 % Anteil).

Die Bäder GmbH soll u.a. „den Neubau des Hallenbades Ankum auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausführen“. Der Vorteil: Über diese Gesellschaft kann der volle Vorsteuerabzug erlangt werden. Damit stünden, um bei dem Rechenbeispiel 6,6 Mio. € Netto-Baukosten zu bleiben, über 600.000 € mehr zur Finanzierung des Hallenbads zur Verfügung.

 

Ziel: Steuerersparnisse zur Hallenbad-Finanzierung nutzen. © Geld: siehe Hinweis in der Fotomontage

Finanzamt bestätigt die steuerlichen Vorteile.

Ihr Konzept für eine Bädergesellschaft legte die Samtgemeinde bereits zur vorherigen Sitzung des Finanz-Ausschusses (28.11.2018) vor. Damals wurde beschlossen, zunächst eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt Quakenbrück einzuholen. Inzwischen liegt die Antwort des Finanzamtes vor.

Laut Beschlussvorlage für die anstehende Sitzung wird im Schreiben des Finanzamtes „grundsätzlich bestätigt, dass die Gründung der Gesellschaft in der geplanten Form mit den sich daraus ergebenden steuerlichen Vorteilen erfolgen kann“. Erforderlich seien nur kleinere Änderungen in § 6 des Gesellschaftsvertrages.

Vergabeverfahren abgeschlossen. Der zum Hallenbad-Neubau eingerichtete baubegleitende Ausschuss hat sich jüngst mit der Auswahl von Fachplanern und Architekten im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung befasst. Das interne Vergabeverfahren ist laut Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier abgeschlossen. Die Samtgemeindeverwaltung werde der Politik in Kürze einen Vergabevorschlag  für einen Architekten unterbreiten.

 

Und noch weitere Steuervorteile.

Infos zu HaseEnergie auf www.haseenergie.de.

Zum Vorsteuer-Vorteil beim Neubau des Hallenbads kommen durch die beabsichtigte Gründung der Bäder GmbH weitere Steuer-Vorteile. Laut Samtgemeinde wird die 100%ige Tochtergesellschaft HaseEnergie „demnächst ertragssteuerpflichtige Gewinne aus Strom und Gasbeteiligungen“ einfahren. Der Bäderbetrieb, den die neue Gesellschaft ebenfalls übernehmen soll, ist dagegen ein Verlustgeschäft.

Einen Ausgleich zu erreichen von Energie-Gewinnen und Bäder-Verlusten würde bedeuten, dass weniger Geld ans Finanzamt abgeführt werden muss. Derzeit wird das komplette Defizit des Bäderbetriebs aus der Kasse der Samtgemeinde finanziert. Demnächst soll die HaseEnergie „jährlich maximal 200.000 € Verlust“ der Bäder GmbH abdecken.

Die geplante Gründung der Bäder GmbH als grafische Darstellung. © Samtgemeinde.

Müsste die HaseEnergie ihre Gewinne voll versteuern, so Horst Baier, bliebe als Ausschüttung nur wenig übrig. Die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer und die Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag würden sich fast auf 50 % der Gewinne summieren. Beim späteren Betrieb der Bäder resultierten Steuervorteile daraus, dass bei allen Betriebskosten wie z.B. Wasser, Energie, Betriebsstoffe, Reinigung, Reparaturen, Dienstleistungen die Vorsteuer zurückgeholt werden könne, in Höhe von 19 %. Zudem müsste für die Eintrittskarten nur eine Mehrwertsteuer von 7 % erhoben werden.

Das Freibad in Bersenbrück wie auch das Hallenbad in Ankum sind ein „Zuschussgeschäft“. Sie erhalten aus dem Samtgemeindehaushalt einen Zuschuss von ca. 600.000 € pro Jahr. © Samtgemeinde.

 

Nun hat der Finanzausschuss das Wort.

Nach den zig Millionen €, die in den letzten Jahren bereits von der Samtgemeinde investiert wurden, vor allem in Schulen und Kitas, ist der Hallenbad-Neubau eine finanzielle Herausforderung. Steuervorteile zu nutzen, wäre ein signifikanter Baustein zur Finanzierung.

Dem Finanzausschuss liegen zwei Beschlussvorlagen im Zusammenhang mit einem Hallenbad-Neubau über eine Bädergesellschaft vor: Eine zur Gründung der Bädergemeinschaft und eine dazu, diese neue Gesellschaft mit Kapital auszustatten, damit sie „den laufenden Betrieb der vorhandenen Bäder übernehmen kann“ und weil sie „mit der weiteren Planung des neuen Hallenbads in Ankum beginnen soll“. Höhe der „Kapitalrücklagenzuführung Ankum-Bersenbrücker Bädergesellschaft und HaseEnergie GmbH“ in diesem Jahr aus der Kasse der Samtgemeinde: 1.025.000 €.

Keine Bäder schließen, fordert die DLRG. Fast 60 % der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer mehr – so eine 2017 von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) in Auftrag gegebene repräsentative forsa-Umfrage. Vor einigen Monaten startete die DLRG dann eine Online-Petition unter der Überschrift „Rettet die Bäder. Schwimmbadschließungen stoppen“.

 

Hallenbad: „Umsetzung innerhalb eines Jahres“.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen auch der Haushaltsplan 2019 der Samtgemeinde und die Prioritätenliste zu Investitionen und größeren Unterhaltungsmaßnahmen. Das Hallenbad rangiert in der Prioritätenliste in Kategorie II (als dringend notwendige Maßnahme) und mit dem Zeitfaktor B (Umsetzung innerhalb eines Jahres).

7. März um 17 Uhr in Bersenbrück. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen tagt am Donnerstag, 7. März, um 17 Uhr im Hermann-Rothert-Saal (Ebene 7), Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück.

Autor
Schlagwörter

Verwandte Beiträge

*

Top