Vom Dorfpark bis zur Kommunalwahl im nächsten Jahr reichte das Spektrum der Themen, mit denen sich die UWG Ankum auf ihrer Klausurtagung befasste.
Man habe eine Fülle von Themen erörtert, teilt die UWG Ankum in einer Pressemitteilung zu ihrem Treffen mit. Darin dazu zu lesen:
„Neugestaltung Dorfpark am ehemaligen Grundschulgelände: Im Rahmen der Klausurtagung nahm die UWG eine Bereisung des Geländes vor. Hier wurde zunächst erörtert, dass auf dem Gelände in jedem Fall eine Feuerwehrzufahrt einzuplanen ist sowie entsprechende Stellflächen. Diese könnten allerdings auch mit Rasen bepflanzt werden, wenn es einen entsprechend standfesten Untergrund gibt.
Die Teilnehmer der UWG Klausur sprachen sich einhellig dafür aus, den Park soweit es geht für Freizeit- und Erholungsaktivitäten zu nutzen. Es solle allerdings auch geprüft werden, ob die Schaffung von zusätzlichem Parkraum möglich ist ohne zu viel von der Freizeitfläche abzunehmen.
Kommunalwahl 2021: Für die Kommunalwahl 2021 ist eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die sich um die inhaltliche und personelle Aufstellung der UWG Ankum für Gemeinderat, Samtgemeinderat und Kreistag kümmern soll. Sie besteht aus den beiden Vorsitzenden Mathias Bokel und Johannes Billenkamp sowie den Fraktionsvorsitzenden Dirk Raming und Felix Kruse. Personen, die sich für eine Aufstellung zur nächsten Kommunalwahl interessieren, können die Mitglieder der Arbeitsgruppe gern ansprechen oder sich per Mail (info@uwg-ankum.de) an diese wenden.
Hallenbad Ankum: Abschließend wurden auf der Klausurtagung auch noch einmal die Pläne für das Ankumer Hallenbad vorgestellt und der aktuelle Sachstand berichtet. Alle Anwesenden waren froh, dass es in diesem für Ankum so wichtigen Thema nun zügig weitergeht und dass hoffentlich im nächsten Jahr mit dem Bau begonnen werden kann. Alle waren sich einig, dass ein Hallenbad für Ankum als Standortfaktor unerlässlich ist.
Weitere Themen waren die geplante Zentralisierung des Bauhofes der Samtgemeinde Bersenbrück, die verschiedenen Gesellschaften innerhalb der Samtgemeinde und die Verkehrsführung innerhalb der Hauptstraße.“