Stromtrasse: Warten auf die Variante

Sie wird uns hier irgendwo im Raum Ankum, Bersenbrück, Gehrde, Alfhausen treffen: Die „Vorzugstrasse“, die derzeit – samt teilweiser Erdverkabelung – erarbeitet wird.

Welchen Trassenverlauf wird das Amt präsentieren? Ankum und Bersenbrück sind gleich von zwei Seiten „bedroht“.

Eines ist inzwischen sicher: Es wird ein Trassenverlauf durch die Samtgemeinde Bersenbrück präsentiert werden – die so genannte „Vorzugstrasse“. klartext fragte Bernhard Heidrich vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) nach dem aktuellen Stand der Dinge.

 

War die große Hoffnung: Die Trasse an der A1.

Ankum-Holsten oder Artland/Gehrde?

Die Stromtrasse bis Bramsche an der Autobahn A 1 entlangführen – das forderte im letzten Jahr der Bürgerprotest gegen die geplante Höchstspannungsleitung. Bei dieser Lösung wäre der Kelch Trasse an der Samtgemeinde weitestgehend vorbeigegangen. Daraus wird nichts, denn diese Variante ist vom Tisch.

In welchem der noch zur Debatte stehenden Korridore wird die „Vorzugstrasse“, die derzeit erarbeitet wird, verlaufen? Geführt wird die Höchstspannungsleitung von Cloppenburg Ost nach Merzen. Wer auf die Karte schaut, stellt fest, Ankum könnte im Bereich Holsten bzw. Rüssel und Westerholte „dran sein“, aber auch die Gehrde und Alfhausen können sich nicht in Sicherheit wiegen.

Gewaltige Freileitungen, wie sie Amprion im Mai 2016 in Ankum zeigte, wird’s wohl auch in der Samtgemeinde Bersenbrück geben.

Eine zweifarbige Linie.

Bernhard Heidrich sitzt „qua Amt“ zwischen vielen Stühlen.

Bernhard Heidrich wird für das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) demnächst eine Linie auf der Landkarte ziehen. Es wird, wie er sagt, eine zweifarbige sein. Mit einer Farbe werden die Abschnitte markiert, wo eine Freileitung verlaufen soll, mit der anderen Farbe die Bereiche, in denen eine Erdverkabelung vorgesehen ist.

Wann wird über diese Linie – die „Vorzugstrasse – entschieden? Bis Mitte diesen Jahres hieß es bislang. Konkreter kann Bernhard Heidrich auch jetzt noch nicht werden. Amprion hat dem Amt seine bevorzugte Variante noch nicht auf den Tisch gelegt. Wenn das geschieht, ist das Amt am Zug und wird prüfen, ob die von Amprion gewünschte Variante sich mit den Prüfungskriterien des Amtes verträgt.

 

Gesetz erlaubt nur eine teilweise Erdverkabelung.

Weil in der „Vorzugstrasse“ auch schon die Bereiche Erdverkabelung markiert sein sollen, spielt der Faktor Zeit, so Heidrich, eine größere Rolle. So müsse die Bodenbeschaffenheit geprüft werden um festzustellen, ob man z. B. gut in die Tiefe des Erdreichs kommt oder auf Widerstand stößt wie Gestein. Alles unter die Erde – das wird es nicht geben. Mit der Änderung des Energierechts wurde im Dezember 2015 nur die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung eröffnet. Was ist darunter zu verstehen?

Erdkabelabschnitte sind nach dem Gesetz möglich, wenn Abstände zu Wohngebäuden unterschritten werden oder eine Freileitung aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.

Auch in Gehrde signalisieren Großplakate: Wir wollen hier keine Monster-Masten.

Gerade im Artland und damit auch im Gehrder Raum möchte man keinerlei Riesenmasten und Leitungen sehen. Der „Kulturschatz Artland“ sei als Ganzes zu schützen, trugen die Stromtrassengegner vor. Denkbar ist für sie allenfalls eine komplette Erdverkabelung im Bereich Artland. Was den Schutz des Kulturguts angeht, hat das ArL seine Sicht dazu bereits zu Papier gebracht und schrieb: Der Belang „Kultur- und sonstige Sachgüter“ schließe „generell“ nicht aus, „dass im Bereich Artland eine Höchstspannungsleitung geplant und errichtet wird“.

Raumordnungsverfahren. Mit der Entscheidung über die „Vorzugstrasse“ beginnt das Raumordnungsverfahren. Es dient – neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) – auch einer Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Nach Einleitung des Verfahrens werden bei den von der Trasse berührten Gemeinden die Unterlagen ausgelegt.

„Das Match ist weiterhin offen“.

Für die Stromtrassengegner und ihre Initiativen endete das Jahr 2016 mit großen Enttäuschungen. „Ganz generell kann aber gesagt werden, dass hier über die Köpfe der betroffenen Landkreise, Samtgemeinden, Bürgerinitiativen und 5000 einzelner Bürger hinweg entschieden wurde“, so die Initiative Bürger gegen 380 kV e. V. Gehrde. Aufgegeben wird nicht. „Sobald das Raumordnungsverfahren offiziell eröffnet wird und damit eine vierwöchige Einspruchsfrist beginnt, werden wir uns mit rechtlich fundierten Einsprüchen an das ArL wenden“, heißt es weiter.

In Bersenbrück machten die Stromtrassengegner der Samtgemeinde 2016 gemeinsam bei einer Demonstration auf ihr Anliegen aufmerksam.

Auch „Hackemoor unter Strom“ bleibt am Ball. „Wir Aktiven konnten die letzten Wochen nach der negativen Entscheidung des Amts für Regionale Landesentwicklung nutzen, um unsere ,Akkus‘ wieder aufzuladen. Denn auch wenn das erste Spielpunkt in 16 an den Gegner ging, so ist das Match weiterhin offen. Viele Fragen und Diskussionen stehen an und wir hoffen vor diesem Hintergrund, dass wir auch weiterhin mit Eurer Unterstützung rechnen können!“, hieß es bei dieser Initiative Anfang Januar nach der Devise: Mit aufgeladenen Akkus auf ins Widerstandsjahr 2017. Infos der Initiativen unter:

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