Ausschuss Ankum: Neu bauen, bauen, bauen…

Gleich 5 Bebauungspläne für 5 große Flächen und gewichtige Bauvorhaben, so für die Ortsmitte, standen am Montag (18. Sept.) auf der Tagesordnung des Planungsausschusses.

Raum für Neues: Abrissbagger bei der alten Grundschul-Turnhalle an der Kolpingstraße und demnächst auch in der Ortsmitte, zwischen Oevermann und dem Hotel Schmidt.

Die Vorhaben, um die es bei den Bebauungsplänen geht, werden Ankum verändern – vom Ankumer See übers Ortszentrum, die Nachbarschaft zum Friedhof und die Kolpingstraße bis hin zur Kunkheide. Was den Grund und Boden angeht, geht es um Grundstücke, die noch im Besitz der Gemeinde sind, und um Grundstücke in privater bzw. Investoren-Hand.

Alle Pläne wurden vom Ausschuss einstimmig positiv beschieden. Erläutert wurden sie in der Sitzung von Vertretern der beiden mit der Erarbeitung beauftragten Planungsbüros.

Werden abgerissen: Die beiden Gebäude links vom Hotel Schmidt (ganz rechts). Es sind das Gebäude mit dem Imbiss und das einstige Modehaus Oevermann.

 

Ein neues Gesicht für Ankums Ortsmitte.

Wird auch abgerissen: Dieser Fachwerkteil.

Nach der Kolpingstraße werden Abrissbagger demnächst auch in Ankums Ortsmitte so einiges zu tun haben. Dort müssen 2 Gebäude Neuem Platz machen und auch ein nach hinten weisender Fachwerkteil am Hotel Schmidt. Da war der Denkmalschutz involviert. Aber dieser Teil wird schon jetzt kaum wahrgenommen und er wird, wenn neu gebaut wird, nicht sichtbar sein. Und so wurde er als nicht erhaltenswert eingestuft.

Ohne Bebauungspläne (B-Pläne) geht nichts, aber B-Plan ist nicht gleich B-Plan. Bei 2 der 5 Pläne ist die Besonderheit, dass die Gemeinde Ankum ein bedeutendes Wort mitredet und detaillierter als sonst festlegt, was wie ausgestaltet werden muss. Das reicht von der Größe des Bauvorhabens bis hin zu Fenstern. „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ heißt das im Amtsdeutsch. Für ein Areal wird derzeit ein Artenschutzgutachten erstellt.

Bürgerbeteiligung. Alle Bebauungspläne werden, was aber noch einige Monate dauern kann, öffentlich ausgelegt. Dann können sich nicht nur die sogenannten Träger öffentlicher Belange dazu äußern. Es kann sich auch jeder Bürger mit Einsprüchen oder Anregungen zu Wort melden (mehr dazu weiter unten).

Auf diesem Gelände zwischen dem See und der Tütinger Straße soll die Erweiterung des See- und Sporthotels um eine Ferienanlage mit Apartments entstehen.

 

Plan 1: „Ferienapartmentanlage Ankumer See“.

Bei diesem Bebauungsplan geht es um ein Projekt von Georg Dobelmann. Er will sein See- und Sporthotel um eine Ferienanlage mit Apartments erweitern. Und zwar auf einem etwa 5.700 qm großen Grundstück am dorfzugewandten Ende des Ankumer Sees. Entstehen sollen dort 38 Apartment-Einheiten.

Soll die Zufahrt zur Apartment-Anlage werden.

Das Grundstück ist bislang noch in der Hand der Gemeinde Ankum. In Kooperation mit dem Investor wurde dazu ein „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ erarbeitet. Berührt von dem Bauvorhaben ist auch ein Weg, weil der die einzige Zufahrt zu dem Neubau-Projekt ist.

Artenschutz: Fledermäuse & Co. Das Artenschutzgutachten zu diesem weitestgehend naturbelassenen Areal wurde bereits vom Investor in Auftrag gegeben. Es dauert etwa 1 Jahr, bis so ein Gutachten abgeschlossen ist. Der Grund dafür: Es wird mehrmals im Jahr geprüft, ob sich auf dem Grundstück geschützte Tier- oder Pflanzenarten finden.

Groß: Das See-Grundstück fürs Dobelmann-Projekt.

Ist dem so, kann das unterschiedliche Konsequenzen haben. Eine mögliche Variante wäre z. B., dass eine Tierart umgesiedelt wird. Bereits in diesem Herbst wird das Fledermaus-Gutachten fertig sein. Die Vogelwelt soll vom Frühjahr 2018 bis zum Sommer begutachtet werden.

Wie nah am See? Gehölze erhalten? Fragen der Ratsmitglieder, so z. B. vom Ausschussvorsitzenden Holger Bokeloh (UWG), bezogen sich vor allem darauf, wie nahe an den See heran Apartments gebaut werden, ob es eine klare Trennung geben wird zwischen See (öffentlicher Grund) und privater Anlage (z. B. durch eine Heckenstruktur) und ob Gehölze erhalten werden. Da müsse, so die Antwort, die detailliertere Planung abgewartet werden.

Gehölze sollen erhalten werden, allerdings zeigt schon die bisherige Planung, dass das nur in begrenztem Umfang möglich ist. Philipp Heuer (Grüne) fragte, ob es auch eine Planungsversion für eine kleinere Anlage mit weniger Apartments gebe. Da dies erst der Beginn des B-Plan-Verfahrens ist, können sich, so der Hinweis, die Räte wie auch Bürger im Laufe des weiteren Verfahrens einbringen.

Neuer Wohn- und Gewerberaum, signalisiert diese Ankündigung.

Plan 2: „Ortskern Ankum“.

In dieser Sache geht es ebenfalls um ein großes Dobelmann-Neubau-Projekt. Es umfasst das ehemalige Modehaus Oevermann bis hin zum Hotel Schmidt. Teil des Gesamtplans ist auch ein Umbau des Hotels Schmidt. Inzwischen wurde bekannt, dass der Betrieb im Hotel Ende Oktober geschlossen wird.

Zur Neugestaltung war bislang zu hören, dass oben Büroraum entstehen soll. Unten könnte der Saal wieder in Betrieb genommen und Gastronomie angesiedelt werden. Verbindliche Infos zur Planung gibt es aber noch nicht. Für das Neubau-Projekt von Georg Dobelmann müssen das ehemalige Modehaus Oevermann und das Gebäude zwischen Oevermann und dem Hotel Schmidt (derzeit vorne mit einem Imbiss) abgerissen werden.

Es gibt für dieses Areal bereits einen Bebauungsplan, in dem einiges festgelegt ist wie z. B. die Gebäudehöhe und auch, dass im Erdgeschoss Gewerbe angesiedelt werden muss. Geändert wird der B-Plan, weil Georg Dobelmann seinen Neubau 10 m nach hinten (von der Hauptstraße weg) verlagern will. Eine solche Baulinie lässt der bestehende Plan nicht zu und darum muss er geändert werden.

 

Soll verkauft werden: Dieses Grundstück am Friedhof.

Plan 3: „Am Friedhof“

Am vorderen Ende des Friedhofs entsteht an der Schulstraße die neue Kita. Am hinteren Ende liegt an der Kastanienallee ein bislang nicht bebautes Grundstück, auf dem ein baufälliger Schuppen steht. Dieses Grundstück ist 1.500 qm groß, befindet sich in Privatbesitz und soll verkauft werden. Der B-Plan sieht Wohnbebauung vor. 40 % der Fläche darf bebaut werden.

Hier soll Wohnbebauung entstehen.

Es gibt einen 30 Jahre alten Bebauungsplan, der dieses Grundstück wie auch ein größeres Gebiet einschließlich Nelkenweg umfasst. Der muss aus mehreren Gründen geändert werden. Zum einen ist im alten Plan ein Fuß- und Radweg vorgesehen, der aber nie gebaut wurde. Zum anderen gibt es eine Zweckbestimmung „kirchliche Zwecke“.

Im Vorfeld geklärt. „In Ankum handhaben wir das so, dass wir im Vorfeld mit den Beteiligten reden und ihnen nicht einfach Pläne zuschicken“, sagte Michael Wübben, Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters, auf die Frage, ob mitgeteilt wurde, was die Gemeinde wolle. Der Stand: Im Gespräch zwischen Kirche und Gemeinde wurde geklärt, ob der Friedhof perspektivisch erweitert werden müsste oder nicht. Die kircheninterne Klärung ergab, dass kirchlicherseits kein Einspruch gegen einen Verkauf des Grundstücks an einen Investor erhoben wird. Ein kleiner Teil des ursprünglich mal eingeplanten Wegs wird dem Friedhof zugeschlagen.

Innerörtliche Verdichtung. Eine Gemeinde ist, darauf weist der Landkreis immer wieder hin, gehalten, innerörtliche Baulücken und Grundstücke zum Wohnungsbau zu nutzen. Der Grund dafür: Neue Baugebiete an den Ortsrändern verschlingen sehr viel Land. Und Land wird immer knapper.

 

Plan 4: „Nördliche Kunkheide“.

Mit Straßenverbindung zur Druchhorner Straße (links).

In Ankum wurde groß gedacht, schrieb klartext. Mehr dazu hier. Zum groß gedacht gehört auch das Gebiet „Nördliche Kunkheide“. Und da wird jetzt noch größer gedacht. Die Gemeinde konnte weitere Grundstücke hinzukaufen. Darum stand im Ausschuss eine Änderung des bereits bestehenden Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan an.

80-90 Grundstücke, Verkehrsführung. Das jetzt zur Verfügung stehende Areal biete, so in der Sitzung zu hören, Platz für geschätzte 80 bis 90 Grundstücke. Bereits mitgedacht und vorbesprochen wurde auch die Verkehrsführung.Damit das erhöhte Verkehrsaufkommen nicht durch die bestehenden südlichen Siedlungsteile fließt, wird eine Straße zur Druchhorner Straße hin gebaut (10 m breit, 6 m Fahrbahn-Breite, mit Radweg). Auf der Druchhorner Straße muss beim Albert-Schmidt-Weg eine neue Kreuzung entstehen, mit einer Linksabbieger-Spur für den von Norden kommenden Verkehr.

 

Der Grundstücksteil.

Plan 5: „Mehrgenerationenquartier Kolpingstraße“.

Seit dem Abriss der ehemaligen Grundschul-Turnhalle an der Kolpingstraße ist der Weg frei für das ASD-Projekt „Mehrgenerationenquartier“. Es war als Sieger aus einem Bieterverfahren für einen etwa 4.000 qm großen Grundstücksteil des ehemaligen Grundschulgeländes hervorgegangen.

Zur Diskussion und Verabschiedung stand im Ausschuss, wie beim B-Plan für das See-Grundstück, ein „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“. Sichergestellt werden soll durch entsprechende Festlegungen, dass das Projekt so realisiert wird, wie es von den Ratsgremien gutgeheißen wurde.

Der ASD-Entwurf fürs Bieterverfahren. © ASD.

Dass das Ambulante Soziale Dienstleistungszentrum (ASD) den Zuschlag im Bieterverfahren bekommt, entschied der Gemeinderat am 3. April. Wie der eingereichte Entwurf aussah: mehr dazu hier. Nach dem Zuschlag im April wurde in Gesprächen zwischen dem ASD und der Gemeinde über Einzelheiten der Bauausführung gesprochen. So z. B. darüber, dass ein Kulturraum an anderer Stelle als ursprünglich geplant realisiert wird, und zwar nahe dem „Garten der Sinne“. Der wird im hinteren, nicht bis zur Kolpingstraße reichenden Grundstücksteil liegen.

 

Bürgerbeteiligungsverfahren.

Im Rahmen einer mehrwöchigen Frist kann auch jeder Bürger einen begründeten Einspruch gegen einen Bebauungsplan einreichen oder sich mit Anregungen zu Wort melden. Es wird aber noch einige Zeit vergehen, bis die im Ausschuss behandelten B-Pläne öffentlich ausgelegt werden.

Der Grund dafür: Die letzte Instanz für die Verabschiedung dieser Pläne ist der Gemeinderat. Welcher Plan dort wann auf der Tagesordnung steht, ist noch nicht bekannt. Danach erfolgt die finale Ausarbeitung der Pläne. Ist die fertig, wird ein Plan im Kasten am Rathaus ausgehängt. Da ist dann auch ersichtlich, wann die Frist zur Stellungnahme abläuft.

In der Regel erfolgt auch eine Information per Internet auf der Ankum-Seite. Die kann, muss aber nicht erfolgen. Formal verbindlich ist der Aushang im Schaukasten der Gemeinde.

Autor
Schlagwörter ,

Verwandte Beiträge

*

Top