G. Kosmann: Unterlässt – und trägt die Kosten

Günther Kosmann hat sich verpflichtet (inkl. Vertragsstrafe), seine – falsche – Behauptung zur Finanzierung von klartext zu unterlassen und Rita Stiens die Anwaltskosten zu erstatten.

Aussagen von Günther Kosmann zu zwei der an ihn per Anwalt gerichteten Forderungen.

 

Ein Beitrag in eigener klartext-Sache von Rita Stiens.

Was der CDU-Samtgemeinderat Günther Kosmann mit Aussagen wie „bezahltes Parteiorgan“ und klartext bekomme einen „jährlichen Beitrag“ am 16. Mai per Internet-Artikel in die Welt setzte, ist eine nachweisbar unwahre Behauptung.

Rita Stiens hatte dazu eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Die forderte Günther Kosmann auf, zu unterlassen und die „unwahre Tatsachenbehauptung“ öffentlich zu widerrufen. Günther Kosmann kam dem nicht in der geforderten Weise nach – aber in einigen wesentlichen Punkten.

  1. Unterlassungserklärung. Günther Kosmann hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Er wird es unterlassen, verpflichtet er sich damit, zu behaupten was er zur Finanzierung von klartext sagte.
  2. Vertragsstrafe. Teil der Unterlassungserklärung ist, dass bei schuldhafter Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zum Tragen kommt.
  3. Erstattet die Anwaltskosten. Durch die notwendig gewordene Einschaltung eines Anwalts sind Rita Stiens erst einmal Kosten entstanden. Günther Kosmann hat sich verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.

 

Mit dem Anwalt beraten.

Dass Günther Kosmann sich verpflichten musste, die unwahre Behauptung zu unterlassen, ist auch ein deutliches Signal an andere, eine solche Behauptung nicht länger in die Welt zu setzen.

Wie Rita Stiens mit den Schritten umgeht, die Günther Kosmann bislang gegangen ist, wird in Ruhe mit der Anwaltskanzlei beraten. Anders als eine Großstadt ist die hiesige Welt eine kleine Welt. Das grundsätzliche Ziel von Rita Stiens ist nicht Konfrontation, sondern ein besseres Miteinander.

 

Ein Politikum: Wie gehen wir miteinander um?

Immer mehr wutenbrannt-hemmungsloser Umgang miteinander – das wird landauf, landab beklagt. Wer stellt Stopp-Schilder auf? Günther Kosmann ist nicht nur Ratsmitglied, sondern auch der Vorsitzende des Bildungsausschusses der Samtgemeinde. Er setzte mehr als die unwahre Tatsachenbehauptung zur Finanzierung in die Welt. So schließt er z. B. sein Werk mit dem Satz: Der „geneigte Leser“ möge entscheiden“, ob ein Gedicht auf Rita oder Stiens umgetextet werden soll. Zu lesen sind dann da z. B. die Gedicht-Zeilen:
Und wirst bald unter der Erde liegen
In Dich gehen nicht einmal mehr die Würmer rein.

 

„Widerlich“, „abstoßend“, „unfassbar“ sind Wörter aus den zahlreichen Mails und Telefonanrufen, die Rita Stiens zum Kosmann-Beitrag erreichten. Wird, wie das Ratsmitglied Günther Kosmann agierte, von Kollegen schweigend hingenommen und damit akzeptiert, gar gutgeheißen? Ob dem so ist, bleibt abzuwarten.

 

Günther Kosmann agiert – klartext reagiert.

Der Samtgemeinderat Günther Kosmann nutzte am 15. April die Möglichkeit, sich über das weltweit verfügbare Internet (über ein Web-Portal) an die  Öffentlichkeit zu wenden – mit einem Beitrag über ein von Flüchtlingen bewohntes Ankumer Haus. Angesichts der großen Diskrepanz zwischen dem Beitrag von Günther Kosmann und ganz anderen Aussagen zu diesem Haus, reagierte klartext mit einem eigenen Bericht (mehr dazu hier).

Etwa 4 Wochen später veröffentlichte Günther Kosmann dann über denselben Weg das „Werk“, das zur Einschaltung des Anwalts und damit zu diesem Bericht führte. Günther Kosmann nimmt das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch und nutzt die Möglichkeiten der heutigen Zeit, sich möglichst weit reichend Gehör zu verschaffen. Was er für sich in Anspruch nimmt, steht jedem zu! Meinungsfreiheit steht jedem zu, ebenso wie die Nutzung der Möglichkeiten, die das Internet bietet.

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