Wenn ein „Mischgebiet“ auf die Stromtrasse trifft

Warten auf die Stromtrassen-Entscheidung: Ankum kann seine Planung für ein Mischgebiet in Rüssel weiter verfolgen – wegen der Trassen-Planung können aber noch keine Fakten geschaffen werden.

Hier die Walsumer Straße (rechts Wohnhäuser), an der ein Teil des Mischgebiets liegen würde. Links zu sehen: ein Teil des Gewerbegebiets.

Ankumer Interesse prallt auf Stromtrassen-Pläne: Das war die Gemengelage zur Sitzung des Planungsausschusses der Samtgemeinde am Donnerstag, 15. Februar. Auf der Tagesordnung stand der Punkt Änderung des Flächennutzungsplans (Ankum – Ausweisung eines Mischgebietes im Bereich Walsumer Straße). Pläne für dieses Gebiet im östlichen Ankum hat außer der Gemeinde auch Amprion. Ginge es nach den Vorstellungen des Netzbetreibers, würde zwischen dem bereits bestehenden Gewerbeareal und dem geplanten Mischgebiet eine Stromtrasse als Freileitung entstehen. Mischgebiet heißt: gewerbliche Nutzung plus Wohnen.

 

 

In Blau: das Mischgebiet. Oben die Walsumer, rechts die Wehberger Straße. © Samtgemeinde.

Ankum: Das Mischgebiet wird gebraucht.

Ankums Bürgermeister Detert Brummer-Bange war in der Ausschusssitzung zu Gast und ihm wurde ein Rederecht gewährt. Aus seiner Sicht stellt sich die Sache so dar: Man habe konkrete Interessenten für ein Mischgebiet. Nach Abwägung aller Faktoren komme dafür nur das Gebiet an der Walsumer Straße/Wehberger Straße in Frage. Auf einer Seite der Walsumer Straße stehen bereits Wohnhäuser. Direkt gegenüber der Wohnbebauung kann ein Mischgebiet entstehen. Es würde den „sanften“ Übergang zum eigentlichen Gewerbeareal bilden.

Nach den Amprion-Plänen würde eine Stromtrassen-Freileitung zwischen dem geplanten Mischgebiet und dem Gewerbegebiet verlaufen. © Amprion.

 

Ankum Planung – Stromtrassen-Planung.

Ankum hat sein neues Mischgebiet planerisch umrissen. Wo die Trasse am Ende verlaufen wird, darüber wird im Laufe diesen Jahres das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) entscheiden. Hier die Ankum-Pläne – da die Trassenpläne: Wie sich beides zueinander verhält, war Gegenstand eines Gesprächs zwei Tage vor der Ausschusssitzung. Dazu trafen sich am Dienstag in Bersenbrück: Vertreter der Samtgemeinde, des Landkreises Osnabrück (als Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan), des ArL Oldenburg (als Raumordnungsbehörde für das laufende Raumordnungsverfahren 380 kV-CCM) sowie Vertreter der Gemeinde Ankum.

Zuständig ist die Samtgemeinde. Ob Gewerbe oder Wohnen: Für vieles, was in einer Gemeinde geschehen soll, muss der Flächennutzungsplan geändert oder es muss ein neuer erstellt werden. Für Flächennutzungspläne ist die Samtgemeinde zuständig. Und so landete auch das Ankumer Mischgebiet in den Gremien der Samtgemeinde.

 

Von links: Reinhold Heidemann, Detert Brummer-Bange.

Aufstellungsbeschluss ja, ansonsten abwarten.

Haben Stromtrassen-Pläne „Vorfahrt“ vor einer Planung der Gemeinde? De facto Ja, zeigte, was Reinhold Heidemann, der Leiter des Samtgemeinde-Fachdienstes Bauen, aus dem Dienstag-Treffen berichtete. Als Stand der Dinge nahm man aus der Zusammenkunft mit: Das Raumordnungsverfahren Stromtrasse sei eine „übergeordnete Planung“. Planungen anderer, die jetzt angestoßen werden, seien irrelevant. Sie könnten zudem vom zuständigen Ministerium untersagt werden. Das sei in ähnlich gelagerten Fällen bereits so gelaufen. „Veränderungssperre“ ist der Begriff dafür. Eine solche Sperre ist derzeit aber nicht Gegenstand der Debatte.

Durch das Raumordnungsverfahren Stromtrasse solle die „Planung der Samtgemeinde nicht lahmgelegt werden“, so Heidemann. Möglich sei die Fortsetzung der Vorplanung zum Mischgebiet. So könne z. B. ein Artenschutzgutachten, das ein Jahr Zeit braucht, erstellt werden. Zu Ende gebracht werden könne das Verfahren aber nicht. Man müsse ein Stück weit abwarten.

Blick auf das geplante Mischgebiet von der Wehberger Straße aus.

 

„Das Mischgebiet soll möglichst zeitnah da sein“.

Weil es konkrete Interessenten gibt, möchte Ankum, so der Bürgermeister, keine Zeit verlieren. „Das Mischgebiet“, so Brummer-Bange, „soll möglichst zeitnah da sein“. Um den Weg dahin frei zu machen, will die Samtgemeinde den 1. Verfahrensschritt auf den Weg bringen: den Aufstellungsbeschluss. Danach kann die Bürgerbeteiligung und die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beginnen.

 

„Eigentlich nicht hinnehmbar“.

Es sei „eigentlich nicht hinnehmbar“, sagte Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier, „dass Ankum über einen längeren Zeitraum in seiner Entwicklung eingeschränkt wird“. Man solle „ein deutliches Signal geben, dass wir Ankum unterstützen“.

Amprion-Pläne fürs östliche Ankum: Vorne die Wehberger Straße, rechts die Walsumer Straße. © Amprion.

Der Aufstellungsbeschluss ermöglicht eine weitere Planung. Ob die umsonst war oder nicht, wird sich aber wohl erst in der zweiten Jahreshälfte zeigen – wenn das Amt für regionale Landesentwicklung seine Entscheidung zum Verlauf einer Stromtrasse trifft. Zu dieser Entscheidung gehört dann auch, wo die Trasse als Freileitung verlaufen soll und wo eine Erdverkabelung vorgesehen sein soll.

Bliebe es bei dem von Amprion favorisierten Trassenverlauf östlich von Ankum: Eine Erdverkabelung würde sich mit dem Mischgebiet vertragen. Eine Freileitung würde das Aus für das Mischgebiet bedeuten. So, wie Amprion sie geplant hat, wäre eine Freileitung zudem für die Menschen eine maximale Belastung, weil die Trasse streckenweise äußerst nah an sie heranrücken würde.

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