Wir haben die Wahl: Wählen wir!

Sonntag, 23. Februar, bis 18 Uhr: Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann bis dahin mitentscheiden, wer der neue Samtgemeindebürgermeister sein wird.  

Zur Wahl stehen bei dieser Stichwahl um das Amt des Samtgemeindebürgermeisters: Der CDU-Kandidat Michael Wernke, der in Holdorf lebt, und Klaus Menke, in der Samtgemeinde und da in Ankum zu Hause, dessen Kandidatur von UWGs, Bürgerlisten, Bündnis90/Die Grünen und SPD unterstützt wird. Am Sonntag könnte gegen 18.30 Uhr feststehen, wer der neue 1. Mann in der Samtgemeinde sein wird.

Von Alfhausen bis Rieste stehen am Sonntag in den Wahlräumen die Wahlurnen bereit, ebenso wie Hunderte Ehrenamtliche, die für einen geordneten Ablauf der Wahl sorgen.

 

Ein paar Infos zur Wahl.

Die Wahllokale sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wer seine Wahlbenachrichtigung, die Mitte Januar zugeschickt wurde, nicht mehr hat, kann auch ohne wählen – wenn ein Ausweis vorgelegt wird.

Briefwahl-Umschlag: Sonntag bis 18 Uhr in Briefkästen der Gemeindeverwaltungen. Wer Briefwahlunterlagen bekommen und den Wahlumschlag bislang nicht auf den Weg gebracht hat – da gibt es noch einen Weg, die Stimme einzubringen.

Von Alfhausen bis Rieste können Wahlbriefe in jeder Mitgliedsgemeinde bis Sonntag, 18.00 Uhr, in die Briefkästen der Gemeindeverwaltungen eingeworfen werden. Um 18.00 werden dann die Briefkästen geleert. In jeder Mitgliedsgemeinde gibt es einen Briefwahlvorstand, der die Auszählung vornimmt.

Verboten: Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 33 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz).

 

Wahlablauf und Auszählung sind öffentlich.

Die Wahlhandlung sowie die anschließende Auszählung (Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk) sind öffentlich. Jeder hat Zutritt und kann sich als Wahlbeobachter selbst ein Bild machen – soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Zu versuchen, Wähler zu beeinflussen, ist jedoch verboten.

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