Zwei Entscheidungen zum Grundschulgelände

Neben dem Vogelboll soll an der Schulstraße die neue KiTa entstehen. Vorlage für Zeichnung: Planskizze Helmut Gramann.

Über gut 7.000 qm des Grundschulgeländes entschied am 15. Januar der Ankumer Gemeinderat: Es wird eine KiTa gebaut und für Investoren ist eine Teilfläche reserviert (Bieterwettbewerb). Die 2.400 qm Park und das KiTa-Gelände bleiben im Besitz der Gemeinde.

Neben dem Vogelboll soll an der Schulstraße die neue KiTa entstehen. Vorlage für Zeichnung: Planskizze Helmut Gramann.

Neben dem Vogelboll soll an der Schulstraße die neue KiTa entstehen. Vorlage für Zeichnung: Planskizze Helmut Gramann.

 

KiTa: Entscheidung mit Blick auf die Zukunft.

Wenn eine neue Kita gebaut wird, dann auf dem Grundstücksteil an der Schulstraße, so hatte es der Gemeinderat bereits in einer früheren Sitzung beschlossen. Seit der letzten Ratssitzung steht fest: Es wird eine neue KiTa gebaut. Und zwar für zwei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen, auch wenn der Bedarf für eine zweite Krippengruppe derzeit noch nicht da ist.
Der sprunghafte Anstieg bei den Anmeldezahlen Krippenplätze fürs kommende Jahr weist jedoch darauf hin, dass auch in Ankum die Nachfrage nach Krippenplätzen stark steigt. Außerdem soll die KiTa so konzipiert werden, dass alles für eine Erweiterung – eine weitere Kindergartengruppe und eine weitere Krippengruppe – vorbereitet ist.

 

Maren von der Heide (CDU) plädierte für groß und größer.

Auf 3.390 qm des Grundschulgeländes soll die neue KiTa entstehen, mit Zufahrt von der Schulstraße.

Auf 3.390 qm des Grundschulgeländes soll die neue KiTa entstehen, mit Zufahrt von der Schulstraße.

„Die große Lösung“ war der Begriff, den Maren von der Heide in die Diskussion über die KiTa einbrachte. Das „groß“ bezog sich auf die Anzahl der Gruppen, für die gebaut wird, prägte aber auch die weiteren Forderungen.
Ein größerer Bewegungsraum als der gesetzlich vorgesehene soll, so Maren von der Heide, gebaut werden. Die Rede war von 60, 70 qm. Der Raum soll öffentlich zugänglich sein, damit dort z. B. außerhalb der KiTa-Zeiten Kursangebote für Erwachsene wie Yoga-Kurse angeboten werden können.
Größer ausfallen sollen auch die Funktionsräume. Sie sollen von vorneherein Platz für den Bedarf einer sechszügigen KiTa bieten, auch wenn nur vierzügig gebaut wird. Die Alternative dazu wäre: Jetzt erst einmal für die Vierzügigkeit bauen und dann später, wenn tatsächlich erweitert wird, Räume in der benötigten Gesamtgröße anzubauen.

Die Frage, wieviel Raum Ankum nach einem Abriss der Turnhalle auf dem Gelände Kolpingstraße für sportliche Aktivitäten braucht, ist Teil eines größeren Komplexes. Sie hängt auch damit zusammen, ob in Kettenkamp eine Sporthalle entsteht. Wenn nicht, könnte auch entschieden werden, in Ankum am Kattenboll einen Hallenteil anzubauen.

 

Reicht die Fläche? 12 qm pro Kind Außenfläche.

Die St.-Nilkolaus-Kindertagesstätte hat außergewöhnlich große Außenflächen.

Die St.-Nilkolaus-Kindertagesstätte hat außergewöhnlich große Außenflächen.

Im Zusammenhang mit den Forderungen der CDU nach größer bauen standen die Zweifel der CDU daran, dass die vorgesehene Fläche an der Schulstraße (3.390 qm) groß genug ist. Verwiesen wurde auf den katholischen Kindergarten. Bürgermeister Detert Brummer-Bange (UWG) verwies darauf, dass ein Vergleich mit dem Gelände des katholischen Kindergartens nicht geboten ist. Das Gelände sei außergewöhnlich groß.
Laut Vorschrift ist pro Kind eine Außenfläche von 12 qm vorzusehen. Ob die vorgesehene Fläche für die neue KiTa reicht, so Brummer-Bange, werde sich bereits in einem frühen Stadium der Architektenplanung zeigen. Wenn nicht, könne man immer noch über eine Erweiterung nachdenken.

Zwei Ankumer Architekturbüros und zwei auswärtige Architekturbüros sollen an einem Architektenwettbewerb teilnehmen, der jetzt auf den Weg gebracht wird. Die Architektenplanungen, so Bürgermeister Detert Brummer-Bange, könnten öffentlich zur Diskussion gestellt werden.

 

Wo jetzt noch Schulgebäude stehen, soll Neues entstehen. Per Bieterverfahren können Interessenten, die die 3.890 qm kaufen möchten, Projektvorschläge einreichen.

Wo jetzt noch Schulgebäude stehen, soll Neues entstehen. Per Bieterverfahren können Interessenten, die die 3.890 qm kaufen möchten, Projektvorschläge einreichen.

Verkauf eines Grundstücksteils per Bieterverfahren.

Der zweite Diskussionspunkt zum Grundschulgelände: das Bieterverfahren. Im Rahmen eines Bieterverfahren soll eine Teilfläche verkauft werden. Es handelt sich um eine Fläche von 3.890 qm. Es muss aber nicht unbedingt die gesamte Fläche erworben werden. Interessenten können Projektvorschläge einreichen. Verkauft wird das Grundstück nur an einen Investor, dessen Projektvorschlag vom Gemeinderat für gut befunden wird.

 

CDU-Antrag: Parkgelände mit überplanen.

Für die CDU stellt Maren von der Heide den Antrag, dass auch der als Park vorgesehene Teil von Teilnehmern am Bieterverfahren mit überplant werden soll. Es gehe darum, so Maren von der Heide, zu sehen, ob nicht gute Ideen dabei wären. Die Reaktionen darauf waren verhalten und führten auch zu Fragen nach rechtlichen Problemen.
Die Ausgangslage ist: Das Parkgelände bleibt in kommunalem Besitz. Verkauft wird es nicht. Wenn ein Investor, der am Bieterverfahren teilnimmt, auch eine Idee zur Gestaltung des Parkgeländes mitliefert, ist die Gemeinde frei in ihrer Entscheidung, ob der Vorschlag akzeptiert wird oder nicht.

 

Für einen Verkauf vorgesehen ist nur eine Fläche: die 3.890 qm. Der Teil Dorfpark bleibt Besitz und Sache der Gemeinde.

Für einen Verkauf vorgesehen ist nur eine Fläche: die 3.890 qm. Der Teil Dorfpark bleibt Besitz und Sache der Gemeinde.

Bieterverfahren und Parkgelände hängen nicht miteinander zusammen.

Das Bieterverfahren für den unteren Geländeteil an der Kolpingstraße ist eine eigenständige „Aktion,“ bei der es nur um Projektvorschläge für diesen Grundstücksteil geht. Nur dieses Areal steht, wenn ein Projektvorschlag vom Gemeinderat positiv entschieden wird, zum Verkauf.
Nach längerer Debatte über den CDU-Antrag „Parkgelände mit überplanen“ wurde beschlossen: Optional könne von einem Interessenten, der am Bieterverfahren teilnimmt, auch ein Vorschlag für die Parkgestaltung mitgeliefert werden. Optional heißt: Niemand muss, aber wer möchte, der kann eine Park-Planung mitliefern. Auf eigenes Risiko. Ein Anspruch auf Akzeptanz oder Honorierung besteht nicht.
Bürgermeister Detert Brummer-Bange erklärte auf Nachfrage am Tag nach der Ratssitzung, dass in der Ausschreibung zum Bieterverfahren auch festgeschrieben werden soll, dass keinem Teilnehmer am Bieterverfahren ein Nachteil daraus entsteht, wenn er keinen Plan für eine Parkgestaltung liefert.

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