An der Einwohnerzahl gemessen, führen Bersenbrück & Kettenkamp die Liste der Aufnahmeorte an. 60 % der 303 Menschen kommen aus den Ländern Syrien, Irak, Afghanistan.
Im Vergleich zu 2015/2016 ist das Thema Flüchtlinge in der Samtgemeinde weit in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Was als Zeichen dafür gewertet werden kann, dass es dank der großen gemeinsamen Anstrengung vieler – darunter die Samtgemeindeverwaltung und das Bürger- und Kirchenengagement in Gemeinden – gelungen ist, gut zu bewältigen, was damals eine große Herausforderung war.
Über die aktuelle Flüchtlingssituation informierte Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier in seinem Bericht zur Ratssitzung am 12. Dezember. Nach den Zahlen der Samtgemeinde leben derzeit (Stand 10. Dezember 2018) insgesamt 303 Flüchtlinge (incl. Altfälle) in der Samtgemeinde Bersenbrück.
Die meisten Menschen entfallen auf die beiden großen Orte Bersenbrück (134) und Ankum (75). Die weitere Reihenfolge: Alfhausen 39, Kettenkamp 22, Rieste 21, Gehrde 10, Eggermühlen 2. Anders sieht die Reihenfolge aus, wenn errechnet wird, wie viele Flüchtlinge auf 1.000 Einwohner kommen.
Um die 70 klartext-Berichte zum Thema Flüchtlinge – beginnend im Juli 2015 mit einer Reportage über die erste Familie aus Syrien, die hier aufgenommen wurde, von der kath. Kirchengemeinde St. Johannis in Alfhausen. Mehr dazu hier. Teil der Berichterstattung war im September 2015 auch der große Einsatz der Samtgemeindeverwaltung unter dem Titel „Das Flüchtlings-Team: Täglich neue Schicksale“. Mehr dazu hier.
Per 1.000 Ew. liegen Bersenbrück und Kettenkamp vorne.
Erst einmal Wohnraum für Flüchtlinge zu finden, das war 2015/2016 eine gewaltige Aufgabe. Damals kamen die Ankommenden dorthin, wo es passenden Wohnraum gab. Inzwischen ist die Situation eine andere, denn viele der Angekommenen haben einen Status erreicht, der es ihnen ermöglicht, den Wohnort frei auszuwählen. Auf 1.000 Ew. umgerechnet, verteilen sich die 303 Flüchtlinge in der Samtgemeinde aktuell wie folgt:
Viele Flüchtlinge sind hier geblieben, zeigen die Zahlen, und nicht in große Städte abgewandert, wo Integration vielfach deutlich schlechter gelingt als in kleineren Gemeinden. Die Lage, in der sich die Menschen befinden, ist unterschiedlich, denn nur ein Teil sind anerkannte Flüchtlinge.
84 anerkannte Flüchtlinge.
Von den 303 Flüchtlingen sind 84 als Flüchtlinge anerkannt. Das bedeutet im Wesentlichen:
- Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre.
- Sie haben einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt (Erwerbstätigkeit ist gestattet).
- Sie haben Anspruch auf privilegierten Familiennachzug.
- Eine Niederlassungserlaubnis ist nach drei oder fünf Jahren möglich – wenn z. B. der eigene Lebensunterhalt gesichert ist und bei ausreichenden Deutschkenntnissen.
99 abgelehnte/geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber.
Bei fast einem Drittel der 303 liegt die Zahl der 99 abgelehnten/geduldeten Flüchtlinge und Asylbewerber. Was Ablehnung für die Betroffenen heißt, ist individuell unterschiedlich. So mancher erhält eine Duldung, andere müssen mit Abschiebung rechnen. Abschiebung – das war auch in der Samtgemeinde schon ein Thema.
So sehr man sich bei Kriminellen, gar gewalttätigen Flüchtlingen wünscht, sie würden schnell abgeschoben oder wären schnell abgeschoben worden, so sehr kann einem das Herz schwer werden bei anderen, wenn man sie näher kennengelernt hat: Bei Menschen, die intensiv die Sprache gelernt haben, die sich gut integrieren, die wir hier auch gut als Arbeitskräfte gebrauchen könnten, die, Erwachsene wie Kinder, eine gute Zukunft verdient hätten.
Noch im Asylverfahren. Über die Anträge von 60 Personen wurde noch nicht entschieden. Sie befinden sich noch im Asylverfahren.
60 Personen in der Samtgemeinde haben den subsidiären Schutz.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, die im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 keine Flüchtlinge sind. Nach Artikel 15 einer EU-Richtlinie steht ihnen aber dennoch Schutz zu, wenn „ein ernsthafter Schaden drohen würde, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren würden“. Als ernsthafter Schaden gilt z. B. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe oder Folter. Subsidärer Schutz bedeutet im Wesentlichen:
- Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr
- bei Verlängerung: jeweils zwei weitere Jahre
- Unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt (Erwerbstätigkeit ist gestattet).
- Eine Niederlassungserlaubnis ist nach drei oder fünf Jahren möglich – wenn z. B. der eigene Lebensunterhalt gesichert ist und bei ausreichenden Deutschkenntnisse.
Hauptherkunftsländer: Syrien und Irak.
Die Flüchtlinge in der Samtgemeinde kommen vor allem aus: Syrien (28 %), Irak (23 %), Afghanistan (9 %) und aus der Türkei (7 %). 6 % kommen aus Serbien.
Zur serbischen Stadt Ruma unterhalten die Samtgemeinde und der in Alfhausen beheimatete Verein „Brücken bauen“ eine partnerschaftliche Beziehung.
Auch wenn erst einmal nur kleine Schritte gegangen werden können, so zielt diese Partnerschaft auch darauf ab, Lebensverhältnisse in Serbien zu verbessern, damit die Menschen in ihrem Heimatland bleiben und nicht zu Asylsuchenden werden. Am 21. und 22. Dezember wird eine Delegation aus der Stadt Ruma und aus Novi Sad in der Samtgemeinde zu Gast sein.
27 Personen: Neue Aufnahme-Quote für die Samtgemeinde.
Auch wenn die Zahl seit 2015/2016 drastisch gesunken ist: Es kommen weiterhin Flüchtlinge und Asylbewerber nach Deutschland. Und so informierte Horst Baier auch darüber, wie viele Menschen in der Samtgemeinde voraussichtlich bis Ende 2019 aufgenommen werden müssen.
Niedersachsen rechnet fürs kommende Jahr mit 15.000 Personen (im Zeitraum 15.9.2018 bis Ende 2019). Für den Landkreis Osnabrück errechnet sich daraus eine Aufnahme von 528 Personen. 48 Personen davon müsste die Samtgemeinde Bersenbrück aufnehmen.
„Durch die bisherige Meldung freien Wohnraumes an die Landesaufnahmebehörde konnten bisher bereits 21 Personen mehr als durch Quote zugewiesen in der Samtgemeinde Bersenbrück aufgenommen werden“, so der Samtgemeindebürgermeister. Diese Personen würden auf die neue Quote angerechnet, sodass nun tatsächlich lediglich 27 Personen aufgenommen werden müssen.