Problem Lärmbelastung: Aktionspläne für 4 Orte

Lärm wird zum Thema in Alfhausen, Ankum, Bersenbrück und Rieste. Für diese Orte müssen Lärmaktionspläne aufgestellt werden.

Hiesige Region: Kartierung des niedersächsischen Umweltministeriums von 2012.© www.umweltkarten-niedersachsen.de

Reichlich Verkehr, darunter viele Lkws, fließt Tag für Tag z. B. durch Alfhausen, Ankum und Bersenbrück. Der damit verbundene Lärm ist jetzt ein Thema, wie die Sitzung des Samtgemeinderats am 25. September zeigte. Der Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, mit der Bürger vor Umgebungslärm geschützt werden sollen.

Ankum – Bersenbrück: Kartierung des niedersächsischen Umweltministeriums von 2012.© www.umweltkarten-niedersachsen.de

 

Verkehr auf der B 214 in Ankum.

Lärmschutzpläne für 4 Orte.

In der EU-Richtlinie werden für Bundesstraßen und Autobahnen bestimmte Verkehrszahlen vorgegeben. Wenn die Zahlen in einer Gemeinde überschritten werden, wird diese Gemeinde „kartiert“ – und damit zu einer Gemeinde, für die ein Lärmaktionsplan erstellt werden muss.

Die kartierten Gemeinden sind im hiesigen Raum Alfhausen, Ankum, Bersenbrück und Rieste. Zuständig für die Erstellung der Lärmschutzpläne ist die Samtgemeinde. Wie es wo um den Umweltlärm bestellt ist – darüber werden die Lärmaktionspläne Auskunft geben und auch darüber, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht.

Der Beschluss des Samtgemeinderats lautet: „Die Samtgemeinde Bersenbrück stellt für die Mitgliedsgemeinden Alfhausen, Ankum, Stadt Bersenbrück und Rieste jeweils einen Lärmaktionsplan auf und wird diese mit den betroffenen Mitgliedsgemeinden in angemessener Form erörtern bzw. vorstellen.“

Alfhausen – Rieste: Kartierung des niedersächsischen Umweltministeriums von 2012. © www.umweltkarten-niedersachsen.de

 

Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Zu den Zielen, die mit der EU-Richtlinie verfolgt werden, gehört nicht zuletzt, die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen zu informieren. Das niedersächsische Umweltministerium hat einen Muster-Lärmaktionsplan zur Verfügung gestellt. Darin heißt es zur Beteiligung der Öffentlichkeit u.a., dass die Öffentlichkeit umfassend informiert werden soll.

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