Stiftung Sparkasse und Samtgemeinde

Ein Thema im Samtgemeinderat wird ein Beschlussvorschlag sein, nach dem „die Verwaltung beauftragt wird, zusammen mit der Kreissparkasse Bersenbrück und der DT Deutschen Stiftungstreuhand AG die zur Gründung einer Bürgerstiftung erforderlichen und vorgeschriebenen formellen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen“.

Auf den Weg gebracht werden soll in der kommenden Sitzung des Samtgemeinderats ein Stiftungsprojekt.  © Kreissparkasse Bersenbrück

Stiftungen werden immer dann sichtbar, wenn sie ihrem Stiftungszweck gemäß Gelder vergeben. So unterstützte die „Gerd + Gertrud Billenkamp-Stiftung für Ankum“ gerade den Heimatverein, den Schützenverein Asiwa, die Kolpingsfamilie und die Kirchengemeinde mit insgesamt 3.200 €.

Die „Gerd & Gertrud Billenkamp-Stiftung“ vergibt jährlich Zuwendungen mit dem Ziel, „das positive Zusammenleben in Ankum zu fördern“.

Die „Gertrud + Clemens Seelmeyer Stiftung“ gehörte zu den Initiatoren der Einrichtung eines Seniorenmobils für die Gemeinden Ankum, Eggermühlen und Kettenkamp, das im Oktober seinen Dienst aufnahm zum Wohle älterer Mitbürgerinnen und Bürger.

Nun steht eine Entscheidung des Samtgemeinderats an zur Gründung einer Stiftung von Samtgemeinde und Kreissparkasse Bersenbrück

 

„Gemeinnützige Stiftung für alle Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck“.

Zur Gründung dieser Bürgerstiftung heißt es in den Erläuterungen zu dem Beschlussvorschlag: „Im Rahmen der letzten Bürgermeisterrunde der Mitgliedsgemeinden mit der Samtgemeinde im Foyer der Kreissparkasse Bersenbrück wurde vom dortigen Vorstand, den Herren Heinemann und Pfeilsticker, sowie vom Leiter des Bereichs „Private Banking“, Herrn Heft, eine ausführliche Präsentation über das Thema „Stiftung unser Ort“ (oder auch Bürgerstiftung genannt) vorgestellt. Die „Stiftung unser Ort“ ist eine gemeinnützige Stiftung für alle Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck, aber regional begrenzt“.

Darstellung des Konzepts der Stiftung unser Ort. © Kreissparkasse Bersenbrück

 

„Zur Einwerbung von Spenden, Zuwendungen und Erbschaften“.

Die Stiftung, heißt es in den Erläuterungen weiter, „dient dem langfristigen Vermögensaufbau und stärkt das Gemeinwesen dauerhaft und nachhaltig. Sie unterstützt bürgerschaftliches Engagement und agiert möglichst unabhängig von Politik und Wirtschaft. Sie stellt somit ein Angebot zum Mitmachen und Mitwirken dar. Die Stiftung unser Ort soll die Plattform zur Einwerbung von Spenden, Zuwendungen und Erbschaften sein.“

 

„Kommune leistet Öffentlichkeitsarbeit vor Ort und entscheidet über die Verteilung der Erträge“.

„Die Sparkasse“, so die weiteren Ausführungen,  „ernennt das Stiftungskuratorium, welches die Stiftungsverwaltung kontrolliert. Die Kommune ernennt den Stiftungsrat, welcher dann über die Verteilung der anteiligen Erträge aus der Stiftergemeinschaft entscheidet. Die Kommune leistet Öffentlichkeitsarbeit vor Ort und entscheidet über die Verteilung der Erträge (Zuwendungen). Die Sparkasse übernimmt die Beratung der Stifter/innen, die Vermögensverwaltung und das Marketing allgemein. Der Treuhänder leistet die Verwaltungsarbeit wie die Erstellung der Zuwendungsbescheinigungen, die Abwicklung der Spenden und die Buchhaltung. Zudem erstellt er den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht.“

Die Kommune würde den Stiftungsrat ernennen, der dann über die Verteilung der Mittel entscheidet. © Kreissparkasse Bersenbrück

Der Beschlussvorschlag lautet: „Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Kreissparkasse Bersenbrück und der DT Deutschen Stiftungstreuhand AG die zur Gründung einer Bürgerstiftung erforderlichen und vorgeschriebenen formellen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen. Über die eigentliche Gründung und die vom Stiftungstreuhänder gefertigte Errichtungsurkunde beschließt anschließend der Samtgemeinderat.“

Ort & Zeit Ratssitzung. Der Samtgemeinderat tagt am 16. Dezember um 19 Uhr in der Aula der August-Benninghaus-Schule (Seiteneingang zur Turnhalle der Oberschule Ankum).

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