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Ab sofort: Sprengen von 12-18 Uhr verboten!

Bis Ende September ist es im Landkreis Osnabrück verboten, in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit Wasser zu sprengen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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