Ab sofort: Sprengen von 12-18 Uhr verboten!

Bis Ende September ist es im Landkreis Osnabrück verboten, in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit Wasser zu sprengen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das Verbot gilt z. B. für Golfplätze und andere Sportanlagen.

Trockenheit nun schon im 3. Jahr: Was das für die Bäume bedeutet und ob Handlungsbedarf besteht, darüber wird gerade in der Samtgemeinde diskutiert (mehr dazu hier). Besonders gravierend sind die Folgen aber für das Grundwasser. Diese Situation zwingt zu einem sehr bewussten Umgang mit Wasser und den Verzicht auf jede Art Wasserverschwendung wie z. B., im Sommer nachmittags den Rasen zu sprengen.

Ein entsprechendes Verbot war bereits 2019 verhängt worden. In dem Zusammenhang gab es in Ankum im August 2019 eine Veranstaltung der Grünen, über die klartext unter dem Titel „Engagierte Debatte über Wasser“ berichtete (mehr dazu hier).

2019 kam es bei einer Veranstaltung der Grünen mit der grünen EU-Abgeordneten Viola von Cramon zu einer intensiven und lebhaften Debatte über das Thema Wasser.

 

„Historisch niedrige Grundwasserbestände“.

Warum erneut ein Verbot? Dazu heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises Osnabrück vom 30. Juni: „Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hat dem Landkreis Osnabrück die aktuellen Grundwasserstände für den Juni 2020 mitgeteilt. Die Auswertungen zeigen deutlich, dass die historisch niedrigen Grundwasserstände aus den Dürrejahren 2018 und 2019 an einigen Messstellen im Jahre 2020 noch einmal unterboten wurden. Diese Messergebnisse haben die Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück dazu veranlasst, wie im vergangenen Jahr die Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung zu erlassen. „Wenn alle Wasser sparen, geben wir uns und unserer Landschaft gemeinsam eine bessere Chance auf Regeneration der Wasserstände“, so Detlef Wilcke, Leiter der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Osnabrück.

Zum Thema Dürre und ihre Folgen gibt es ein sehr informatives Video der Helmholtz Klimainitiative. Hier zu finden: https://www.youtube.com/watch?v=FGLs0VmM3Xc. Gespickt mit Infos ist auch die Webseite des Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (www.ufz.de).

 

Weil zwischen 12 und 18 Uhr ein Großteil des Wassers ungenutzt verdunstet.

Laut Pressemitteilung haben „die Dürrejahre 2018 und 2019 deutliche Spuren hinterlassen, dieser Trend setzt sich im Jahr 2020 weiter fort. Die behördliche Anordnung soll ab sofort dazu beitragen, Wasser zu sparen, denn zwischen 12 und 18 Uhr verdunstet gerade bei sommerlichem Wetter ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt. „Dies hilft nicht den Pflanzen, sondern befeuchtet hauptsächlich die Luft. Hier sollte sich jeder private Haushalt das Wissen und die Erfahrung der Landwirtschaft zu eigen machen. Jeder Landbewirtschafter beherzigt diesen Grundsatz, der mittlerweile in den meisten Beregnungsrechten so auch verankert ist. Die Land- und Forstwirtschaft ist in der Allgemeinverfügung mit aufgeführt, um zu unterstreichen, dass private Gärtner und Landwirte in dieser Extremsituation an einem Strang ziehen sollten“, so Detlef Wilcke.

 

Gilt für alle und für jede Art Wasser – aber zwei Ausnahmen.

Blumen gießen per Kanne bleibt erlaubt.

Der Landkreis betont, „dass diese Beschränkung für alle Wassernutzer im Landkreis Osnabrück gilt und zwar völlig unabhängig davon, ob das Wasser aus einem eigenen Brunnen gefördert, das Wasser aus dem Trinkwassernetz oder der eigenen Regentonne entnommen wird. Von dem Verbot sind nur spezialisierte Betriebe wie zum Beispiel Gartenbaubetriebe ausgenommen, die mit Mikro- und Tröpfchenbewässerung ihre Topfpflanzen auch in der Mittagshitze feucht halten müssen. Diese Ausnahme gilt natürlich auch für jeden, der mit der Gießkanne seine Balkonblumen am Nachmittag versorgt.“

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügungen kann auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Die Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück ist unter wasserwirtschaft@Landkreis-Osnabrueck.de erreichbar.

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