Themen und Hintergründe

Prioritätenliste und Flüchtlinge sind zwei Tagesordnungspunkte der nächsten Sitzung des Samtgemeinderats am 14. Dezember. Dazu kommt eine Personalie, die im Vorfeld für emotionsgeladene Debatten sorgte: die Wahl eines neuen Ersten Samtgemeinderats.

Die nächste Sitzung des Samtgemeinderats findet am 14. Dezember um 19.00 Uhr im Hotel Sauerland in Alfhausen, Hauptstraße 14, statt. Die Tagesordnung umfasst 10 Punkte. Der letzte Punkt ist, wie üblich, die Einwohnerfragestunde.


Kein TOP HaseEnergie.

Anders als im Bersenbrücker Kreisblatt am 12. Dezember zu lesen war, werden Bürger, die die Ratssitzung besuchen, keinen Tagesordnungspunkt HaseEnergie erleben. Der steht nicht im öffentlichen Teil auf der Tagesordnung.
Der nicht-öffentliche Teil der Ratssitzung ist – für die Bürger wie für die Presse – nicht öffentlich. Die Tagesordnung zum nicht-öffentlichen Teil geht auch nicht an die Presse.

Zum Hintergrund HaseEnergie: Nichts Brisantes. Dass die Gasnetze gekauft werden, wurde bereits im Rahmen der Abstimmung über einen Nachtragshaushalt am 15.10. vom Samtgemeinderat beschlossen. Mehr dazu hier. Offen blieb nur eine Frage: Nimmt HaseEnergie den Kredit selber auf oder sind die Zinskonditionen günstiger, wenn die Samtgemeinde den größten Teil des Darlehens aufnimmt (HaseEnergie ist eine 100%ige Tochter der Samtgemeinde). Kommunen bekommen in der Regel zinsgünstigere Kredite als ein Unternehmen. Sollte HaseEnergie im nicht-öffentlichen Teil der kommenden Ratssitzung auf der Tagesordnung stehen, wird es um diese Frage – die Konditionen der kontaktierten Banken – gehen und wohl auch um die Kommunalaufsicht, die entscheidet, welcher Anteil des Kredits von der Samtgemeinde aufgenommen werden darf.

 

TOP: Kolumbarium in Gehrde

Soll es zusätzlich zu den bestehenden Friedhöfen, die in der Samtgemeinde alle in der Trägerschaft der Kirchen sind, weitere Friedhöfe geben? Zu der Absicht eines privaten Friedhofsbetreibers, einen Ruheforst in Ankum einzurichten, sagte der Samtgemeinderat im Juli nein.
In dieser Ratssitzung geht es um den Plan eines Bestattungsunternehmers, ein Kolumbarium – eine Begräbnisstätte für Urnen – einzurichten. Mehr dazu hier. „Das Bestattungsunternehmen Lemke aus Gehrde“, so die Samtgemeinde, „plant die Errichtung eines Kolumbariums in der Mitgliedsgemeinde Gehrde. Vorgesehen ist dafür ein Grundstück am Gehrder Weg.“ Herr Lembe wird dem Samtgemeinderat sein Projekt erläutern.

 

TOP: Prioritätenliste Haushaltsplanung 2016

Keine leichte Aufgabe: Zu entscheiden, welche der vielen Aufgaben der Samtgemeinde eine höhere oder eine geringere Priorität genießen.

Wird die Grundschule Gehrde bald erweitert? Ist die Sanierung des Hallenbads Ankum dringlicher als anderes? Um solche Fragen geht es bei der Prioritätenliste. Sie wird über diese Ratssitzung hinaus die Parteien und Gemüter beschäftigen. Zum Sachverhalt heißt es von Seiten der Samtgemeinde: „In der Samtgemeinderatssitzung vom 15.07.2015 wurde beschlossen, dass auf Grundlage einer in Abstimmung mit den Bürgermeistern/Räten zu erstellende Liste über notwendige Investitionen der Samtgemeinde in den einzelnen Mitgliedsgemeinden eine Prioritätenliste zur Festlegung einer Reihenfolge der Investitionsvorhaben zu erstellen ist.“ Mehr dazu hier.
In die heiße Phase wird die Debatte erst im Januar gehen. Die Prioritätenliste ist derzeit noch im Beratungsprozess. Und so heißt es in der Mitteilung der Samtgemeinde: „Im weiteren Verlauf soll diese Liste nun in den Fraktionen weiter beraten werden. Die Fraktionen werden gebeten, die Bewertung der Investitionen nach Prioritäten zu prüfen und ggf. Änderungsvorschläge zu machen. In Abhängigkeit von der allgemeinen Haushaltssituation wird die Verwaltung nachgehend die Investitionsplanung im Haushalt vornehmen und Vorschläge zur zeitlichen Umsetzung machen.“

 

TOP: Neubau KiTa in Alfhausen

In dieser KiTa reicht der Platz nicht. Alfhausen braucht eine weitere KiTa.

In dieser KiTa reicht der Platz nicht. Alfhausen braucht eine weitere KiTa.

Dazu die Samtgemeinde: „Die Gemeinde Alfhausen plant derzeit auf dem Grundstück Weßling die Errichtung einer neuen KiTa, die zunächst aus 2 Regelgruppen bestehen und die Möglichkeit der Erweiterung mit einer zusätzlichen Krippengruppe bieten soll.
Die zwei Regelgruppen ergeben sich aus der Überlegung, eine Regelgruppe aus dem jetzigen Kindergarten herauszulösen und durch eine Krippengruppe zu ersetzen. Entsprechende Vorgespräche mit der Kirchengemeinde St. Johannis haben bereits stattgefunden.
Der neue Kindergarten soll zum 01.08.2017 bezugsfertig sein. Um die Betreuungslücke für das kommende Kindergartenjahr zu schließen, wird auf das bereits diskutierte Angebot zurückgekommen, einen Teil der Grundschule für eine Regelgruppe zu nutzen. Ob eine Regelgruppe ausreicht, ist nach Ende der Anmeldefrist zu entscheiden.
Da es sich bei dem Betrieb einer Kindertagesstätte um eine Dienstleistung mit einem voraussichtlich weit über 50.000,00 Euro liegenden Zuschuss pro Jahr handelt, ist nach derzeitiger Rechtslage eine derartige Dienstleistung europaweit auszuschreiben.
Ein Ausschreibungsverfahren kann nur vermieden werden, wenn die Trägerschaft der Einrichtung von der Kommune selbst übernommen wird. Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte in Alfhausen durch die Samtgemeinde Bersenbrück zu übernehmen.“

Beschlussvorschlag:
„Die Samtgemeinde Bersenbrück übernimmt für die neu zu errichtende Kindertagesstätte in der Gemeinde Alfhausen die kommunale Trägerschaft. Die Samtgemeinde Bersenbrück beteiligt sich aufgrund einer noch zu schließenden Vereinbarung (Nutzungsvertrag) mit 10 % an den Baukosten. Das Raumprogramm ist am Bedarf zu orientieren und mit der Samtgemeinde abzustimmen.“

 

TOP: Straßenreinigung

Da gibt es eine gute Nachricht: Die Straßenreinigung wird nicht teurer, es bleibt bei den bisherigen Preisen. Entscheiden wird der Rat über folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
„a) Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Straßenreinigungsgebühr pro Kehrmeter beträgt unverändert im Jahr 2016 1,00 € je Straßenfrontmeter.“

 

Das Flüchtlings-Team (von links nach rechts): Alexander Hummert, Maike Korfage, Thomas Oeverhaus, Hermann Loxterkamp, Gabriele Linster und Andreas Schulte. Foto Samtgemeinde.

Das Flüchtlings-Team (von links nach rechts): Alexander Hummert, Maike Korfage, Thomas Oeverhaus, Hermann Loxterkamp, Gabriele Linster und Andreas Schulte. © Foto Samtgemeinde.

TOP: Flüchtlings- und Asylproblematik

Die Liste: Im Notfall könnte eines dieser Objekte als Flüchtlingsunterkunft in Frage kommen.

Die Liste: Im Notfall könnte eines dieser Objekte als Flüchtlingsunterkunft in Frage kommen.

Solange sich genug Wohnraum findet, kann die Samtgemeinde Flüchtlinge so unterbringen, wie es ihr erklärtes Ziel ist, um sie schnell und gut zu integrieren: in Wohnungen und Häusern. Für das Jahr 2016 werden jedoch deutlich höhere Zuweisungen von Flüchtlingen erwartet. Darum, so die Befürchtung der Samtgemeinde, wird „eine Unterbringung auf dem privaten Wohnungsmarkt mit aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich sein“. Mehr dazu hier.
Um für Notsituationen gerüstet zu sein, legt die Samtgemeinde eine Liste mit Turnhallen und anderen Örtlichkeiten vor, die für eine Unterbringung von Flüchtlingen in Frage kommen könnten. Außerdem soll der Bürgermeister Wohneigentum für Flüchtlinge/Obdachlose kaufen dürfen und er möchte mehr Personal für die Flüchtlingssachbearbeitung einstellen. Holen will sich   Samtgemeindebürgermeister Dr. Baier die Zustimmung des Samtgemeinderats zu folgenden Punkten:

Beschlussvorschlag:
„a) Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, aufgrund der stark angespannten Lage auf dem privaten Wohnungsmarkt im Ausnahmebedarfsfall auf Liegenschaften in der beigefügten Immobilienliste zurückzugreifen, um die gesetzliche Pflichtaufgabe (Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbewerbern) ordnungsgemäß zu erfüllen. Sofern Liegenschaften im Eigentum der Mitgliedsgemeinden stehen, ist mit der Eigentümerkommune Rücksprache zu halten und eine Einigung zu erzielen. Der Samtgemeindeausschuss wird unverzüglich informiert, sofern auf entsprechende öffentliche Immobilien zur Flüchtlingsunterbringung zurückgegriffen werden muss.
b) Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, Wohneigentum für die Unterbringung von Flüchtlingen und/oder Obdachlosen zu erwerben. Der Kaufpreis darf max. 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, höchstens jedoch 300.000 Euro, betragen. Der Samtgemeindeausschuss ist unverzüglich nach erfolgtem Kauf zu informieren.
c) Um dem massiv gestiegenen bzw. dem noch weiter zu erwartenden starken Arbeitsanfall im Bereich der verwaltungsinternen Flüchtlingssachbearbeitung bewältigen zu können, wird der Personalbedarf im Fachdienst IV kurzfristig adäquat aufgestockt.“

 

TOP: Wahl des Ersten Samtgemeinderats

Ob Andreas Güttler Erster Samtgemeinderat und damit der Vize von Dr. Baier wird, darüber entscheidet der Samtgemeinderat.

Ob Andreas Güttler Erster Samtgemeinderat und damit der Vize von Dr. Baier wird, darüber entscheidet der Samtgemeinderat.

Samtgemeindebürgermeister Dr. Baier wird dem Samtgemeinderat vorschlagen, Andreas Güttler zum Ersten Samtgemeinderat und damit zu seinem Stellvertreter zu wählen. Mehr dazu hier.

Beschlussvorschlag:
„Herr Andreas Güttler, wohnhaft 49610 Quakenbrück, Dorotheenstraße 10, wird mit Wirkung zum 01. Mai 2016 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum 1. Samtgemeinderat der Samtgemeinde Bersenbrück für die Dauer von 8 Jahre gewählt. Die Besoldung erfolgt nach den Bestimmungen der Nds. Kommunalbesoldungsverordnung.“

 

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