Fakten-Check in Sachen Johannes Koop

Leserbrief im Bersenbrücker Kreisblatt vom 30. April 2015

Leserbrief im Bersenbrücker Kreisblatt vom 30. April 2015

Ein befristetes Beamtenverhältnis liefert derzeit Diskussionsstoff. Es geht um Johannes Koop, den Ersten Samtgemeinderat der Samtgemeinde Bersenbrück. Hier ein Fakten-Check, um mit Frank Plasberg zu sprechen, zu einem Leserbrief in dieser Sache.

„Durch Herrn Baiers Weigerung, Johannes Koop zur Wiederwahl vorzuschlagen, werden Steuergelder von ca. 600.000 Euro vergeudet. …Warum wird ein körperlich und geistig im besten Mannesalter befindlicher Beamter in den Zwangsruhestand versetzt?“, war am 30. April in einem Leserbrief im Bersenbrücker Kreisblatt zu lesen.

Der Fakten-Check:

Fakt 1

Das Beamtenverhältnis des Ersten Samtgemeinderats Johannes Koop ist auf acht Jahre befristet. Grundsätzlich gilt: Bei befristeten Tätigkeiten und Ämtern ist festgeschrieben, wann sie beginnen und wann sie enden.

Fakt 2

In der Sache Johannes Koop ist das Kommunalrecht* zu Rate zu ziehen. „Die Stelle ist auszuschreiben“, heißt es kurz und klar in § 109. Davon wurde bei Herrn Koop bereits zweimal abgewichen: Die Ernennung zum Ersten Samtgemeinderat wurde bei der ersten Wahlzeit ohne Ausschreibung vorgenommen, dann gab es – wieder ohne Ausschreibung – eine zweite Amtszeit. Am 19. März diesen Jahres wurde nun im Samtgemeinderat entschieden zu tun, was nach der Kommunalverfassung der Regelfall sein soll: die Stelle auszuschreiben.
* § 109 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, “Wahl und Abwahl von Beamtinnen und Beamten auf Zeit“.

Fakt 3

Dass eine Position wie die, die Herr Koop innehat, nach dem Ablauf der acht Jahre ausgeschrieben wird, entspricht dem Gesetz und bedeutet auch nicht, dass Herr Koop in den „Zwangsruhestand“ versetzt wird. Es bedeutet: Der Betreffende muss und sollte sich ein neues Arbeitsverhältnis suchen. In diesem konkreten Fall könnte er sich auf die ausgeschriebene Stelle bewerben oder sich ein anderes Arbeitsverhältnis suchen. Im Zusammenhang mit der Diskussion über Herrn Koop sei an eine andere Personalie erinnert: 2010 wählte die CDU-Mehrheit den Ersten Kreisrat Dr. Kassing (ebenfalls CDU-Mitglied) nicht wieder. Damals gab es keine „Das-kostet-den-Steuerzahler-Geld“-Debatte.

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hatten 2013 2,8 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland einen befristeten Vertrag. Frauen und Niedriglohnbezieher sind davon besonders stark betroffen. Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge hat sich in den letzten 20 Jahren vervielfacht.

Fakt 4

Das ihm zustehende Ruhegehalt würde in der causa Johannes Koop auch nur in voller Höhe anfallen, wenn Herr Koop sich dafür entscheidet, keine neue berufliche Tätigkeit aufzunehmen, oder wenn es nicht gelingt, eine neue Berufstätigkeit zu finden. Ob sich ein Ruhegehalt bis zum Rentenalter auf 600.000 Euro belaufen würde, vermag niemand zu sagen. Was gezahlt werden müsste, hängt auch von Herrn Koop ab.

Fakt 5

Wahlbeamten wie Herrn Koop steht, anders als normalen Arbeitnehmern, ein Ruhegehalt zu. Das wird von der Niedersächsischen Versorgungskasse (NVK) gezahlt. Die NVK mit Sitz in Hannover berechnet die Versorgungsbezüge. Derzeit werden von der NVK 5.200 Ruhestandsbeamte versorgt. Bezöge Herr Koop ein Ruhegehalt, würde das jedoch nicht zu einer erhöhten Umlage und damit auch nicht zu einer Belastung der Samtgemeinde führen.

Vor der Frage stehen, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht: Das kennen zum Beispiel Hunderte von Mitarbeitern bei der Post. Läuft der Vertrag eines Post-Mitarbeiters aus, ist der Druck, ein neues Arbeitsverhältnis finden zu müssen, enorm, denn bei vielen Menschen in einer solchen Lage droht ansonsten Hartz IV.

Fakt 6

Seit Jahrzehnten steht die Beamtenversorgung in der Kritik. Deutlich verändert hat sie bislang keine, auch keine CDU-geführte niedersächsische Regierung. Im Februar diesen Jahres forderte der Bund der Steuerzahler, „die Pensions-Privilegien der niedersächsischen Bürgermeister und der übrigen kommunalen Wahlbeamten durch Gesetzesänderung zu beseitigen“ und verweist darauf, dass in Hessen „derzeit alte Zöpfe“ abgeschnitten werden – von der schwarz-grünen Landesregierung, mit Unterstützung von SPD und FDP.

 

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Ein Kommentar

  1. Reiner Mühlbauer

    Fakt 1

    Banalität, aber warum sollte man bewährte Pferde ersetzen?
    Bisher hatte Herr Koop das Amt doch tadellos geführt, oder gibt / gab es Beschwerden ?

    Fakt 2

    Das Gesetz sieht aber auch Ausnahmen vor, z.B. wenn mit der Wahl des vorgeschlagenen Bewerbers zu rechnen ist.

    Hier stellt sich die Frage was der Grund dafür ist das Herr Dr. Horst Baier Herrn Koop nicht mehr vorgeschlagen hat.
    Liegt es an der fachlichen Qualifikation oder an persönlichen Animositäten?

    Fachlich wäre an dieser Stelle nicht zu beanstanden, persönliche Animositäten gehen zu Lasten des Steuerzahlers und zeugen von einer mangelnden Professionalität von Dr. Horst Baier.

    Fakt 3
    Auch hier wird versucht eine Banalität zu erläutern und dabei Äpfel mit Birnen verglichen.

    Die Positionen der öffentlichen Verwaltung sind in einigen Bereichen auf Zeit besetzt, was aber nicht zwangsweise bedeuten muß diese jeweils nach Ablauf neu besetzen zu müssen, was angesichts solcher Kleinigkeiten wie Amtsübergabe und Einarbeitungszeit auch ineffektiv erscheint.

    Wenn hier also das Gesetz Möglichkeiten eröffnet, warum ist es dann verwerflich diese zu nutzen, wie hier suggeriert wird ?

    Das hierbei „vermeintlich relevante Beispiele“ als „Sündenfälle aus der Vergangenheit“ herangezogen werden ist ebenfalls einem Faktencheck zu unterziehen, meines Wissens nach hat Herr Kassing in diversen Anschlußverwendungen keinerlei zusätzliche Kosten verursacht, oder ist hier anderes bekannt ?

    Fakt 4

    Was in der Tat abzuwarten bleibt, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann.

    Fakt 5
    Auch hier werden m.E. Äpfel mit Birnen verglichen, denn wer das Ruhegehalt bezahlt ist letztendlich egal, es wird aus Steuergeldern finanziert, oder druckt die NVZ eigenes Geld?

    Fakt 6

    Wird sich hier mit fremden Federn geschmückt, oder bestehen ähnliche Pläne auch seitens der gelobten Parteien hier ?

    Wenn nicht, warum nicht ?

    Insgesamt also ein netter Versuch der Rechtfertigung von zusätzlichen Ausgaben, mehr allerdings nicht.

    Letzten Endes hat die Entscheidung von Dr. Horst Baier zu der entstandenen Situation geführt und er müsste begründen warum er den bisherigen Amtsinhaber durch einen, in der Verwaltungsgröße realtiv unerfahrenen neuen ersetzt, der zusätzlich zu den bisherigen Amtsaufgaben auch noch ein Referat leiten soll.

    Er müsste auch erklären warum dazu, trotz eigener Verwaltung und Personalreferat, zusätzlicher externer Sachverstand eingekauft werden musste, schließlich bedeutet es, neben den zusätzlich entstandenen Kosten, schlicht die Übergabe der Verantwortung für die Entscheidung auf die externen Dienstleister.

    Leider konnte ich dazu nirgendwo etwas finden.

    Mit seinen Ankündigungen von zukünftigen Einsparungen hat er große Erwartungen geweckt, die unter dem Strich auch erfüllt werden müssen.

*

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