klartext-Gründerin Rita Stiens klagte gegen den CDU-Rat Dennis Lindemann wegen unwahrer und rufschädigender Behauptungen. Zum Klage-Risiko für Rita Stiens gehörte von Anfang an die Möglichkeit, dass das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der CDU-Rat seine Aussagen aufgrund der Meinungsfreiheit tätigen durfte – selbst wenn diese unwahr sind.
Ein kommentierender Beitrag in eigener Sache.
Worum ging und geht es? Dennis Lindemann veröffentlichte am 27. Januar 2020 und damit wenige Wochen vor der entscheidenden Stichwahl zwischen den Samtgemeindebürgermeister-Kandidaten Michael Wernke (CDU) und Klaus Menke (UWG Ankum) auf seiner Facebook-Seite die Sätze: „Klartext ist ein Nachrichtenformat, dass es ohne die Finanzierung einzelner politischer Gruppen nicht geben würde! Es ist bezahlte Berichterstattung. Parteiisch, unfair und politisch!“.
Diese Behauptungen sind unwahr und zudem rufschädigend, so die klartext-Gründerin, Journalistin und Sachbuchautorin Rita Stiens.
Auf anwaltliche Schreiben ging Dennis Lindemann nicht ein, und so reichte Rita Stiens beim Amtsgericht Bersenbrück vor 16 Monaten Klage ein – die jetzt abgewiesen wurde. Warum?
Es gibt seit 2016 – und damit seit Jahren – keinerlei finanzielle Unterstützung von klartext durch politische Gruppen.
Die Wahrheit, wie sie auch im Gerichtsverfahren sichtbar wurde, war in den Jahren zuvor mehrfach auf klartext zu lesen: Es gibt seit 2016 – und damit seit Jahren – keinerlei finanzielle Unterstützung von klartext durch politische Gruppen.
Die einzige Unterstützung, die es je gab, liegt inzwischen fast 6 Jahre zurück: Im Start-Jahr 2015 gab es einen einmaligen unterstützenden Betrag – als Beitrag zur Honorierung eines Grafikers für dessen technisch-grafischen Aufbau des Portals.
Einmalig in 2015 – das war’s. Und das wurde 2018 erneut öffentlich, als die klartext-Gründerin erstmalig – erfolgreich – per Anwalt gegen eine unwahre Finanzierungsbehauptung eines CDU-Rats vorgegangen war, mit dem Dennis Lindemann seit 2016 gemeinsam in der CDU-Fraktion des Samtgemeinderats sitzt.
Unbestritten in der mündlichen Verhandlung am 30. Juli diesen Jahres: Es hätte klartext auch ohne den unterstützenden Beitrag gegeben. Was heißt: Die Behauptung des CDU-Rats Lindemann, dass es klartext „ohne die Finanzierung einzelner politischer Gruppen nicht geben würde“, ist eine unwahre Behauptung.
Ein Urteil pro Meinungsfreiheit. „Kein Freibrief“.
Warum die Klage-Abweisung? Richter Oliver Sporré, der Direktor des Amtsgerichts, verkündete seine Entscheidung am gestrigen Freitag, 27. August, in öffentlicher Sitzung. Die Klägerin Rita Stiens war vor Ort. Der Richter erläuterte seine Entscheidung mit einigen Sätzen.
Die Entscheidung, die Klage abzuweisen, war eine zugunsten der Meinungsfreiheit. Zu den erklärenden Sätzen gehörte ebenfalls: Das Urteil sei „kein Freibrief “ dafür, die Behauptungen erneut zu tätigen. Warum genau der Richter entschieden hat, wie er entschied – sich dazu zu äußern ist erst möglich, wenn die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung vorliegt. Das kann noch einige Tage dauern.
Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung? Konkurrierende Grundrechte.
Es sei „kein einfacher Fall“, hatte der Richter schon zu Beginn des Verfahrens gesagt. Wenn es um konkurrierende Grundrechte geht wie z. B. Meinungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht, stehen Richter vor schwierigen Abwägungsaufgaben.
Ist, was Dennis Lindemann sagte, eine Meinungsäußerung oder sind die Sätze, um die es ging, unwahre Tatsachenbehauptungen? Wann ist, juristisch betrachtet, eine falsche Behauptung eine unwahre Tatsachenbehauptung? Viele Fragen, viele Aspekte, insgesamt ein für Nicht-Juristen nur schwer zu durchdringendes gesetzliches Dickicht. Der Richter hat nun entschieden – zugunsten der Meinungsfreiheit.
Meinungsfreiheit. Anstand. Moral.
Dennis Lindemann stellte nicht nur die beiden Behauptungen auf, gegen die Klage eingereicht wurde. Er verstieg sich im Chatverlauf zu seinen Aussagen auch noch zu dem Satz: „Klartext hat nur diese eine gekaufte Dame, die in immer derselben Art Berichte verfasst und die von politischen Akteuren benutzt wird, um Stimmung zu machen.“
„Gekaufte Dame“, „es ist bezahlte Berichterstattung“? Die Behauptungen von Dennis Lindemann kommen der Bezichtigung gleich, Rita Stiens sei eine korrupte Journalistin; eine, die gegen Bezahlung parteiische Berichterstattung liefert. Die Wahrheit ist eine andere.
Wie vom Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht wird, ist immer eine individuelle Entscheidung und damit auch eine Frage von Anstand und Moral.
Aufgabe von Journalismus: Recherchieren und hinterfragen.
Das Vorgehen von Dennis Lindemann markiert nur die Spitze eines Eisbergs, denn klartext und die klartext-Berichterstatterin stehen seit Jahren unter Beschuss aus den Reihen der CDU.
Warum der Furor gegen klartext? Weil bei klartext geschah und geschieht, was Journalismus leisten soll. Dazu gehört z. B., nicht einfach nur wiederzugeben, was gesagt wird, sondern auch der Frage nachzugehen, ,stimmt eigentlich, was gesagt wird‘?
So ging klartext beispielsweise der Frage nach, ob zutrifft, dass es im Samtgemeinderat in den Baier-Jahren ein ständiges Gegeneinander in Gestalt von Block-Voten gab und wertete dafür – Abstimmung für Abstimmung – Protokolle zu Ratssitzungen aus.
Als Ergebnis der umfangreichen Recherche wurde am 23. Januar 2020 ein Bericht mit dem Titel „Bei 236 Abstimmungen nur 7 x Block-Voten“ (hier) veröffentlicht. Dieser Bericht missfiel Dennis Lindemann, ebenso wie dem CDU-Rat Axel Meyer zu Drehle, laut Bersenbrücker Kreisblatt der Leiter des Wahlkampfs von Michael Wernke. Vier Tage nach dem Erscheinen des Berichts dann die Behauptungen von Dennis Lindemann, die Gegenstand des Gerichtsverfahrens waren.
„Wie ich hier CDU erlebe, das habe ich mir nach 40 Berufsjahren nicht vorstellen können“.
Anlässlich der teils übel-persönlichen Attacken aus den Reihen der CDU-Samtgemeinderäte wandte sich klartext-Gründerin Rita Stiens Ende Mai 2018 per Mail an Agnes Droste (CDU), die Vorsitzende des Samtgemeinderats, und schrieb ihr u.a.: „Ich habe so manches hingenommen, von massiver persönlicher Bedrängung über einen nächtlichen Drohanruf, Androhungen von Schadenersatzansprüchen, worüber ich noch nicht geschrieben habe, weil ich auf Besinnung in den entsprechenden CDU-Kreisen gehofft habe“.
Die Mail schloss mit den Worten: „Ich habe in meinem Berufsleben mit so manchem CDU-Politiker zu tun gehabt, und es war immer ein guter und befruchtender Umgang. Wie ich hier CDU erlebe, das habe ich mir nach 40 Berufsjahren nicht vorstellen können“. Besser wurde es nicht in den Jahren danach.
Schützenhilfe durch den CDU-Samtgemeindebürgermeister.
klartext mundtot machen? Medienvielfalt und kritische Berichterstattung verhindern zu wollen, kommt einem Angriff auf demokratische Grundwerte gleich. Der bisher letzte Akt der Aktivitäten gegen klartext: Einige Monate nach dem Amtsantritt des CDU-Samtgemeindebürgermeisters Michael Wernke wurde klartext aus dem Verteiler der Pressestelle der Samtgemeinde gestrichen – mehr dazu hier.
(1) https://www.iurastudent.de/streitstaende/ffentliches-recht/werden-von-der-meinungsfreiheit-auch-unwahre-tatsachenbehauptungen
(2) Screenshot: https://www.facebook.com/JU-Bersenbrück-472320059539406/ (4. Februar 2020)