Einzelhandelskonzept soll tote Ortskerne verhindern

Leerstand gibt es in so einigen Orten, auch in Ankum.

Mit einem Einzelhandelskonzept, wie es in Bersenbrück auf dem Tisch liegt, soll sichergestellt werden, dass ein vielfältiges Angebot an Geschäften in den Ortskernen erhalten bleibt. Noch zeigt sich in Orten der Samtgemeinde erst in Ansätzen, dass Leerstand und Umnutzung in Büroräume und Wohnraum die gewohnte Lebendigkeit bedrohen. Ein weiteres Wegbrechen von Geschäften kann aber schnell, sogar sehr schnell geschehen.

Viele Städte und Orte haben mit Leerständen in der Innenstadt zu kämpfen. Daraus wurde die Lehre gezogen, dass es notwendig ist, die Einzelhandelsentwicklung zu steuern – mit einem Einzelhandelskonzept. Es soll den Einzelhandel in einer Gemeinde entwickeln und zugleich Vorhandenes schützen.

Leerstand gibt es in so einigen Orten, auch in Ankum.

Leerstand gibt es in so einigen Orten, auch in Ankum.

In Bersenbrück liegt ein solches Einzelhandelskonzept auf dem Tisch. Bündnis90/Die Grünen gehören seit 2011 zu den Vorkämpfern für ein Einzelhandelskonzept. Sie teilten Ende 2014 mit: „Im Interesse einer am Wohl aller ausgerichteten Entwicklung, haben Bündnis90/Die Grünen im Stadtrat Bersenbrück ein Einzelhandelskonzept beantragt. Es wurde über Monate unter Mitarbeit aller Ratsfraktionen, der Fördergemeinschaft, der IG-Innenstadt und der Industrie- und Handelskammer (IHK) entwickelt.“ Das jetzt zur Diskussion stehende Papier zeigt, worum es bei einem solchen Konzept geht. In einem Einzelhandelskonzept wird festgelegt, was wo seinen Platz haben soll.

  • Im Zentrum einer Stadt wird angesiedelt, was wohnortnah angeboten werden sollte und in der Regel häufig gebraucht wird. Dafür wird zunächst einmal festgelegt, welche Bereiche einer Stadt überhaupt zum Bereich Zentrum gehören.
  • In Gewerbe- bzw. Sondergebieten – die festgelegt werden müssen – wird angesiedelt, was der Verbraucher nur periodisch oder selten kauft.

Welche Sortimente, sprich welche Art Geschäfte „innenstadtrelevant“ sind, also in der Innenstadt siedeln sollen, und welche außerhalb der Innenstadt, ist im Entwurf des Bersenbrücker Einzelhandelskonzepts in zwei Katalogen festgehalten. Derzeit sieht das wie folgt aus:

Bekleidungsgeschäfte sollen ihren Platz in der Innenstadt haben.

Bekleidungsgeschäfte sollen ihren Platz in der Innenstadt haben.

Beispiele für Sortimente Innenstadt

Sanitätswaren • Bücher, Spielwaren, Bastelartikel • Bekleidung, Wäsche • Kurzwaren, Handarbeitsartikel und Stoffe • Schuhe und Lederwaren • Sportbekleidung • Elektrokleingeräte und Elektrogroßgeräte • Unterhaltungselektronik, Ton- und Bildträger • Computer und Zubehör • Telekommunikation • Foto und Zubehör • Haushaltswaren, Glas, Porzellan und Keramik • Geschenkartikel, Kunstgewerbe, Bilder und Rahmen • Haus- Tischwäsche und Bettwaren • Uhren, Schmuck, Optik, Akustik • Musikalien und Münzen • Baby und Kinderartikel.

Dazu kommen Sortimente, die der Nahversorgung zugeordnet werden:

Nahrungs- und Genussmittel • Tabakwaren, Reformwaren • Getränke • Drogerie- und Parfümeriewaren • Apothekerwaren • Schnittblumen • Schreib-, Papierwaren, Zeitschriften und Zeitungen.

Möbelgeschäfte oder Baumärkte sollen ins Gewerbegebiet.

Möbelgeschäfte oder Baumärkte sollen ins Gewerbegebiet.

Beispiele für Sortimente Gewerbegebiet/ Sondergebiet

Lebende Tiere, Zooartikel, Tierpflegemittel, Tiernahrung • Arbeitsbekleidung • Lampen, Leuchten • Antiquitäten • Möbel, Küchen, Büromöbel • Gartenmöbel • Matratzen • Gardinen und Zubehör • Teppiche, Bodenbeläge • Pflanzen und Zubehör • Eisenwaren, Werkzeuge, Bäder / Zubehör, Sanitär, Fliesen • Installationsmaterial, Rollläden, Rollos, Markisen • Farben, Lacke, Tapeten • Holz, Bauelemente • Campingartikel • Sportgroßgeräte • Reitsportartikel • Angel- und Jagdbedarf.

Noch ist das Bersenbrücker Konzept ein Entwurf.

Dass er im Stadtrat Zündstoff bietet, ist schon jetzt abzusehen. Da geht es zum einen um „Grenzziehungen“. Zum Beispiel um die Frage, welche Gebiete zum zentralen Versorgungsbereich gehören sollen und welche nicht.

Kontrovers wird sicher auch die Debatte darüber verlaufen, welche Sortimente – also welche Art Geschäfte – der Innenstadt zugeordnet werden sollen und welche den Gewerbe-/Sondergebieten.

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