Johannes Koop: Letzter Akt eines Trauerspiels

Ein Kommentar von Rita Stiens

Zum Ende der gestrigen Samtgemeinderatssitzung eine Überraschung: CDU-Fraktionschef Gerd Uphoff kündigte an, der Erste Samtgemeinderat Johannes Koop habe sich um die neu ausgeschriebene Stelle beworben. Mit der Bemerkung, Koop könne doch wohl mit einem „fairen Verfahren“ rechnen, unterstellte Uphoff zugleich, eine faire Auswahl würde, ohne dass sie von ihm angemahnt wird, möglicherweise nicht erfolgen.

Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier (links) und der Erste Samtgemeinderat Johannes Koop (rechts). Ob sich die Wege Baier – Koop trennen, wird sich in absehbarer Zeit zeigen.

Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier (links) und der Erste Samtgemeinderat Johannes Koop (rechts). Ob sich die Wege Baier – Koop trennen, wird sich in absehbarer Zeit zeigen.

 

Seit dem Frühjahr diesen Jahres hadert die CDU-Fraktion im Samtgemeinderat mit der Entscheidung, die Stelle des Ersten Samtgemeinderats auszuschreiben, also den bisherigen Amtsinhaber Johannes Koop (CDU) nicht erneut zur Wiederwahl vorzuschlagen. Mehr dazu hier. Über die Stellenausschreibung entschied der Samtgemeinderat im Juli.
Nun, quasi in letzter Sekunde vor dem Bewerbungsschluss, die Ankündigung, dass sich auch Johannes Koop bewirbt. Verwunderlich ist nicht allein, dass die CDU-Fraktion öffentlich die Bewerbung von Herrn Koop ankündigte. Noch verwunderlicher ist die Aussage, man habe Johannes Koop „gedrängt“, sich zu bewerben.
Eine Erster Samtgemeinderat, der sich nicht aus eigenem Antrieb auf diese Stelle bewirbt? Warum gab Johannes Koop dem Drängen nach? Wer die Stellenausschreibung liest, kann nur zu dem Schluss kommen, dass es nicht um die Sache – die Stellenbesetzung – geht.

 

Das Qualifikationsprofil Johannes Koop unterscheidet sich signifikant von dem der Stellenausschreibung.

Der bisherige Amtsinhaber Johannes Koop ist Jurist und brachte als Erster Samtgemeinderat seine Kompetenz als Jurist ein. In der Ausschreibung für die Neubesetzung wird unter Kernaufgaben aufgelistet, was auch bislang zum Aufgabengebiet eines Ersten Samtgemeinderates gehörte. Dazu kommt jedoch ein entscheidender weiterer Punkt: Gesucht wird ein Mann oder eine Frau mit   Berufserfahrung „vorzugsweise im Bereich Bildung, Soziales, Kindertagesstätten und Jugend“. Gefordert wird also eine andere Fachkompetenz als ein Jurist sie mitbringt und einbringen kann. Es sei denn, er oder sie hat nicht nur Jura studiert.

 

Koop Ablehnung = unfaire Auswahl?

Unter normalen Umständen ist schwer vorstellbar, dass ein reiner Jurist auf die Idee käme, sich überhaupt auf eine Ausschreibung mit einem solchen Anforderungsprofil zu bewerben. So sah das wohl auch Johannes Koop – bis er sich drängen ließ. Ist seine Bewerbung nur ein Mittel zum politischen Zweck? Mit dem Hinweis „faires Verfahren“ gab Gerd Uphoff bereits das „wording“, die Sprachregelung, für die Art und Ausrichtung der zu erwartenden Debatte vor.
Auf der rein sachlichen Ebene gehen die Dinge ihren professionellen Gang. Samtgemeindebürgermeister Dr. Horst Baier verwies auf das mit der Neubesetzung beauftragte Unternehmen zfm – Zentrum für Management- und Personalberatung. Dieses Unternehmen wird den gesamten Auswahlprozess begleiten. Die letzte Entscheidung liegt, so will es die Kommunalverfassung, beim Samtgemeindebürgermeister: Er schlägt eine Person seines Vertrauen vor.
Baier kündigte an, nur eine Person vorzuschlagen, die am Ende auch eine Mehrheit im Samtgemeinderat finden wird. Eine Mehrheit im Samtgemeinderat hat im Juli entschieden, die Koop-Stelle auszuschreiben und das implizierte die Entscheidung, Herrn Koop nicht zur Wiederwahl vorzuschlagen. Warum die CDU ihren Parteikollegen dennoch ins Rennen drängte? Die CDU erhofft sich offensichtlich einen Gewinn davon. Johannes Koop kann nach dem langen, von seiner Partei öffentlich ausgetragenem Tauziehen um seine Person nur noch mehr verlieren.

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