Beispiel Kunstrasenplatz: Wer muss zahlen?

Zu klären ist: Wer muss für die Sanierung des Kunstrasenplatzes im Bersenbrücker Hemke-Stadion zahlen?
Zu klären ist: Wer muss für die Sanierung des Kunstrasenplatzes im Bersenbrücker Hemke-Stadion zahlen?

Zu klären ist: Wer muss für die Sanierung des Kunstrasenplatzes im Bersenbrücker Hemke-Stadion zahlen?

Wie dringlich ist die Sanierung des Bersenbrücker Kunstrasenplatzes und wer müsste zahlen? Die Samtgemeinde? Im aktuellen Ringen um Top-Plätze auf der Prioritätenliste wird auch mit sprachlichen Finessen gefochten.

Vom einzigen „Außensportplatz der Oberschule“ sprach Gerd Uphoff (CDU) in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses für Finanzen am 25. November – und meinte damit den Kunstrasen im Hemke-Stadion in Bersenbrück. Die Sanierung des Kunstrasen solle, so Gerd Uphoff, eine hohe Priorität genießen. Wegen des Schulsports der Oberschule?
Vom „Außensportplatz der Oberschule“ zu sprechen, ist eine sprachliche Finesse zum politischen Zweck. Die Wortwahl lenkt die Aufmerksamkeit Richtung Oberschule (OBS) und damit Richtung Samtgemeinde, denn die ist für die OBS zuständig. Muss also die Samtgemeinde für die Sanierung des Kunstrasens aufkommen, weil sonst an der OBS kein angemessener Sportunterricht betrieben werden kann? Wer auf die Fakten schaut, stellt anderes fest.

 

Punkt 1: Für den Schulsport wird kein Kunstrasen benötigt.

Wie alles anderen Schulen kommt auch die Oberschule Ankum ohne einen Kunstrasenplatz aus.

Wie alles anderen Schulen kommt auch die Oberschule Ankum ohne einen Kunstrasenplatz aus.

Festzuhalten ist zunächst einmal: Eine Schule kommt, das zeigt nicht nur Ankum, ohne Kunstrasenplatz aus. Ob Laufen, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen – all‘ das findet nicht auf dem Kunstrasen statt. Auch Handball oder Basketball wird nicht auf Kunstrasen, sondern in den Sporthallen gespielt.
Die Grund- und Oberschüler haben in der Regel nicht einmal eine Tartanbahn, wie es sie im Hemke-Stadion gibt, sondern nur einen Ascheplatz.
Wer nutzt überhaupt das Hemke-Stadion für den Schulsport? Außer der Oberschule sind das auch das Gymnasium und die Berufsbildende Schule – und für die ist der Landkreis zuständig. Was die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen angeht, wäre grundsätzlich also auch der Landkreis mit im Spiel. Für alle drei Schulen gilt jedoch: Ginge es nur um den Schulsport, so käme der Sanierung des Kunstrasens keine hohe Dringlichkeit zu.

 

Punkt 2: Wer nutzt den Kunstrasenplatz?

Wer braucht tatsächlich den Kunstrasenplatz und wer ist der Hauptnutzer dieses Platzes? Das sind, wie auch die Web-Seite des TuS zeigt, die Fußballer des Vereins TuS Bersenbrück. Daraus ergibt sich: In die Pflicht zu nehmen wären für die Sanierung der Verein und die Stadt Bersenbrück. Welchen Stellenwert der Kunstrasen für den TuS hat, unterstrich der TuS-Vorsitzende Paul Fleddermann, als er eine Sanierung forderte.*
Das Thema Kunstrasen zum Thema „Außensportplatz der Oberschule“ zu machen, geht an der Sache vorbei. Nach dem Grad der Nutzung wäre es angemessener, vom „Kunstrasenplatz TuS Bersenbrück“ zu sprechen.

Das Hase-Stadion des TuS Bersenbrück hat keinen Kunstrasenplatz. Darum wird der Platz im Hemke-Stadion benutzt. Im Quitt-Stadion gibt es einen Kunstrasenplatz. Aber der wurde, was mit großen Anstrengungen verbunden war, vom Verein finanziert – unterstützt durch einen Zuschuss aus der Kasse der Gemeinde Ankum.

Der TuS fordert eine Sanierung des Kunstrasenplatzes. © Screenshot: www.tus-bersenbrück.de

Der TuS* fordert eine Sanierung des Kunstrasenplatzes. © Screenshot: www.tus-bersenbrück.de

Die Zuständigkeit der Samtgemeinde: Eigentlich geregelt, aber…

Zuständig ist die Samtgemeinde für Schulen und für die Sporthallen ihrer Schulen. Diese Hallen werden zumeist auch dem Vereinssport überlassen. Beispiel dafür sind die Schulsporthallen in Ankum. Dort trainieren auch Vereinssportler aus Ankum, Eggermühlen und Kettenkamp.
Für reine Vereinssporthallen oder -anlagen sind die Vereine und die einzelnen Mitgliedsgemeinden zuständig. Es sei denn, diese Anlagen werden von mehreren Gemeinden genutzt. So heißt es in § 98 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, die Samtgemeinde sei zuständig für „die Errichtung und Unterhaltung der Sportstätten, die mehreren Gemeinden dienen“.

Im Zuge der Debatte über die Prioritätenliste rückt auch die Frage, was die Samtgemeinde finanzieren muss und was nicht, schärfer in den Fokus. So steht auch hinter der Finanzierung des Medienforums Bersenbrück durch die Samtgemeinde ein Fragezeichen, weil diese Einrichtung mit ihrer Bibliothek vor allem von Bersenbrück und so gut wie gar nicht von anderen Gemeinden genutzt wird.

In Ankum finanzierten der Quitt, unterstützt von der Gemeinde, den Kunstrasenplatz. © Screenshot: http://www.noz.de

In Ankum finanzierten der Quitt, unterstützt von der Gemeinde, den Kunstrasenplatz. © Screenshot: http://www.noz.de

Eine neue Lage: Wenn der Kunstrasen mehreren Gemeinden offen steht.

Der Kunstrasenplatz im Hemke-Stadion ist de facto der Kunstrasenplatz des TuS. Würde dieser Platz auch von anderen Gemeinden bzw. deren Vereinen genutzt, würde er zu einer Angelegenheit der Samtgemeinde. Die Benutzerzahl aus anderen Gemeinden müsste jedoch erheblich sein. In der Praxis könnte das so aussehen: Kämen zwei oder drei Gemeinden/Vereine hinzu, die den Kunstrasenplatz im Hemke-Stadion nutzen, aus Alfhausen zum Beispiel oder anderen Orten, wäre festzulegen, wem der Platz wann zur Verfügung steht.

* Quelle: http://www.tus-bersenbrück.de/index.php/allgemeine-infos/501-sanierung-des-kunstrasenplatzes-dringend-notwendig

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